Gast2000
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Zitat von Sorgild:Die Akten dürften ins Archiv gewandert sein. Solange die betreffenden Kinder nicht volljährig sind, werden die jedenfalls nicht vernichtet. Besonders wenn es sich um ein Sorgerechtsentzug handelt. Aber das schon interessant. Faktisch gab es mit der Familie durchgehend Ärger mit dem Amt, was sich erst änderte, ...
Danke. Das ist auch für mich der richtige Ansatz für den RA des TE´s. @ichgeheim, ich hoffe dein RA kennt
genau das und, falls möglich, versuche das möglichst zu belegen. Dein Anwalt wird wissen wie und wann das
genutzt werden kann. Frage ihn, ob du die MA des JU entsprechend darauf hinweisen solltest. Ich vermute, im
JA weiß man dort bei den zuständigen MA (Aktenlage digital abrufbar) Bescheid.
Zu dem Festhalten des Mittleren sehe ich das genau so wie @sorgild. Auch wenn du kein Sorgeberechtigter
für ihn bist, so hast du dennoch in deiner Wohnung das Hausrecht und um schlimmeres in der Situation zu
verhindern ihn etwas fester festzuhalten ist keine Gewaltanwendung im negativen Sinne. Wichtig ist die Situa-
tion beim JA genau zu schildern und das du Angst hattest es passiert schlimmes. Dann erklärt sich das, bei
dem Krankheitsbild und wie sich das auch in Gewaltausbrüchen äußert, von alleine.
Ob, und wenn ja, was mit seiner NF - außer der absolut notwendigen Elternebene - überhaupt noch kommuni-
ziert wird, sollte der TE mit seinem RA absprechen. Wenn seine NF was will, soll sie sich an seinen RA
wenden. Das empfehle ich, da es eigenen Stress spart und vor allen Dingen eigene Fehler durch Unwissen-
heit oder falscher Reaktion vermieden werden. Auch die Gegenseite versucht Argumente zu sammeln und
jede unbedachte Äußerung vom TE könnte seine Position verschlechtern.
Entscheidend ist, was vor Gericht zählt und darauf sollte sich beim TE und seinem RA alles ausrichten.
Und ja, es gibt nicht gerade wenige Argumente dafür, auch aus verständlicher, nachvollziehbarer Sorge um
deine Tochter, sie ganz zu dir zu holen.