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Frau schreibt mit anderem Mann

E
Zitat von Ichgeheim:
Ja eben, da soll die arme Frau doch lieber alle 3 Kinder nehmen, mit denen sie überfordert ist, was sie zugegeben hat und sie von a nach b schiebt, sich weder um Schule noch therapien bemüht. Geld bekommt sie wenigstens genug für alle, sodass die Kinder wenigstens ...


Solange eure Elternebene belastet ist, wird das mit dem Wechselmodell nicht funktionieren. Dieses Modell klappt nur, wenn die Elternebene klar von der Paarebene getrennt und emotional unbelastet ist. Im Wechselmodell seid ihr quasi eine große Familie mit getrennter Paarebene. So wie momentan die Anwaltsschreiben hin und her fliegen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen wie das klappen soll. Auch frage ich mich wie ein Richter da keine Kindeswohlgefährdung sieht, wenn in solch emotionalen und zerrüttelten Verhältnissen ein Wechselmodell stattfinden soll.

05.02.2021 17:08 • x 4 #8776


S
Also die Frau war ja sogar wegen ihrer Störung am Anfang der Ehe in Therapie.
Therapie setzt eine Diagnose voraus. Den Zettel wird der TE sicherlich nicht haben und es gibt hierzulande ärztliche Schweigepflicht.
Deshalb kann er eben nicht mit Bestimmtheit erklären, dass sie drunter leidet.
Was aber jederzeit gerade in einem schmutzigen Gerichtsstreit, wenn es um das Sorgerecht geht funktioniert, sind vom Richter bestellte Gutachter, die sich den psychischen Gesamteindruck der Mutter mal genauer anschauen. Dagegen wird sie nichts tun können. Es reicht wenn der TE hier aufgrund der gemeinsamen Zeit sowas in den Raum stellt und das sie mit den Kindern schon während der Ehe hoffnungslos überfordert war, kann er sogar nachweisen. Dazu existieren Sprachaufnahmen.
Ganz sicher kann da was in Gang gesetzt werden, wenn dem Gericht Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Mutter kommen und dafür kann sogar der schlechteste Anwalt sorgen.
Zitat:
So wie momentan die Anwaltsschreiben hin und her fliegen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen wie das klappen soll. Auch frage ich mich wie ein Richter da keine Kindeswohlgefährdung sieht, wenn in solch emotionalen und zerrüttelten Verhältnissen ein Wechselmodell stattfinden soll.

Das schreibe ich schon seit Wochen... Aber wirklich drauf eingegangen wurde bislang nicht.
Wechselmodell setzt ne funktionierende Elternebene voraus und dazu kann niemand gezwungen werden.
Ich bin zwar auch auf den Ausgang des Gerichtstermin gespannt, denke mir aber, dass es vor Gericht noch zu einer harten Wende kommen könnte.
Ich habe dem TE aber auch schon vor Wochen geraten, die Weichen so zu stellen, dass er problemlos für sein Kind allein sorgen kann. Dazu braucht es Vorbereitung. Weil wenn man ihn irgendwann fragt, ob es denn bei ihm gehen würde, sollten keine Zweifel aufkommen.

05.02.2021 17:13 • x 5 #8777


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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unbel-Leberwurst
Zitat von EineMitleserin:
Solange eure Elternebene belastet ist, wird das mit dem Wechselmodell nicht funktionieren. Dieses Modell klappt nur, wenn die Elternebene klar von der Paarebene getrennt und emotional unbelastet ist. Im Wechselmodell seid ihr quasi eine große Familie mit getrennter Paarebene. So wie momentan die Anwaltsschreiben hin und her ...


kannst du das mal näher erklären? Ich finde das nicht logisch

05.02.2021 17:19 • #8778


E
Zitat von unbel Leberwurst:
kannst du das mal näher erklären? Ich finde das nicht logisch


Welchen Aspekt findest du nicht logisch?

05.02.2021 17:27 • #8779


S
Gibt es auch einen Beweis, dass die Therapie nichts gebracht hat? Man geht doch in einer Therapie, um seine Störungen in Griff zu bekommen? Dass sie mal krank war bedeutet nicht zwingend, dass sie es heute noch tut.

