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Frau schreibt mit anderem Mann

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Zitat von Ichgeheim:
Irgendwelche Meinungen zu meinem langen Text?

Dein Text mit allen Aufzählungen ( und ich gehe immer noch von der Richtigkeit aus ) ,..führt doch NUR zu einer Frage. Warum nimmst Du Deine Tochter nicht ganz zu Dir? Immer wieder erschreckend zu lesen,..von "Aufsichtspflichtverletzung bis Schläge" alles dabei. kopf gegen die wand Also warum versuchst Du nicht dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen,..und Deine Ex wird die Besuchsmutter. Vorallem wenn es schon Deine Tochter so selbst angesprochen hat?....Du musst es nur WOLLEN,...denn bei den Jungs hast Du kein Mitspracherecht!
Und ehrlich ,....wenn es ein empathischer/erfahrender Richter ist,...und wie Hier von manch Foris beschrieben wird,....dass die Richter auch gut unterscheiden können ( ehrlich /unerhlich ) ,...dann müsste doch der Richter sich die gleiche Frage stellen ,..oder Ichgeheim? Kopf kratzen ! Also wenn Dein Rechtsanwalt mit allen Informationen von Dir,...Ihrer Vita,...Ihren dokumenierten "Verfehlungen", nichts daraus macht,....dann weiß ich nicht! Also mindestens solltest Du den Plan B ( Alleiniges Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht) in der Schublade haben,...oder bei aktuellen Gelegenheit vorbringen. Sonst machst Du dich doch fast schon ein bischen unblaubwürdig,..gegenüber den Behörden/Gericht. Sorry ist meine Meinung... bei Kindern hört es einfach auf !.!
Sonst/weiter zum Text,....wiederlege einfach Ihre Anschuldigungen ( Alk. / psychisch Instabilität etc) ,...weise auf Ihre wiedersprüchlichen Argumente hin ,...und ziehe es mit Deinen Anwalt durch.

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I
Zitat von Likos24:
Dein Text mit allen Aufzählungen ( und ich gehe immer noch von der Richtigkeit aus ) ,..führt doch NUR zu einer Frage. Warum nimmst Du Deine Tochter nicht ganz zu Dir? Immer wieder erschreckend zu lesen,..von "Aufsichtspflichtverletzung bis Schläge" alles dabei. kopf gegen die wand Also warum ...


Weil dies laut Anwalt einfach nicht möglich sein wird. Dazu wäre grobes Fehlverhalten, dass auch einfach nachzuweisen ist, nötig. Und dass müsste dann schon so aussehen, dass sie sogar wegen der anderen 2 Kinder Probleme bekommen müsste.
Dazu muss ja dann klar sein, dass die ungeeignet sein muss.
Mein Anwalt meint dies wird so einfach nicht machbar.

Edit: eben nochmal mit Anwalt telefoniert. Er hat daran auch Schon gedacht und behält es nach wie vor im Hinterkopf, möchte den Bericht und vom Jugendamt abwarten. Dies würde dann über Sachverständigengutachten laufen.
Da wir die Mutter nun eh schon wegen schulischer Probleme der Jungs als ungeeignet zur schulischen Erziehung darstellen und für die tochter die Betreuung in der mittagsschule als besser vortragen werden, ist dann eben die Frage ob man nicht eben doch komplett ihre erziehungsfähigkeit in frage stellt, eben auch wegen der mangelnden Kooperation bzgl. Umgangs von ihr und einigen anderen Fehlern.

Demnach hat sich der Stand meines Anwalts auch ohne direktes drängen schon in die Richtung sorgerecht streit entwickelt.

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A


Frau schreibt mit anderem Mann

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L
Zitat von Ichgeheim:
Weil dies laut Anwalt einfach nicht möglich sein wird. Dazu wäre grobes Fehlverhalten, dass auch einfach nachzuweisen ist, nötig. Und dass müsste dann schon so aussehen, dass sie sogar wegen der anderen 2 Kinder Probleme bekommen müsste.
Dazu muss ja dann klar sein, dass die ungeeignet sein muss.
Mein Anwalt meint dies wird so einfach nicht machbar.

