Zitat von MissLilly:Die Wahrheit ist, dass spätestens mit der Scheidung, sämtliche Rechte als auch Pflichten an den beiden Jungs, ganz allein an die NF zurückgehen werden.
Sorry, aber das ist schlicht falsch. Richtig ist:
Das Sorgerecht eines Kindes liegt - außer einem anders lautenden Gerichtsentscheid - bei der Mutter sowie dem
Vater eines Kindes. Der Stiefvater erhält auch mit der Hochzeit kein Erziehungs- oder Sorgerecht für seine Stief-
kinder. ... Nach §1687b des Bürgerlichen Gesetzbuches, kann die Mutter ihrem Partner das "kleine Sorgerecht
übertragen. (Mit diesem darf der Stiefvater nur über alltägliche Dinge entscheiden).
Zitat:Darüber hinaus herrscht zwischen dem TE und der EX generell ein Vertrauensproblem, denn wer garantiert denn der Ex, das wenn sie dem WM zustimmt und im Gegenzug der TE auch ihre beiden Söhne weiterhin nimmt, dass das für immer so bleiben wird?
Ist das nicht etwas zu viel vom TE verlangt noch Vertrauen zu einer NF zu haben? Ich denke, anders herum
wird eher ein Schuh daraus. Ich denke, der TE kann letztlich froh sein, wenn seine NF - bis auf die Elternebene
für seine Tochter - aus seinem Leben verschwindet. Diese Frau mit ihrer Vorgeschichte und mit Blick auf ihr
Elternhaus und zwei Kindern von verschiedenen Vätern, zu heiraten, war bei genauer Betrachtung ein einge-
gangenes Risiko. Sie hat es nun, nicht zum ersten mal, zu anderen Ufern getrieben und der TE - so stellt sich
das für mich da - wurde ausgetauscht. Lediglich der Umstand, dass das Haus ihm gehört dürfte ihn davor
bewahren 1:1 auch im Haus ausgetauscht zu werden.
Mir ist klar, dass das hier meist anders gesehen wird. Es ist meine Sichtweise im Klartext. Ich denke, meine Einschätzung kommt der Realität, bezogen auf das was der TE geschrieben hat, zumindest recht nahe.
Und nein, ich würde mich nicht in eine Verantwortung bringen lassen die ich nicht habe. Nicht der TE wollte
das so wie es jetzt ist. Auch dagegen anschreiben ändert daran nichts.
Ich empfinde manche Kommentare hier wieder als übergriffig. Der TE sitzt hier nicht auf der Anklagebank.
Niemand ist befugt ihn zu verurteilen. Auch wenn es schwerfällt, ein Mindestmaß an Respekt sollte immer
gewahrt bleiben.