05.02.2021 17:32 • x 1 #8780


G
Zitat von Ichgeheim:
So eben kamen Schreiben von ihrem Anwalt. Die Sache mit dem Unterhalt wird nun auch durch ihren neuen Anwalt vertreten. Den Unterhalt für November Dezember hätte sie angeblich nicht bekommen. Der Unterhalt wird natürlich von dem Anwalt auch nochmal überprüft. Und die Situation mit ...

Anders als hier erwartet, hat ihr Anwalt den Passus zu Borderline seiner NF nicht thematisiert. Ich halte das von
ihm für klug, da ihre Behandlung und die dem TE vorliegende, bestätigende WhatsUp ihrer Mutter - vermutlich ist
das auch im JA aktenkundig - nachweisbar ist. Der RA hat den Fokus auf andere Dinge gelegt. Da
das mit dem Mittleren in Verbindung mit dem JA gelaufen ist und ja, sie hätte ja auch nein sagen können, ist das
letztlich etwas Konstruiertes um ein eingeschränktes Umgangsrecht zu begründen. Das wird wahrscheinlich, zu-
mindest nicht mit der Begründung, keinen Bestand haben.

Eine einstweilige Verfügung ist das Mittel der Wahl. Erfolgt die Verfügung, ist das bereits der 1. Erfolg für den TE.
Sind noch weitere nachweislich falsche Angaben seiner NF in den Briefen des RA, könnte auch das hilfreich sein
(ihre Glaubwürdigkeit vor Gericht infrage stellen). Klar ist, in dieser Situation braucht er einen erfahren, rechts-
sicheren und möglichst mit allen Wassern gewaschenen eigenen RA.

@ichgeheim, jetzt nur nicht nervös werden und gehe einem persönlichen Gespräch mit ihr aus dem Weg. Bitte
keine Aktivitäten oder gar Entscheidungen treffen, ohne das mit deinem RA besprochen zu haben.

Das, was jetzt läuft, ist in ähnlicher oder gleicher Form leider die Regel, wenn RA das auf die juristische Ebene
heben. Ab jetzt wird es kaum noch möglich sein eine gütliche Einigung und damit viel Stress und hohe Kosten
zu vermeiden.

@ichgeheim, ich wünsche dir ein wenig Gelassenheit und eine erfolgreich eingereichte einstweilige Verfügung.

05.02.2021 17:47 • x 4 #8781


unbel-Leberwurst
Zitat von EineMitleserin:
Welchen Aspekt findest du nicht logisch?


Wo man sich beim WM besser verstehen muss als wenn er nur ein wochenendpapa alle zwei Wochen wird

05.02.2021 17:55 • #8782


HerrZ
Zitat von unbel Leberwurst:
Wo man sich beim WM besser verstehen muss als wenn er nur ein wochenendpapa alle zwei Wochen wird

Ich hab mal die Stellen unterstrichen, die (auch) aus meiner Sicht ein Wechselmodell unrealistisch scheinen lassen.
Aus https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/...etzen-bgh/
Der BGH hat ... einige Richtlinien für die Beurteilung dargelegt:

Es muss eine sichere Bindung des Kindes an beide Eltern bestehen. Das kann sich aus dem Bindungsverhalten des Kindes ergeben, oder ggf. kann auch die Betreuung vor der Trennung als Anhaltspunkt einer solchen Bindung herangezogen werden.

Nähe der Lebensumgebungen
Die Kindeseltern müssen ausreichend nah aneinander wohnen. Unabhängig von der genauen Art der Ausgestaltung eines Wechselmodelles muss unproblematisch der Zugang des Kindes zu Betreuungseinrichtungen, Kindergarten bzw. Schule und sozialem Umfeld von beiden Eltern aus möglich sein.

Kommunikation und Kooperation
Zwischen den Eltern muss auch eine für die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells ausreichende Fähigkeit zur angemessenen Kommunikation und Kooperation gegeben sein.