Also muss Deine Ex erst handgreiflich gegenüber Deine Tochter werden,...oder mal ohne Aufsicht alleine lassen,...oder mal rausschmeissen und alleine durch die Nacht laufen lassen. Sorry TE,.....( und dass habe ich Dir schon bereits geschrieben),...mein Freund ( sein Rechtsanwalt ) hatte weitaus weniger "Fakten" auf der Hand,...und er hat das alleinige Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht ...bekommen. Denn Deine Ex will Dich zum Zahl/Besuchs-Papa machen,...da musst Du doch wenigstens das Gleiche im "petto" haben/wenigstens in der Hinterhand haben...
Wer es nicht versucht,..hat bereits verloren...!
Selbstverständlich ist es Deine Entscheidung....

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L
Zitat von Ichgeheim:
Edit: eben nochmal mit Anwalt telefoniert. Er hat daran auch Schon gedacht und behält es nach wie vor im Hinterkopf, möchte den Bericht und vom Jugendamt abwarten. Dies würde dann über Sachverständigengutachten laufen.
Da wir die Mutter nun eh schon wegen schulischer Probleme der Jungs als ungeeignet zur schulischen Erziehung darstellen und für die tochter die Betreuung in der mittagsschule als besser vortragen werden, ist dann eben die Frage ob man nicht eben doch komplett ihre erziehungsfähigkeit in frage stellt, eben auch wegen der mangelnden Kooperation bzgl. Umgangs von ihr und einigen anderen Fehlern.

Demnach hat sich der Stand meines Anwalts auch ohne direktes drängen schon in die Richtung sorgerecht streit entwickelt.

Ok,....dass hast Du jetzt aber nachträglich eingefügt,.....geht aber in die richtige Richtung daumen hoch

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B
Bin zwar kein Anwalt aber ein Kind darf mittlerweile auch bei Papa wohnen. Auch wenn die Mutter perfekt wäre.
Väter haben exakt das gleiche Recht jetzt. Nur viele probieren es nicht.
Deswegen hab ich ja geschimpft als du hast sie ausziehen lassen, das Kind hättest du nicht müssen. Denn jetzt ist es schwerer es zurück zukriegen. Aber denke das geht auch ohne Verfehlung. Schliesslich hast du auch keine Verfehlungen gemacht. Dagegen hatte mal jemand geklagt und gewonnen. .naja due Verfehlungen werden kommen früher oder spötwr3. Bleib dran

#9155


I
Zitat von Baumo:
Bin zwar kein Anwalt aber ein Kind darf mittlerweile auch bei Papa wohnen. Auch wenn die Mutter perfekt wäre. Väter haben exakt das gleiche Recht jetzt. Nur viele probieren es nicht. Deswegen hab ich ja geschimpft als du hast sie ausziehen lassen, das Kind hättest ...


Ohne Verfehlungen hätte ich nie eine Chance gehabt. Da sie mittags von meiner ex betreut wurde, es bei mir zeitlich durch die Arbeit schwieriger ist, fremdbetreuung mit nötig ist. Es geht wenn den nur dadurch, ihr eine gewisse Unfähigkeit vorzuwerfen/ nachzuweisen.
Sodass eine Richterin sagen würde, das kind ist bei mir mit teilweiser fremdbetreuung besser aufgehoben und hat bessere Chancen sich positiv zu entwickeln.

Ich bin gespannt, ihre sture Haltung was den Umgang angeht wird ihr hoffentlich nicht allzu förderlich ausgelegt. Und auch ihre widersprüchlichen schreiben durch den Anwalt sind ja nicht gerade von kooperationsfähigkeit gezeichnet. Und der Rest macht dann das puzzle vielleicht komplett.
Wir werden sehen.

#9156


Snipes
@ichgeheim: Wie alt ist das Kind noch?

#9157


I
Zitat von Snipes:
@ichgeheim: Wie alt ist das Kind noch?


5,5 jahre

#9158


Snipes
Zitat von Ichgeheim:
5,5 jahre


O.k., also mein Sohn war 7 als er zu mir gezogen ist. Er wollte es und wurde damals auch schon in dem Alter dazu befragt und es wurde dann entschieden, dass er zu mir ziehen darf. Seine Mutter hat sich auch nicht wirklich etwas zu schulden kommen lassen, es ging nur um den Willen des Kindes. Das mal für dich zur Info.

