Likos24
Gast
Zitat von Ichgeheim:Irgendwelche Meinungen zu meinem langen Text?
Dein Text mit allen Aufzählungen ( und ich gehe immer noch von der Richtigkeit aus ) ,..führt doch NUR zu einer Frage. Warum nimmst Du Deine Tochter nicht ganz zu Dir? Immer wieder erschreckend zu lesen,..von "Aufsichtspflichtverletzung bis Schläge" alles dabei.
Also warum versuchst Du nicht dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen,..und Deine Ex wird die Besuchsmutter. Vorallem wenn es schon Deine Tochter so selbst angesprochen hat?....Du musst es nur WOLLEN,...denn bei den Jungs hast Du kein Mitspracherecht!Und ehrlich ,....wenn es ein empathischer/erfahrender Richter ist,...und wie Hier von manch Foris beschrieben wird,....dass die Richter auch gut unterscheiden können ( ehrlich /unerhlich ) ,...dann müsste doch der Richter sich die gleiche Frage stellen ,..oder Ichgeheim?
! Also wenn Dein Rechtsanwalt mit allen Informationen von Dir,...Ihrer Vita,...Ihren dokumenierten "Verfehlungen", nichts daraus macht,....dann weiß ich nicht! Also mindestens solltest Du den Plan B ( Alleiniges Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht) in der Schublade haben,...oder bei aktuellen Gelegenheit vorbringen. Sonst machst Du dich doch fast schon ein bischen unblaubwürdig,..gegenüber den Behörden/Gericht. Sorry ist meine Meinung... bei Kindern hört es einfach auf !.! Sonst/weiter zum Text,....wiederlege einfach Ihre Anschuldigungen ( Alk. / psychisch Instabilität etc) ,...weise auf Ihre wiedersprüchlichen Argumente hin ,...und ziehe es mit Deinen Anwalt durch.