Prüfungsmaßstab der Kommunikationsfähigkeit
Laut BGH ist für die Anordnung eines Wechselmodelles gegen den Willen eines Elternteils notwendig, dass in Bezug auf die praktische Umsetzung der Regelung eine "hinreichende Erziehungskompetenz" genauso gegeben ist, wie
"die Erkenntnis, dass eine kontinuierliche und verlässliche Kindeserziehung der elterlichen Kooperation und eines Grundkonsens in wesentlichen Erziehungsfragen bedarf".

...

notwendig, dass die entsprechende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit nicht in einem Ausmaß gestört ist, dass die praktische Umsetzung der beabsichtigten Regelung unmöglich erscheinen lässt...
...
BGH, Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB 601/15,

(vgl. auch BGH FamRZ 2016, 2082 Rn. 35; OLG Naumburg FamRZ 2014, 1860, 1861; Schmid NZFam 2016, 818, 819)

05.02.2021 18:17 • x 1 #8783


I
Zitat von HerrZ:
Ich hab mal die Stellen unterstrichen, die (auch) aus meiner Sicht ein Wechselmodell unrealistisch scheinen lassen. Aus Der BGH hat ... einige Richtlinien für die Beurteilung dargelegt: Es muss eine sichere Bindung des Kindes an beide Eltern bestehen. Das kann sich aus dem Bindungsverhalten des Kindes ergeben, oder ...


Ja die Kommunikation ist immer prima wenn sie was braucht, ihr was quer liegt, und so weiter.die Kommunikation ist von ihr nur nicht mehr gegeben sobald was von mir kommt, was nicht mit ihrer Meinung passt

05.02.2021 18:26 • x 3 #8784


B
Zitat von Ichgeheim:
Ja der junge hatte an den Oberarmen zwei kleine striemen, weil mir ausser in festzuhalten und rauszutragen nichts übrig blieb. Genau das war es ja auch warum ich meiner Frau beim Gespräch mitm JA sagte, so kann ich ihn nicht mehr zu mir nehmen, da mir sowas ...


Ja ich glaube dir. Dein Anwalt sollte argumentieren dass sie als mutter nicht geeignet ist da sie ihre kinder an jemand abschiebt der sie ihrer Meinung nach hungern lässt.
Ihr fällt bestimmt noch mehr ein.

05.02.2021 18:56 • x 3 #8785


B
Zitat von Ichgeheim:
Ja die Kommunikation ist immer prima wenn sie was braucht, ihr was quer liegt, und so weiter.die Kommunikation ist von ihr nur nicht mehr gegeben sobald was von mir kommt, was nicht mit ihrer Meinung passt


Du fällst halt immer drauf rein leider

05.02.2021 18:56 • x 3 #8786


unbel-Leberwurst
Zitat von HerrZ:
Ich hab mal die Stellen unterstrichen, die (auch) aus meiner Sicht ein Wechselmodell unrealistisch scheinen lassen. Aus Der BGH hat ... einige Richtlinien für die Beurteilung dargelegt: Es muss eine sichere Bindung des Kindes an beide Eltern bestehen. Das kann sich aus dem Bindungsverhalten des Kindes ergeben, oder ...


Mit anderen Worten muss ich nur einen Krieg mit meinem Ex anzetteln, damit das Wechselmodell nicht funktioniert? Das kann doch nicht sein....

05.02.2021 19:13 • #8787


I
Zitat von unbel Leberwurst:
Mit anderen Worten muss ich nur einen Krieg mit meinem Ex anzetteln, damit das Wechselmodell nicht funktioniert? Das kann doch nicht sein....


Ne ganz so einfach ist es mittlerweile zum Glück auch nicht mehr.
Da gibt's auch neuere Urteile wo eben genau gegen das entschieden wurde, wo die ex einfach mit schlechter Kommunikation kam und das Gericht meinte das ist kein Grund.

05.02.2021 19:19 • x 2 #8788


B
Naja sie will nun mal nicht und denkt sich Gründe aus. Was soll er denn machen?
Ich würde den Antrag ändern und das kind ganz zu mir holen

05.02.2021 19:22 • x 1 #8789


S
Zitat von Baumo:

sie als mutter nicht geeignet ist



Das wird schwierig.

05.02.2021 19:24 • #8790


A


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