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I
Zitat von Snipes:
O.k., also mein Sohn war 7 als er zu mir gezogen ist. Er wollte es und wurde damals auch schon in dem Alter dazu befragt und es wurde dann entschieden, dass er zu mir ziehen darf. Seine Mutter hat sich auch nicht wirklich etwas zu schulden kommen lassen, ...


Okay, ja mein Anwalt möchte vor Gericht die Anhörung der Tochter beantragen. Aber ihr Wille ist nicht immer do ganz eindeutig, schwankt von sie will öfters zu mir, über gleichviel und ich kann ja auch bei dir wohnen.
Das könnte dann echt auch bißchen Tages Form abhängig sein Traurig
Und leider wird sie da ja auch doch beeinflusst durch die Mutter.

Aber danke für die Info.

Wie machst du es den mit der Betreuung?

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Snipes
Zitat von Ichgeheim:
Wie machst du es den mit der Betreuung?


Als er kleiner war ging nur Ganztagsschule und selten anschließend noch Betreuung durch eine Tagesmutter. Ich war ja damals schon selbstständig und konnte daher meine Zeit öfter frei einteilen bzw. am Abend noch von zu Hause arbeiten. Stressig war es trotzdem, also daher bitte die Doppelbelastung nicht ünterschätzen.

Als er älter wurde konnte er auch gut am Nachmittag zu Hause bleiben und mittlerweile ist er 17 und seit zwei Jahren auf einem Internat. Bald habe ich es also geschafft zwinkern

#9161


S
Also dein Anwalt macht in dem Fall alles richtig..Nämlich abwarten. Die beiden wichtigsten Komponenten in dieser Sache haben nämlich noch gar nicht offen ausgesagt.

1. Deine Tochter.
2. Das Jugendamt.

Gerade weil deine Tochter noch so klein ist, steht und fällt jetzt alles mit dem Bericht des Jugendamtes. Und die werden ganz sicher einen machen und den vor Gericht verlesen. Deren Einschätzung ist quasi das halbe Urteil. Jetzt kommt es darauf an. Haben die ihre alten Unterlagen nun rausgekramt oder nicht? Wurden die überhaupt mal darauf hingewiesen, dass die Dame in #Sachen Erziehung schon so einige Blätter bei denen gefüllt hat?
Denn Jugendämter sprechen sich in der Regel doch mehr für die Mütter aus.

Das wirkt zwar nicht vorrangig dürfte aber in eine Einschätzung der Lage mit einfließen, besonders wenn sie beim Vater überhaupt nichts negatives finden konnten. Im Gegenteil. Der Stress mit den Jungs hörte ja schlagartig auf, nachdem die Frau beim TE untergekommen ist. Ihre Vergangenheit könnte auf jeden Fall vor Gericht durchaus zur Sache werden. Daher nochmal die Nachfrage: Weiß dein Anwalt davon?

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B

I
Zitat von Baumo:
Gibt es eigentlich ein WM auf Probe? Oder ist diese Entscheidung fest?


Soweit ich das weiß, gibt es dass nur fest.

#9164


I
Zitat von Sorgild:
Also dein Anwalt macht in dem Fall alles richtig..Nämlich abwarten. Die beiden wichtigsten Komponenten in dieser Sache haben nämlich noch gar nicht offen ausgesagt. 1. Deine Tochter. 2. Das Jugendamt. Gerade weil deine Tochter noch so klein ist, steht und fällt jetzt alles mit dem Bericht ...


Also wie sich das verhält mit bisherigen Jugendamt berichten weiß ich nicht, aber beim Gerichtstermin wird ja auch auf die Erziehungseignung schulisch, hingewiesen und da werden die anderen 2 Kinder ja auch erwähnt. Es wird ja sowieso weitere Termine bei Gericht geben müssen, da die kleine ja auch angehört werden soll. Das Jugendamt wird also spätestens beim ersten gerichtstermin darauf hingewiesen. Bisher geht es ja noch um den Umgang.

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A


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