Zitat von Ichgeheim:Ich verstehe dass so voll und ganz, aber wenn ich die elterliche Sorge beantrage, muss ich ja auch sicherstellen können dass die tochter ordentlich betreut wird. Ich habe ja nunmal auch einen Job, der relativ ordentlich bezahlt ist und denn ich ja auch brauche um Haus und ...
Warum kommst du überhaupt auf die Idee deinen Job aufzugeben, wenn du deine Tochter zu dir nimmst? Mach die Augen auf, da draußen rennt ein ganzes Herr an alleinerziehenden Müttern und Vätern rum, die alle ein, zwei, drei Kinder druchbringen müssen. Meinst, die machen das mit einem Halbtagsjob?
Die wenigstens machen das. Außer die kriegen vom Ex soviel Unterhalt, dass die sich das leisten können, zu Hause zu bleiben.
Ich persönlich kenne kaum ein Kind, was mittags betreut werden muss, außer es ist unter drei Jahre alt.
Während du arbeitest, geht deine Tochter in den Kindergarten / in die Schule und du holst sie dort ab, wenn du mit deinem Job fertig bist. Hakeln wird das nur, wenn irgendwas dazwischen kommst, sie oder du krank wird, Erzieherinnen streiken usw.
Für den Fall hast du jemanden in der Hinterhand, der einspringen kann.
Deine Ex hat zwar keinen wirklichen Job, sie bleibt zu Hause. Aber nicht, um deine Tochter zu betreuen, sondern weil sie noch zwei andere pflegebedürftige Kinder hat, um die sie sich vorrangig zu kümmern hat. Hier geht es aber nicht darum, wer die meisten Zeit zu Hause ist, sondern wo dein Kind besser aufgehoben sein wird. Es gibt Mütter, die leben von Harz4, sind den ganzen Tag zu Hause und trotzdem verwahrlosen die Kinder. Die Gefahr ist bei deiner Ex gegeben, das kannst du nachweisen.
Und wenn deine Ex ja so unbedingt der Meinung ist, das das Kind mittags unbedingt nach Hause muss, kann sie ja die Besuchsregelung dafür nutzen, um die Tochter mittags zu betreuen.
Wo ist also das Problem?