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Frau schreibt mit anderem Mann

L
@Ichgeheim

dass hast Du geschrieben...
Zitat von Ichgeheim:
Deshalb ja auch die Überlegung mit jobwechsel und Haus Verkauf


..und darauf habe ich meine Antwort gegeben. Wenn Du Dein Handeln nur von Ängsten leiten lässt,.....dann kann aber auch im Endeffekt/schlussendlich nichts Gescheites rauskommen. Nach hinten kann Alles und Jedes gehen,....dass kann aber Deiner Ex auch passieren. Wie gesagt es liegt in Deiner Hand,...mit allen Änderungen deines Lebens ( Arbeit / Privatleben / Haus und Hof),...was Du bewerkstelligen kannst. Und sorry... ich würde es mir genau überlegen bei so einer Frau mein Kind mehr Zeit (nur Besuchsmami)als/wie Notwendig sein sollte. Ausser Deine ganzen Beschreibungen über Deine EX (auf 622 Seiten) entsprechen nicht den Tatsachen,.....da man nur das Einschätzen kann was Du hier schreibst. Sorry meine Meinung......

17.03.2021 08:23 • x 1 #9331


O
Dann lass es wenigstens gerichtlich festschreiben. Das ist das mindeste.

17.03.2021 08:28 • x 1 #9332


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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I
Zitat von Offspring78:
Dann lass es wenigstens gerichtlich festschreiben. Das ist das mindeste.


Könnte es aber dann auch sein, dass das Gericht von sich aus dem nicht zustimmt, weil die das evtl. Zu komplex oder wie auch immer sehen? Dann sitzen wir doch ruckzuck wieder mit verfahrensbeistand vor Gericht, wegen dem Umgang.
Und keiner weiß was dabei herauskommt.

17.03.2021 08:42 • #9333


B
ich
Zitat von Ichgeheim:
Könnte es aber dann auch sein, dass das Gericht von sich aus dem nicht zustimmt, weil die das evtl. Zu komplex oder wie auch immer sehen? Dann sitzen wir doch ruckzuck wieder mit verfahrensbeistand vor Gericht, wegen dem Umgang. Und keiner weiß was dabei herauskommt.


Eigentlich hast du ja momentan voll die mega Karten....die Frau zieht zum neuen Mann und somit werden die Kinder so oder so aus dem Umfeld wieder rausgerissen. Dann kann das Kind auch genausogut zu dir ziehen. Sie kennt ihre schlechten Karten
Die Frau ist megaschlau und hat dich wieder um den Finger gewickelt.
Ich würde allein schon nicht einknicken weil sie schriftlich behauptet hst3du trinkst, die Kinder hötten nichts zu essen, Gewalt etc. Alleine deswegen würde ich nicht! Das geht gar nicht.
Du hast doch jetzt mega Karten. Zuerst behauptet sie die s hlimmen sachen und dann gibt sie dir das kind doch komisch oder .
Und wieso hausverkauf? Du kriegst eine bessere Steuerklasse und zahlst keinen Unterhalt. Das passt mit wwniger arbeiten.

17.03.2021 08:47 • x 2 #9334


O
TE, wie irre gut deine Karten jetzt sind, siehst du an der ungemeinen Freundlichkeit, mit der du jetzt grade behandelt wirst. Da musst du jetzt was draus machen und zwar vernünftig und wasserfest. Denn trau ihr keinen Meter, wirklich, das geht schief, denn die gute Behandlung jetzt ist nichts weiter als eine Momentaufnahme.

17.03.2021 09:13 • x 3 #9335


L
Zitat von Ichgeheim:
Könnte es aber dann auch sein, dass das Gericht von sich aus dem nicht zustimmt, weil die das evtl. Zu komplex oder wie auch immer sehen? Dann sitzen wir doch ruckzuck wieder mit verfahrensbeistand vor Gericht, wegen dem Umgang.
Und keiner weiß was dabei herauskommt.

