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Frau schreibt mit anderem Mann

MissLilly
Zitat von Ichgeheim:
Was ist dann sonst zu tuen in so einem Fall?


Leider kann ich das unmöglich in ein offizielles Forum schreiben, ohne direkt gesperrt zu werden

13.03.2021 09:44 • #9196


I
Zitat von MissLilly:
Lies doch mal bitte selbst was du da schreibst... Du willst einen Anwalt dafür beauftragen, dass er das Geld für eine OP eintreibt, die längst geschehen ist und die offiziell auf deinen Namen läuft? Da kann ich nur sagen : Da kannste deine Kohle auch ...


Ja ich weiß, aber es sind ja gemeinsame Schulden, in dem Fall.
Ich weiß es ist nicht einfach.
Im Prinzip hat sie den hebel in der Hand und kann mich damit finanziell den bach runterschubsen.
Aber ich muss dagegen ja etwas tuen.

13.03.2021 09:45 • #9197


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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I
Zitat von MissLilly:
Leider kann ich das unmöglich in ein offizielles Forum schreiben, ohne direkt gesperrt zu werden


PN

13.03.2021 09:46 • #9198


MissLilly
Zitat von Ichgeheim:
Aber ich muss dagegen ja etwas tuen.


Als aller erstes könntest du mal das Auto abholen, welches offiziell von dir finanziert, aber von ihr gefahren wird. Begründung: Die Unterhaltszahlungen für die Tochter sind wichtiger.

13.03.2021 09:48 • x 1 #9199


S
Zitat von Ichgeheim:
Ich gebe damit ja nicht auf, frage mich halt nur ob es für die kleine gut ist, dass ganze nun bis zur Spitze zu treiben, mit Anhörung vor Gericht. Der Ärger mit der Mutter wird dadurch ja nur massiv vergrößert.


Also.. nur fürs Protokoll: Ob deine Tochter vor Gericht angehört wird, entscheidest weder du, noch dein Anwalt oder deine Ex. Ihr könnt zwar gern eure Anträge stellen, ob sie vorgeladen wird, entscheidet der vorsitzende Richter und der wird einen Teufel tun. Kleine Kinder werden zu sowas nur herangezogen, wenn alle anderen Mittel und Wege ausgeschöpft sind. Deine Tochter hat übrigens bereits ausgesagt. Vor dem Jugendamt. Und dabei bleibt es in der Regel auch.

13.03.2021 09:59 • x 2 #9200


I
Im prinzip bleibt mir doch gar nichts anderes mehr als in die vollen zu gehen.
Beim Gericht wo es eigentlich um Umgang geht, klar zu sagen, was meine ex da mit haltlosen und widersprüchlichen Anschuldigungen antreiben will dient dem kindeswohl überhaupt nicht, den Wunsch der Tochter mehr Zeit mit dem Vater verbringen zu wollen zu ignorieren, genauso wenig. Das ich mich stets kooperativ gezeigt habe und sie aber immer wieder dagegen geschossen hat. Und sie mit den Anschuldigungen auch das Verhältnis zwischen den kindern und mir negativ beeinflusst. Und dass es deshalb tatsächlich nicht sinnvoll ist ein Wechselmodell zu fahren, sondern es für die tochter besser wäre wenn sie bei mir wohnen würde. Da ich ja kooperativ bin ist es keineswegs so dass ich der Mutter die kleine dann vorenthalten möchte.
Klar benötige ich für die Betreuung mit mittagsschule und Verwandten Hilfe, aber da die Mutter ja augenscheinlich relativ wenig Interesse am kindeswohl hat, ja quasi selbst bestätigte borderline Probleme, zumindest gehabt zu haben, die uberforderung mit der sprachnachricht auch sehr klar bestätigte, auch mit dem Rauswurf des großen ihre wechselseitigkeit bewiesen hat und dem ein oder anderen beispiel ihr Fehlverhalten aufzeigen.

Vielleicht Falle ich damit dann auf die schnauze aber ich hätte wenigstens alles versucht.

13.03.2021 10:20 • #9201


G
Zitat von Sorgild:
Also.. nur fürs Protokoll: Ob deine Tochter vor Gericht angehört wird, entscheidest weder du, noch dein Anwalt oder deine Ex. Ihr könnt zwar gern eure Anträge stellen, ob sie vorgeladen wird, entscheidet der vorsitzende Richter und der wird einen Teufel tun. Kleine Kinder werden ...

