Sense
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Zitat von Ichgeheim:Da gibt's auch neuere Urteile wo eben genau gegen das entschieden wurde, wo die ex einfach mit schlechter Kommunikation kam und das Gericht meinte das ist kein Grund.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung, in der Verdachtsdiagnosen, einstweilige Verfügungen und Dauerstreit "an der Tagesordnung" sind, ist definitiv für kein Gericht eine Grundlage für ein Wechselmodell. Sondern eher für ein psychologisches Gutachten vor einer Entscheidung. Und da kann von "alle zu einer Partei, Wechselmodell trotz Unwillen einer Partei bis zu beide können's nicht" alles rauskommen. Je mehr ihr Euch streitet, umso wahrscheinlicher ist, dass das Gericht nicht ohne fachliche Einschätzung entscheiden wird.
Zitat von Ichgeheim:Da gibt's auch neuere Urteile wo eben genau gegen das entschieden wurde, wo die ex einfach mit schlechter Kommunikation kam und das Gericht meinte das ist kein Grund.
Stimmt. Einfacher Unwille einer Partei reicht nicht. Ist im von mir zitierten Link nachlesbar. Ebenso wie die (zitierten) Richtlinien des BGH als oberstes deutsches Gericht. Und mal Butter bei die Fische, ichgehein. Siehst Du, dass ihr (Du für Dich, sie für sich und vor allem ihr als Verbund) diese Richtlinien (über)erfüllt? So, wie das läuft? Ist Dein Anwalt dieser Meinung? Die Strategie auf das Ziel "Wechselmodell" ausgerichtet und als Auftrag an ihn formuliert? Wo nimmst Du Deine Zuversicht her, angesichts der katastrophalen Kommunikation und Stimmung?
endlich!