Weisst Du ich gebe @Baumo vollumfänglich recht. Ausserdem denke ich Du hast Angst vor Deiner eigenen Courage! So viele (negativen) Fakten von Deiner Ex liegen auf den Tisch. Immer und Immer wieder hat Sie Dich brüskiert/verarscht,...wenn Du die das Gefallen lässt ,..ok Deine Entscheidung. Du knickst jetzt wieder ein ,..weil Deine Ex dir einen Knochen (Umgangsrecht) hinschmeisst. Du siehts gerade selber an Ihr,...dass sie merkt es geht ans Eingemachte! Frage Sie doch mal ,..in wieweit Sie Dir entgegenkommen würde (Tochter),..wenn Du/ Dein Rechtsanwalt die JA-Akten mit einbeziehen will?. Wenn Ihre ganzen Sachen nochmal aufgerollt werden ( Sorgerechtsentzug /Dro. in der Familie/ etc),..wenn Sie auf Tauglichkeit der Kindererziehung überprüft werden soll? Denke da hättest Du weniger zu Befürchten( Erziehung /deine Vita/ etc),..beim Verfahrensbeistand der Tochter oder? Warum gibt Deine Ex jetzt so klammheimlich nach,...warum wohl TE! Willst Du Dir später mal den Sätze Deiner Tochter sagen lassen müssen.....Papa warum hast Du damals nicht dass oder dass gemacht(für mich) Du hattest doch so gute Argumente in der Hande usw ,...warum hast Du das alles soo hingenommen, warum hast Du mir das dubiose Leben der Mutter(X-Lebenspartner) mitmachen lassen,..warum hast Du mich nicht ganz zu Dir geholt,..schau mal meine Brüder( und mich) heute an!.!.! ,...etc ? Und Deine Antwort: ...sorry Tochter habe es nicht versucht/habe mich nicht getraut...! Kann sein TE,..oder? ...was dann...? Aber damit musst Du dann damit leben können oder müssen.
Sorry aber TE bei Kindern hört es einfach bei mir auf,....im besonderen Falle der Vita/Vorgehnsweise Deiner Ex. Als Beispiel sage ich nur Gelder- erschleichen bei Krankenkassen/Behören,...für nicht durchgeführte Förderungen der Jungs seitens Deiner Ex.
Wenn Du aber alles versuchst,...hast Du wenigstens ein reines Gewissen gegenüber Deiner Tochter! Wer nicht kämpft , hat schon verloren.
Lasse Dich nicht von deiner Ex abspeisen!
Sorry meine Meinung

17.03.2021 09:20 • x 2 #9336


S
Zitat von Ichgeheim:
Ich verstehe dass so voll und ganz, aber wenn ich die elterliche Sorge beantrage, muss ich ja auch sicherstellen können dass die tochter ordentlich betreut wird. Ich habe ja nunmal auch einen Job, der relativ ordentlich bezahlt ist und denn ich ja auch brauche um Haus und ...


Warum kommst du überhaupt auf die Idee deinen Job aufzugeben, wenn du deine Tochter zu dir nimmst? Mach die Augen auf, da draußen rennt ein ganzes Herr an alleinerziehenden Müttern und Vätern rum, die alle ein, zwei, drei Kinder druchbringen müssen. Meinst, die machen das mit einem Halbtagsjob?
Die wenigstens machen das. Außer die kriegen vom Ex soviel Unterhalt, dass die sich das leisten können, zu Hause zu bleiben.
Ich persönlich kenne kaum ein Kind, was mittags betreut werden muss, außer es ist unter drei Jahre alt.
Während du arbeitest, geht deine Tochter in den Kindergarten / in die Schule und du holst sie dort ab, wenn du mit deinem Job fertig bist. Hakeln wird das nur, wenn irgendwas dazwischen kommst, sie oder du krank wird, Erzieherinnen streiken usw.
Für den Fall hast du jemanden in der Hinterhand, der einspringen kann.
Deine Ex hat zwar keinen wirklichen Job, sie bleibt zu Hause. Aber nicht, um deine Tochter zu betreuen, sondern weil sie noch zwei andere pflegebedürftige Kinder hat, um die sie sich vorrangig zu kümmern hat. Hier geht es aber nicht darum, wer die meisten Zeit zu Hause ist, sondern wo dein Kind besser aufgehoben sein wird. Es gibt Mütter, die leben von Harz4, sind den ganzen Tag zu Hause und trotzdem verwahrlosen die Kinder. Die Gefahr ist bei deiner Ex gegeben, das kannst du nachweisen.

