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Frau schreibt mit anderem Mann

Lebengehtweiter
Zitat von Baumo:
In deinem Bundesland will ich nicht wohnen! In meinem sind die kitas bis 5 auf mit Mittagessen seit 20 jahren schon und die Schulen haben Betreuung bis 16 uhr oder einfach schule bis 16 uhr . Ich dachte das wöre im ganzen Bundesgebiet so


In deinem Bundesland möchte ich leben. Bei uns ist coronabedingt alles unregelmässig.

17.03.2021 14:08 • x 1 #9346


O
Das Kind ist jetzt 5!
Ich will nur anmerken, sie jetzt und auch die nächsten Jahre selber entscheiden zu lassen, kommt einem psychischen Missbrauch gleich.
Es wird zu einem schweren Loyalitätskonflikt kommen.

17.03.2021 14:13 • x 2 #9347


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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I
Zitat von Offspring78:
Das Kind ist jetzt 5! Ich will nur anmerken, sie jetzt und auch die nächsten Jahre selber entscheiden zu lassen, kommt einem psychischen Missbrauch gleich. Es wird zu einem schweren Loyalitätskonflikt kommen.


Sie soll ja gar nicht selbst entscheiden, deshalb ja auch eine Einigung bei er wir beide Kontakt haben können so gut es geht. Aber evtl. Kommen in Zukunft ja mal Dinge von ihr zur Sprache die man dann eben doch auch berücksichtigen muss.
Das bei dieser ganzen Sache mit ich will überall gleich oft sein, Loyalitätsdinge mitspielen ist klar. Ebenso als sie mal sagte, sie möchte nicht mit mama umziehen, das war auch stark auf ihr bisheriges zuhause bei mir zu sehen, und nicht gegen mama unbedingt.

17.03.2021 14:40 • #9348


O
Vielleicht in 10 Jahren mal könnt ihr die Wünsche des Kindes berücksichtigen. Vorher nicht, das macht sie völlig irre.
Du brauchst aber jetzt eine Lösung. Und die müsst ihr Erwachsenen finden und auch so festschreiben und beibehalten.

17.03.2021 15:44 • x 1 #9349


G
Zitat von Offspring78:
Das Kind ist jetzt 5! Ich will nur anmerken, sie jetzt und auch die nächsten Jahre selber entscheiden zu lassen, kommt einem psychischen Missbrauch gleich. Es wird zu einem schweren Loyalitätskonflikt kommen.

Deine Anmerkung bezieht sich inhaltlich auf welchen Beitrag?

Zudem ist die Annahme sachlich falsch. Die 5 Jahre alte Tochter kann und darf selbst nichts entscheiden. Vom
Familiengericht wurde daher ein Verfahrensbeistand (RA des Kindes im Volksmund) bestellt. Der Verfahrens-
beistand hat die Aufgabe das authentische Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren
zur Geltung zu bringen. Und da sieht es für den TE - auch das JA spielt eine wesentliche Rolle in der Bewertung
durch das Familiengericht - doch vermutlich eher nicht schlecht aus.

Familiengerichte neigen dazu, den Bericht des Verfahrensbeistandes als eine wichtige Grundlage einer Entschei-
dung zu nehmen oder aber auf dieser Basis Einigungsgespräche mit den Eltern zu führen.

Zitat:
Vielleicht in 10 Jahren mal könnt ihr die Wünsche des Kindes berücksichtigen. Vorher nicht, das macht sie völlig irre. Du brauchst aber jetzt eine Lösung.

Das hilft dem TE überhaupt nicht, im Gegenteil. Hier besteht bereits eine juristische Ebene mit einer Entscheidung
des Familiengerichtes einen Verfahrensbeistand für die Tochter zu bestellen. Die betroffenen Eltern können das
nicht verhindern (keine Rechtsmittel einlegen). Ich halte den Gerichtsentscheid für zweifellos sachgerecht und
richtig.

