Sorgild
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Sorgild
Zitat von Baumo:Der typ hat sich nicht mal vorgestellt bei dir.
Gast2000
Zitat von Ichgeheim:Ja weil in den Berichten nichts gutes über sie steht. Ja sie hat wohl deutlich Angst vor dem sorgerecht kampf. Und sie wird berechtige sorgen haben zu verlieren. Ich traue ihr nicht, sie mir auch nicht. Aber ich glaube dadurch dass sie so schiss hat vor dem sorgerecht/...
Zitat:Zitat von Likos24:
Und jetzt muss/sollte es nur noch @Ichgeheim kapieren/verstehen !
Zitat:Zitat von @ichgemein:
Ich habe das verstanden. Ich glaube mittlerweile ich könnte das sorgerecht tatsächlich bekommen,wenn ich es drauf anlege.
Zitat:Wenn Du Ihre traust biste selber schuld,....mehr sage ich dazu nicht!
Sorgild
Zitat von Ichgeheim:Aber ich glaube dadurch dass sie so schiss hat vor dem sorgerecht/JA kann ich sie doch an der kurzen Leine halten evtl.
Sorgild
Zitat von Gast2000:Hat dir dein RA nicht gesagt, dass es sehr, sehr hohe Hürden mit benannten vor Gericht nachgewiesenen
Voraussetzungen gibt um überhaupt das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekom-
men. Gelingt das nicht, kann das nach hinten losgehen und das Sorgerecht kann u.U. entzogen werden.
Zitat von Gast2000:Sorry, der TE hatte sich für ein Gespräch und möglichst eine einvernehmliche Vereinbarung mit ihr zu er-
reichen, entschieden. Das gilt es zu akzeptieren. Und es spricht vieles dafür, dass das klug und richtig war.
Wichtig ist jedoch, immer in Absprache mit deinem RA
Ichgeheim
Zitat von Gast2000:@Ichgeheim, deine NF hat natürlich, aus den genannten Gründen und somit nicht unbegründet, Ängste. Sie ist dir jetzt also entgegengekommen und bist mit der vereinbarten Regelung zufrieden. Das ist mehr als du bis vor wenigen Tagen auf der juristischen Schiene bisher erreichen konntest. Ich sehe ...
Ichgeheim
Zitat von Sorgild:Ihre Angst ist berechtigt. Der Tante wurde bereits das Sorgerecht vorübergehend entzogen. Das ist so ziemlich der worst case. Da geht eigentlich kaum noch was drüber. Auch wenn sie es irgendwann zurück bekommen hat, wenn das vor Gericht ausklamüsert wird, kann sie sich ihre ...
Sorgild
Zitat von Ichgeheim:Ihr launisches Verhalten, kann da ja mal wieder ganz schnell was verändern. So schnell wie sie von gut auf böse springen kann ist es nxitb einfach. Vor allem ist böse dann gleich richtig böse.
Das von heute war schon eine krasse Wandlung, sie ging auf meine Forderungen ein, war sowas von ruhig und fast ängstlich, so habe ich sie seit der Trennung nicht gesehen. Und solange ihr ihm Hinterkopf der drohende Ärger bleibt, ist sie evtl. Auch etwas zahmer.
EineMitleserin
Ichgeheim
Zitat von Sorgild:Ich glaube, hier ging es nie darum, das alleinige Sorgerecht zu kriegen. Das behalten getrennte Eltern meist sowieso beide und entzogen wird das nur in krassen Ausnahmefällen, wenn das Kindeswohl wirklich auf dem Spiel steht. Hier ging es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also quasi beim wem die Tochter ...
Unicorn68
Baumo
Zitat von Unicorn68:Du kannst und willst doch gar nicht, dass Deine Tochter ganz bei Dir ist. Was ein Tanz.
Offspring78
Zitat von Ichgeheim:Wenn ich den Antrag zurück nehme weil wir uns geiingt haben, was die Anwälte untereinander nochmal bestätigen sollen und auch beim Jugendamt nochmal schriftlich so festgehalten werden soll, dann kommt dass mit dem verfahrensbeistand nicht mehr zum Tragen.
Likos24
Zitat von Ichgeheim:Deshalb ja auch die Überlegung mit jobwechsel und Haus Verkauf
Zitat von Ichgeheim:Aber wie gesagt, ist da auch der Zwiespalt, ob es dem Kind hilft, es auf gedeih und verderb von Mutter zu nehmen.
Zitat von Ichgeheim:Das Ziel ist Mein Kind vor Schäden zu bewahren die evtl. Zu erwarten sind, wenn es durch die Mutter hauptsächlich betreut wird.
Zitat von darkenrahl:Ich hoffe sehr, dass er auch dazu in der Lage ist.
Zitat von Baumo:Ich finde es auch total seltsam dass du einerseits diese ganzen schlimmen Dinge erzählst und das Kind trotzdem dahinschiebst.
Ichgeheim
Zitat von Likos24:Wie gesagt TE dass sollte dir Deine Tochte wert sein,...alles zu unternehmen,..alles in Erwägung zu ziehen um das Beste für Deine Tochter zu ermöglichen. Als Besuchsmami nimmst Du Deiner Tochter nicht die Mutter. Ihre Erfolge Deiner EX ...
unbel-Leberwurs.
Zitat von Ichgeheim:Und daraus jetzt einen Schnellschuss zu machen, der wie @Gast2000 ja schon anmerkte auch nach hinten losgehen kann und die Mutter dann das eilinige aufenthaltsbestimmungsrecht bekäme, ist auch nicht ratsam.