Und wenn deine Ex ja so unbedingt der Meinung ist, das das Kind mittags unbedingt nach Hause muss, kann sie ja die Besuchsregelung dafür nutzen, um die Tochter mittags zu betreuen.

Wo ist also das Problem?

17.03.2021 09:34 • x 2 #9337


L
Zitat von Sorgild:
Aber nicht, um deine Tochter zu betreuen, sondern weil sie noch zwei andere pflegebedürftige Kinder hat, um die sie sich vorrangig zu kümmern hat.

Verstehe was Du meinst,....aber ...ähh mhhhh man hat ja gesehen wie gut die Ex die Erziehung der beiden Söhne hinbekommen hat daheim,...jetzt soll es mit der Tochter besser gehen?

17.03.2021 09:45 • #9338


I
Zitat von Likos24:
Verstehe was Du meinst,....aber ...ähh mhhhh man hat ja gesehen wie gut die Ex die Erziehung der beiden Söhne hinbekommen hat daheim,...jetzt soll es mit der Tochter besser gehen?


Aber das passt dann wieder nicht zur Argumentation.
Und die Betreuung mit Kindergarten und später mittagsschule ist bei uns leider nicht so gut, dass man nen vollzeit job weiter ausführen kann.

17.03.2021 09:55 • #9339


L
Zitat von Ichgeheim:
Aber das passt dann wieder nicht zur Argumentation.
Und die Betreuung mit Kindergarten und später mittagsschule ist bei uns leider nicht so gut, dass man nen vollzeit job weiter ausführen kann.

Meinte allgemein zum Zitat von Sorgild,...Deine Ex hat es bei den Söhnen nicht hinbekommen (Erziehung) trotz Zeit,...dann wird es bei Deiner Tochter auch nicht besser werden trotz Zeit!

17.03.2021 09:58 • x 1 #9340


I
Zitat von Baumo:
:weinen: ich Eigentlich hast du ja momentan voll die mega Karten....die Frau zieht zum neuen Mann und somit werden die Kinder so oder so aus dem Umfeld wieder rausgerissen. Dann kann das Kind auch genausogut zu dir ziehen. Sie kennt ihre schlechten Karten Die Frau ist megaschlau ...


Ja wie gesagt nur wird die kleine bei mir definitiv mehr fremdbetreut, was bei der Mutter nicht der fall ist.
Die Kindergärten und Schulzeiten nachher sind definitiv nicht so ausgelegt als dass ich meinen bisherigen Job so weitermachen könnte, ohne nicht nochmal zusätzliche Betreuung zu benötigen.
Und mit einem anderen Job, und niedrigerem Gehalt, wird es was das Haus angeht, trotz steuerklasse und Unterhalt echt schlecht aussehen.
Auch lässt sich dass dann ja nicht von heute auf morgen lösen.

Ich warte nunmal noch auf den Rückruf von meinem Anwalt. Mal schauen was der sagt.

17.03.2021 10:46 • x 1 #9341


meineMeinung
Wunsch und Machbarkeit sind nun mal zwei völlig verschiedene Seiten. Der TE spekuliert schon seit Wochen, wie die Kinder verteilt werden können und hat sich bisher wohl wenig Gedanken gemacht wie er eine Betreuung umsetzen und finanzieren kann. So langsam kommt er auf dem Boden der Tatsachen an.

17.03.2021 11:06 • x 5 #9342


G
Die vorherrschende Meinung hier ist der TE sollte alles daran setzen seine Tochter komplett zu sich
zu holen. Das ist jedoch nur möglich, wenn das zuständige Gericht ihm das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Tochter in einem Urteil zuweist. Das bedeutet, die Tochter
würde fast vollständig von ihrer Mutter, außer einem ein sehr, sehr eingeschränkten Besuchsrecht,
getrennt.

