15224

Frau schreibt mit anderem Mann

B
Ich kenn mich da nicht aus aber ist das üblich Erklärungen zu Anschuldigungen an die Gegenseite zu schicken? Ich meine wo ist der sinn. Sie wird sicher nicht sagen sorry hab mich geirrt.
Es reicht doch wenn überhaupt nötig zu schreiben dass diese Anschuldigungen falsch sind ind dass du weiterhin auf das w modell bestehst
Oder?

07.02.2021 17:48 • #8821


I
Zitat von Baumo:
Ich kenn mich da nicht aus aber ist das üblich Erklärungen zu Anschuldigungen an die Gegenseite zu schicken? Ich meine wo ist der sinn. Sie wird sicher nicht sagen sorry hab mich geirrt. Es reicht doch wenn überhaupt nötig zu schreiben dass diese Anschuldigungen falsch sind ...

Na da ich auf die Fortführung des bisherigen Umgangs poche und nicht ihrem 24 tägigen umgangsrecht zustimme, ist eine Richtigstellung der Angelegenheit wohl angebracht. Mir falsche Anschuldigungen entgegen zu bringen und dann nicht darauf zu reagieren ist wohl auch schlecht oder?
Aber wie gesagt, werde ja meinen Anwalt bieten das zu lesen und mit mir darüber zu sprechen.
Er wird mir schon sagen was sinnvoll ist und was nicht.

07.02.2021 18:05 • x 1 #8822


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


I
Zitat von Baumo:
Ich kenn mich da nicht aus aber ist das üblich Erklärungen zu Anschuldigungen an die Gegenseite zu schicken? Ich meine wo ist der sinn. Sie wird sicher nicht sagen sorry hab mich geirrt. Es reicht doch wenn überhaupt nötig zu schreiben dass diese Anschuldigungen falsch sind ...


Ausserdem schreibt ihr Anwalt ja nur das was sie ihm auch berichtet. Wenn der die Gegendarstellung bekommt und sie darauf anspricht, meker der dann evtl. Auch das es schwierig werden könnte wenn sie nur die halben wahrheiten ihm gegenüber erzählt.
Wird ja auch nen Grund haben warum der erste Anwalt so schnell verschließen war.

07.02.2021 18:28 • #8823


Lebengehtweiter
Komme aus dem Staunen nicht raus......Du schreibst eine Gegendarstellung und der Anwalt soll diese weiterleiten oder auch nicht......?

07.02.2021 19:17 • x 1 #8824


I
Zitat von Lebengehtweiter:
Komme aus dem Staunen nicht raus......Du schreibst eine Gegendarstellung und der Anwalt soll diese weiterleiten oder auch nicht......?


Er soll diese prüfen und nach seinem ermessen anpassen bzw. Mir überhaupt sagen ob dass Sinn macht oder ob man gleich über eine einstweilige Verfügung agiert.
Ich kenne den genauen Ablauf bei sowas auch nicht. Habe mit einer Bekannten Rechtsanwaltsgehilfin gesprochen, die meinte auch dass da eine Gegendarstellung fällig ist.

07.02.2021 19:20 • x 1 #8825


B
Weiss nicht. Wenn man das ao macht.
Kostet halt auch Geld .

07.02.2021 19:44 • #8826


I
Zitat von Baumo:
Weiss nicht. Wenn man das ao macht. Kostet halt auch Geld .


Ist aber für den weiteren Verlauf vielleicht nicht ganz unwichtig.

07.02.2021 20:03 • x 2 #8827


Lebengehtweiter
Zitat von Ichgeheim:
Er soll diese prüfen und nach seinem ermessen anpassen bzw. Mir überhaupt sagen ob dass Sinn macht oder ob man gleich über eine einstweilige Verfügung agiert. Ich kenne den genauen Ablauf bei sowas auch nicht. Habe mit einer Bekannten Rechtsanwaltsgehilfin gesprochen, die meinte auch dass da ...


A) Du kennst den genauen Ablauf auch nicht?..... Frag deinen Anwalt.

B) Du hast mit einer Bekannten Rechtsanwaltsgehilfin gesprochen?.......Wofür hast du einen Anwalt?

C) Ich glaube dir kein Wort. Und das schon seit Wochen.

D) Bin mal wieder raus.

07.02.2021 20:35 • x 1 #8828


I
Zitat von Lebengehtweiter:
A) Du kennst den genauen Ablauf auch nicht?..... Frag deinen Anwalt. B) Du hast mit einer Bekannten Rechtsanwaltsgehilfin gesprochen?.......Wofür hast du einen Anwalt? C) Ich glaube dir kein Wort. Und das schon seit Wochen. D) Bin mal wieder raus.


Danke für den überaus hilfreichen Beitrag.