17.03.2021 16:45 • x 4 #9350


B
Letztendlich musst du es selbst wissen. Aber ich wette du beschwerst dich nachher

17.03.2021 16:51 • x 1 #9351


O
Der TE und seine Ex wollen das Tätig werden dieses bestellten Verfahrensbeistands ja gerne verhindern. Kein Wunder, denn der befragt nicht etwa das kleine Kind, was hochgradig unprofessionell wäre, sondern ich nehme fast sicher an, er wird Gutachten zur Erziehungsfähigkeit beider Eltern anleiern. Was ins Auge gehen kann, das ist richtig.
Aber so laufen Streitigkeiten vor Gericht nunmal, das stimmt Gast2000. Es ist ein völlig korrekter und üblicher Ablauf. Und ohne Gericht kommt der TE ja auch nicht weiter.
Von daher...muss er da jetzt durch.

17.03.2021 16:53 • x 2 #9352


O
Ich sehe das übrigens auch alles garnicht so schwarz, im Gegenteil. Bleibt es nun bei diesem Ablauf des Gerichts, hat der TE alle Vorteile gegenüber dieser Zicke in der Hand. Was hat er zu verlieren? Im Grunde nur das Wohlwollen der Zicke, welches er sowieso nicht bzw bestenfalls nur punktuell und sporadisch hat.
Ich würde mit dem Gericht mitgehen. Das macht einen guten Eindruck.
Und es wird wirklich zum Wohle der Tochter entschieden werden. Fachleute können das.
Ich kenne Fälle, da mussten die Eltern zur wöchentlichen überwachten Mediation und das hat mit der Zeit wirklich gewirkt und heute verstehen sich alle wesentlich besser.

17.03.2021 17:12 • #9353


S
Sehe ich ähnlich. Wenn es beiden Eltern wirklich und nur um das Wohl der Tochter gehen würde,wäre ein Verfahrensbeistand für sie nichts, was sie verhindern müssten. Vielleicht ist auch gerade das ein Problem für die Exfrau, so muss sie ja nur ihren Ex Mann ruhig stellen doch so geht sie lieber einen Kuhhandel ein, als einen Beistand für ihre Tochter zu dulden, der höchstwahrscheinlich ganz genau schauen wird, ob die Mutter überhaupt in der Lage ist, diese ganzen Kinder allein betreuen zu können. Die Frau war zuletzt stark überfordert damit. Das könnte nun von dritter Seite offen gelegt werden.

17.03.2021 17:13 • x 3 #9354


O
Das wird es mit Sicherheit, Sorgild. Und die Tochter ist im Gegensatz zu den Jungs noch in einem Alter, wo ihr sehr gut geholfen werden könnte. Noch ist ihre Schulkarriere nicht ver.saut. Irgendwer muss doch dieser Mutter mal das Handwerk legen, nach all den Generationen! wo dort schon alles schief läuft was schief laufen kann.

17.03.2021 17:16 • x 2 #9355


S
Zitat von Gast2000:
Die vorherrschende Meinung hier ist der TE sollte alles daran setzen seine Tochter komplett zu sich
zu holen. Das ist jedoch nur möglich, wenn das zuständige Gericht ihm das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Tochter in einem Urteil zuweist. Das bedeutet, die Tochter
würde fast vollständig von ihrer Mutter, außer einem ein sehr, sehr eingeschränkten Besuchsrecht,
getrennt.

Wieso kommst du eigentlich ständig mit der Entziehung des Sorgerechts? Das steht hier bislang überhaupt nicht zur Debatte. Die Eltern streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Also wo die Tochter vorrangig wohnen wird. Bei einem von den beiden, muss sie ja schließlich ihren ersten Wohnsitz haben.Das beide im Anschluss das Sorgerecht behalten und ausüben dürfen, ist nicht mal im Ansatz strittig.

17.03.2021 17:18 • #9356


O
Das kann jetzt aber schnell strittig werden. Kommt auf den Beistand an und was der entscheidet.