Nicht umsonst gibt es daher sehr, sehr hohe Hürden mit notwendigen eindeutigen, gerichtsfesten, Be-
weisen die die im Gesetz benannten Tatbestände erfüllen müssen. Es geht nicht um Befindlichkeiten
und Wünsche von Elternteile. Das Kindeswohl steht an 1. Stelle. Und genau das wurde vom Gericht
mit dem Beistand (RA des Kindes im Verfahren, nicht zu verwechseln mit Bestellung eines Vormundes)
bereits deutlich.

Das Kindeswohl steht immer an 1. Stelle. Das Familiengericht wird nur dann tätig, wenn es das Kind
vor Gefahr für sein körperliches, geistiges oder seelisches Wohl und Vermögen schützen muss. Die
Annahme durch schmutzige Wäsche waschen, also dass ein Sorgeberechtigter ein schlechter Um-
gang für das Kind sei, reicht ohne eindeutige und gerichtsfeste Beweise als Gefährdung des Kindes-
wohls bei weitem nicht aus.

Natürlich sind - nach all dem, was sie sich geleistet hat -, die hier zu lesende Reaktionen und
Empfehlungen nachvollziehbar und auf den 1. Blick auch richtig. Aber, auf den 2. Blick mit umfassen-
der Betrachtung habe ich, und wohl auch sein RA und auch andere User, berechtigte Zweifel daran den
Weg alles oder nichts (ihr das Sorgerecht für die Tochter durch das Gericht entziehen zu lassen) zu
gehen. Nicht umsonst hat sein RA nicht das alleinige Sorgerecht für den TE beantragt und hat wohl
auch davon abgeraten, weil das auch nach hinten losgehen kann und der TE u.U. das Sorgerecht
entzogen bekommen kann. Der TE wäre nicht der erste dem das passiert.

Vorwürfe an den TE wieder seine Fahne anders in den Wind zu stellen, halte ich, da die Gemengelage
sich verändert hat, für nicht richtig. Ich empfehle kluges und dennoch vorsichtig bleibendes Handeln,
immer in Abstimmung und Absprache mit seinem RA. Die Tür für eine einvernehmliche Regelung,
auch und vor allen Dingen für die Tochter, wurde ein Stück weit geöffnet. Ich wage zu bezweifeln, dass
mit dem Kopf durch die Wand die bessere und erfolgreichere Alternative ist

17.03.2021 11:40 • x 7 #9343


B
Zitat von Ichgeheim:
Ja wie gesagt nur wird die kleine bei mir definitiv mehr fremdbetreut, was bei der Mutter nicht der fall ist. Die Kindergärten und Schulzeiten nachher sind definitiv nicht so ausgelegt als dass ich meinen bisherigen Job so weitermachen könnte, ohne nicht nochmal zusätzliche Betreuung zu ...


In deinem Bundesland will ich nicht wohnen! In meinem sind die kitas bis 5 auf mit Mittagessen seit 20 jahren schon und die Schulen haben Betreuung bis 16 uhr oder einfach schule bis 16 uhr . Ich dachte das wöre im ganzen Bundesgebiet so

17.03.2021 11:46 • x 2 #9344


G
Zitat von EineMitleserin:
Ich kann gar nicht so oft Danke klicken wie ich es gern würde @Gast2000 Und ich bin mir sicher, dass diese Vereinbarungen neu verhandelt und neu festgesetzt werden können, wenn die Tochter älter ist, und sich ihre Bedürfnisse und Wünsche ändern.

Danke. Ja, genau so ist das. Ab 14 Jahren können die Kinder dann grundsätzlich selbst entscheiden, bei welchem Elternteil sie leben wollen. Nur dann, wenn dieser Wille im deutlich erkennbar im Widerspruch
zu den Bedürfnissen des Kindes steht, wird das Familiengericht, es ist nicht an den Willen des Kindes gebunden, anders entscheiden.

17.03.2021 11:58 • x 2 #9345


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