07.02.2021 20:50 • x 2 #8829


MissLilly
Ja schreib mal schön eine Gegendarstellung indem du den dir vorgeworfen Sachen auch noch zustimmst ! Und dein Verhalten dann auch noch quasi als Notwehr gegen einen 8 jährigen Jungen deklarierst bzw. rechtfertigst ! Sorry aber so dämlich kann man doch nicht sein ?!

07.02.2021 20:51 • #8830


B
Das ist nicht fair dass deine Anwaltskosten wg Nichtigkeiten so anlaufen. Ihr ist es ja egal weil der staat das zahlt. Ich würde nochmal das JA Kontakten und dort sagen was dir vorgeworfen wird und dass du diese Punkte dort besprechen möchtest. Sie soll das den Mitarbeitern das ins Gesicht sagen wieso du das Kind nicht bekommst. Das die Blödsinn erzählt liegt ja wohl auf der Hand...

07.02.2021 20:57 • x 1 #8831


B
Zitat von MissLilly:
Ja schreib mal schön eine Gegendarstellung indem du den dir vorgeworfen Sachen auch noch zustimmst ! Und dein Verhalten dann auch noch quasi als Notwehr gegen einen 8 jährigen Jungen deklarierst bzw. rechtfertigst ! Sorry aber so dämlich kann man doch nicht sein ?!


Ja. Das ist echt dumm.
Die Frau hat auch kein wort über das Borderline oder ihre fin. Absichten verloren im Brief. Die hat einfach dir die Schuld zugeschoben. Und du willst über deine Schuld diskutieren anstatt lieber über ihre?

07.02.2021 21:00 • x 1 #8832


I
Zitat von MissLilly:
Ja schreib mal schön eine Gegendarstellung indem du den dir vorgeworfen Sachen auch noch zustimmst ! Und dein Verhalten dann auch noch quasi als Notwehr gegen einen 8 jährigen Jungen deklarierst bzw. rechtfertigst ! Sorry aber so dämlich kann man doch nicht sein ?!


Erstens stimme ich gar nichts zu, zweitens rechtfertigte ich keine Notwehr, sondern begründe den Vorfall. Weiße darauf hin, dass meine Frau den jungen bei ähnlichem Vorfall geschlagen hat. Der Mitarbeiter vom Jugendamt beim psychologischen Dienst, hat selbst Erfahrung mit ADHS Kindern, hat mein Handeln als angemessen empfunden und versteht die Problematik. Hat meine Frau darauf hingewiesen dass sie mich unterstützen solle, statt den jungen mit Sticheleien gegen mich aufzubringen. Zumindest dieser hat verstanden wie die Situation ist.

Deine Sicht, der Rechtfertigung ist durchaus nachvollziehbar. Allerdings kommt meine ex mit ins Gesicht schlagen da wohl deutlich schlechter davon. Und du glaubst gar nicht wie solch aggressive Ausraster des jungen ablaufen. Ist kein Vorwurf. Auch keine Entschuldigung. Aber eine Tatsache.

07.02.2021 21:02 • x 2 #8833


I
Zitat von Baumo:
Das ist nicht fair dass deine Anwaltskosten wg Nichtigkeiten so anlaufen. Ihr ist es ja egal weil der staat das zahlt. Ich würde nochmal das JA Kontakten und dort sagen was dir vorgeworfen wird und dass du diese Punkte dort besprechen möchtest. Sie soll das den ...


Ja deswegen werde ich das JA ja Morgen früh auch gleich kontaktieren.

07.02.2021 21:04 • x 1 #8834


S
Ich denke auch, du lässt das besser mit den Gegendarstellungen und konzentrierst dich auf das Wesentliche. Weißt du, da gibt es Menschen, die haun sich selbst ins eigene Grab und das ohne fremdes Zutun. Irgendwie habe ich den Eindruck, deine Ex gehört dazu.
Sie hat ja schon Anwalt Nr. 2 nicht wahr?
Was war denn los? Hat die Anwältin nicht vielleicht selbst mitbekommen, das die Chancen vielleicht gar nicht soooo rosig sein könnten, wenn ihre Mandantin fröhlich frei gegen alle Wände rennt? Könnt ich mir gut vorstellen.
Dazu kommt auch immer, alles was man sagt, kann später gegen einen verwendet werden. Schweigen ist nicht immer Silber.
Manchmal reicht es auch einfach nur aus, wenn man zuguckt, wie die Gegenseite ihre Fehler macht.
Klar solche Anschuldigungen müssen natürlich widersprochen werden. Aber die eigentlichen Argumente ziehen immer am besten, wenn sie die Gegenseite urplötzlich treffen und sie keine Möglichkeit haben, sich dagegen vorher schon wappnen zu können.

07.02.2021 21:05 • x 2 #8835


A


x 4