17.03.2021 17:26 • #9357


I
Zitat von Gast2000:
Deine Anmerkung bezieht sich inhaltlich auf welchen Beitrag? Zudem ist die Annahme sachlich falsch. Die 5 Jahre alte Tochter kann und darf selbst nichts entscheiden. Vom Familiengericht wurde daher ein Verfahrensbeistand (RA des Kindes im Volksmund) bestellt. Der Verfahrens- beistand hat die Aufgabe das authentische Interesse des Kindes festzustellen ...


Also mein Anwalt meinte heute er lässt das Verfahren ruhen bis wir die Sache schriftlich von ihrem Anwalt bestätigt haben.
Also wäre stand jetzt auch kein Verfahrensbeistand dabei.

Als ich die kleine vorhin bei ihr holte, war ihre erste frage ob ich mit meinem Anwalt gesprochen habe.
Und sie war ganz normal freundlich. Und brummi war sogar zum ersten Mal da, zumindest sein Auto.

Wie gesagt mein Anwalt meinte er ruft gleich bei Gericht an um das Verfahren ruhen zu lassen.
Allerdings hatte ich auch schon im Hinterkopf, dass die Richterin ja auch sagen könnte, sie will dennoch mal die JA Akten sehen und den verfahrensbeistand bestellen. Die vom JA könnten ja auch schon mit den Akten angefangen haben.
Ruckzuck geht vom JA oder Gericht was aus was nicht mehr zu stoppen ist.wobei ich da dann weniger sorgen haben muss als sie.

17.03.2021 17:37 • x 2 #9358


G
Zitat von Sorgild:
Wieso kommst du eigentlich ständig mit der Entziehung des Sorgerechts? Das steht hier bislang überhaupt nicht zur Debatte. Die Eltern streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Also wo die Tochter vorrangig wohnen wird. Bei einem von den beiden, muss sie ja schließlich ihren ersten Wohnsitz haben.Das beide ...

Darauf habe ich mich bezogen:
Zitat:
Zitat von @ichgemein:
Ich habe das verstanden. Ich glaube mittlerweile ich könnte das sorgerecht tatsächlich bekommen,wenn ich es drauf anlege.

Zitat:
Und ja die option mit dem sorgerecht fällt ja nicht weg. Auch wenn wir uns nun auf einen Umgang einigen. Mein Anwalt meint er würde es dann bei Gericht fixieren lassen, dann kommt sie nicht mehr raus.

Zitat:
Ja weil in den Berichten nichts gutes über sie steht.
Ja sie hat wohl deutlich Angst vor dem sorgerecht kampf. Und sie wird berechtige sorgen haben zu verlieren.
Ich traue ihr nicht, sie mir auch nicht. Aber ich glaube dadurch dass sie so schiss hat vor dem sorgerecht/

Zitat:
Zitat von Likos24:
Und jetzt muss/sollte es nur noch @Ichgeheim kapieren/verstehen ! .

Zitat:
Ich habe das verstanden. Ich glaube mittlerweile ich könnte das sorgerecht tatsächlich bekommen,wenn ich es drauf anlege
I
Zitat:
Ich verstehe dass so voll und ganz, aber wenn ich die elterliche Sorge beantrage, muss ich ja auch sicherstellen können dass die tochter ordentlich betreut wird.

Ich gehe davon aus, der TE weiß was hinter dem Sorgerecht steht und das etwas völlig anderes ist als das
Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das erklärt meine o.a. Bezugnahme.

Aber ja, ich denke schon, dass das hier z.T. miteinander vermischt bzw. nicht klar genug getrennt wurde.
In dem Verfahren, da bin ich ganz bei dir, geht es bislang nicht um das Sorgerecht.

Ich finde, du bist hier eine sehr gute Beraterin vom TE mit vielen wichtigen Hinweisen und vielen Hilfe-
stellungen. Ich lese deine Beiträge sehr gerne.

17.03.2021 17:58 • x 2 #9359


I
So Schreiben geht morgen an Ihren Anwalt, mal schauen wie schnell die Bestätigung kommt, damit das Verfahren beendet werden kann.
In 6 Wochen zieht sie dann offiziell mit brummi zusammen, hat die kleine heute erzählt. Mal schauen ob dann trotzdem noch alles so bleibt.

17.03.2021 21:22 • #9360


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