Baumo
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Es reicht doch wenn überhaupt nötig zu schreiben dass diese Anschuldigungen falsch sind ind dass du weiterhin auf das w modell bestehst
Oder?
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Baumo
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Ichgeheim
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Zitat von Baumo:Ich kenn mich da nicht aus aber ist das üblich Erklärungen zu Anschuldigungen an die Gegenseite zu schicken? Ich meine wo ist der sinn. Sie wird sicher nicht sagen sorry hab mich geirrt. Es reicht doch wenn überhaupt nötig zu schreiben dass diese Anschuldigungen falsch sind ...
Ichgeheim
Gast
Zitat von Baumo:Ich kenn mich da nicht aus aber ist das üblich Erklärungen zu Anschuldigungen an die Gegenseite zu schicken? Ich meine wo ist der sinn. Sie wird sicher nicht sagen sorry hab mich geirrt. Es reicht doch wenn überhaupt nötig zu schreiben dass diese Anschuldigungen falsch sind ...
Lebengehtweiter
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Ichgeheim
Gast
Zitat von Lebengehtweiter:Komme aus dem Staunen nicht raus......Du schreibst eine Gegendarstellung und der Anwalt soll diese weiterleiten oder auch nicht......?
Baumo
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Ichgeheim
Gast
Zitat von Baumo:Weiss nicht. Wenn man das ao macht. Kostet halt auch Geld .
Lebengehtweiter
Mitglied
Zitat von Ichgeheim:Er soll diese prüfen und nach seinem ermessen anpassen bzw. Mir überhaupt sagen ob dass Sinn macht oder ob man gleich über eine einstweilige Verfügung agiert. Ich kenne den genauen Ablauf bei sowas auch nicht. Habe mit einer Bekannten Rechtsanwaltsgehilfin gesprochen, die meinte auch dass da ...
Ichgeheim
Gast
Zitat von Lebengehtweiter:A) Du kennst den genauen Ablauf auch nicht?..... Frag deinen Anwalt. B) Du hast mit einer Bekannten Rechtsanwaltsgehilfin gesprochen?.......Wofür hast du einen Anwalt? C) Ich glaube dir kein Wort. Und das schon seit Wochen. D) Bin mal wieder raus.
MissLilly
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Baumo
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Baumo
Mitglied
Zitat von MissLilly:Ja schreib mal schön eine Gegendarstellung indem du den dir vorgeworfen Sachen auch noch zustimmst ! Und dein Verhalten dann auch noch quasi als Notwehr gegen einen 8 jährigen Jungen deklarierst bzw. rechtfertigst ! Sorry aber so dämlich kann man doch nicht sein ?!
Ichgeheim
Gast
Zitat von MissLilly:Ja schreib mal schön eine Gegendarstellung indem du den dir vorgeworfen Sachen auch noch zustimmst ! Und dein Verhalten dann auch noch quasi als Notwehr gegen einen 8 jährigen Jungen deklarierst bzw. rechtfertigst ! Sorry aber so dämlich kann man doch nicht sein ?!
Ichgeheim
Gast
Zitat von Baumo:Das ist nicht fair dass deine Anwaltskosten wg Nichtigkeiten so anlaufen. Ihr ist es ja egal weil der staat das zahlt. Ich würde nochmal das JA Kontakten und dort sagen was dir vorgeworfen wird und dass du diese Punkte dort besprechen möchtest. Sie soll das den ...
Sorgild
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