Eine Befragung eines kleines Kindes wird ganz sicher nicht öffentlich in einer Verhandlung erfolgen. Ausserdem
ist entscheidend wie der Richter das sieht und ob das überhaupt noch oder eine Rolle in der Urteilsfindung hat.
Falls ja, ist der Wunsch eines betroffenen Kindes auch in diesem Alter mitzuberücksichtigen. Mein Kenntnis-
stand. In aller Regel reicht dem Richter die bereits erfolgte Befragung durch das JA und die Angaben dazu vom
JA.

13.03.2021 10:40 • x 1 #9202


S
Zitat von Ichgeheim:
Im prinzip bleibt mir doch gar nichts anderes mehr als in die vollen zu gehen.


Bleibe beim Wechselmodell. Fürs erste. Argumentiere, deine Tochter will mehr Zeit mit dir. Das hat sie doch auch so gegenüber der Frau vom JA gesagt, oder? Den Rest macht das JA. Und wenn deine Ex schmutzige Wäsche waschen will, lass sie.
Sie führt sich damit selbst vor. Genauso mit ihrer Ablehnung gegenüber dem WM. Sieht nicht so gut aus, vor Gericht. Echt nicht.

Wenn das WM zu scheitern droht (und danach sieht es für mich aus) kannst du immer noch in die vollen gehen.
Und dann darfst du auch aus allen Kanonen feuern.
Dann ist wirklich Feuer frei.


P.S, -Aber ich hoffe, dir dämmert selbst so langsam, das dein voreiliger Entschluss, einen Umzug deiner Tochter zuzustimmen, ein verdammter Fehler war.

13.03.2021 10:49 • x 1 #9203


T
Zitat von MissLilly:
Als aller erstes könntest du mal das Auto abholen, welches offiziell von dir finanziert, aber von ihr gefahren wird. Begründung: Die Unterhaltszahlungen für die Tochter sind wichtiger.


Der Ansatz gefällt mir; das Auto abholen, veräußern und damit die Rechnung der Augen OP begleichen. Gegebenenfalls weitere "gemeinsame" Verbindlichkeiten und den Rest für die Tochter zurücklegen.

13.03.2021 10:56 • x 1 #9204


S
Auto wegnehmen mit dem Hinweis, sie kriegt es sofort wieder, wenn sie den Kredit über die Augen OP übernimmt.

13.03.2021 11:02 • #9205


I
Zitat von Toretto:
Der Ansatz gefällt mir; das Auto abholen, veräußern und damit die Rechnung der Augen OP begleichen. Gegebenenfalls weitere gemeinsame Verbindlichkeiten und den Rest für die Tochter zurücklegen.


Wird wohl nichts Brief ist bei ihr und auch auf sie angemeldet.
Aus Fehlern lernt man.

13.03.2021 11:12 • #9206


I
Zitat von Sorgild:
Bleibe beim Wechselmodell. Fürs erste. Argumentiere, deine Tochter will mehr Zeit mit dir. Das hat sie doch auch so gegenüber der Frau vom JA gesagt, oder? Den Rest macht das JA. Und wenn deine Ex schmutzige Wäsche waschen will, lass sie. Sie führt sich ...


Ja dem Umzug zuzustimmen war falsch, in der Phase wäre es sicherlich noch einfacher gewesen die tochter zu behalten.
Aber ja auch das ist vorbei, geht nur noch jetzt nach vorne zu schauen und ihre Unfähigkeit in Verbindung mit der fehlenden Umgangs einigung, Vorwürfe und kopperationsverweigerung als Munition zu nehmen.

Ich glaube wir werden nie eine Einigung finden die sie nicht irgendwie torpediert oder mit lügen und Manipulation zum scheitern zu bringen erreichen.

Geht nur noch Vollgas geben.

13.03.2021 11:15 • x 1 #9207


MissLilly

I
Zitat von MissLilly:
In der Regel liegt bei einem noch nicht komplett abbezahlten Auto der Brief bei der Bank ...


Ja ausser man kombiniert solche Kredite nachträglich um Zinsen zu sparen und noch Geld für augenlaserops zu bekommen. Dann bekommt man die Briefe

Ist halt dumm wenn man ne Frau hat die bereits privat insolvent war und deswegen keine Kredite bekam und man diese Frau unterstützt hat. So im Nachhinein.

13.03.2021 12:00 • #9209


O
Das ist mehr als nur dumm.
Das grenzt an balla balla lebensunfähig.
Aber gut. Ich rate dir das Sorgerecht komplett zu beantragen. Denke das hat mehr Chance auf Erfolg.
Obgleich man deiner Ex eine gewisse Lebenstüchtigkeit wohl mehr unterstellen kann als dir.

13.03.2021 12:58 • x 1 #9210


A


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