waytodawn
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waytodawn
Zitat von Ichgeheim:So Schreiben geht morgen an Ihren Anwalt, mal schauen wie schnell die Bestätigung kommt, damit das Verfahren beendet werden kann. In 6 Wochen zieht sie dann offiziell mit brummi zusammen, hat die kleine heute erzählt. Mal schauen ob dann trotzdem noch alles so bleibt.
Offspring78
Sorgild
Ichgeheim
Zitat von Sorgild:Mittlerweile räume ich ja hingegen einiger anderer hier selbst Vätern ein, vor Gericht eine gewisse Chance zu haben, weiterhin für ihre Kinder sorgen und (mit)entscheiden zu können. Vorausgesetzt, sie stellen sich nicht ganz so dämlich dabei an. Te, du bist wirklich das ...
Sorgild
Zitat von Ichgeheim:Also nochmal, die elterliche Sorge bei schlechteren Betreeungsmoglichkeiten einzuklagen dürfte sehr schwer sein. Was es ja eh schon ist. Ich lasse dem Anwalt aber mal Koch alles zukommen was ich habe, ob es evtl. Aussichtsreich sein könnte. Das ist ja so noch nicht ganz vom Tisch. ...
Baumo
Zitat von Sorgild:Ich weiß nicht, ob du in den zahlreichen Beiträgen hier oder beim Gespräch mit dem Anwalt gepennt hast, aber dir wurde schon mehrfach gesagt, dass es in keinster Weise um das alleinige Sorgerecht geht. Das ist absolut unstrittig und wird nur in den seltensten Fällen ...
Ichgeheim
Sorgild
Ichgeheim
Zitat von Sorgild:Deine Ex hat keine besseren Karten, sie hat genau so ein Betreuungsproblem wie du. Sie hat nämlich noch zwei andere Jungs, für die sie Pflegegeld kassiert, die hat sie damit sogar vorrangig zu betreuen. Und sie kriegt das nicht hin.Einfach nur zu Hause sein, reicht ...
Gast2000
Zitat von Offspring78:Deine Karten gibst du damit aus der Hand. Sollte sie sich nicht dran halten und es geht doch noch mal vor Gericht, werden die dich da auslachen.
Zitat:Also mein Anwalt meinte heute er lässt das Verfahren ruhen bis wir die Sache schriftlich von ihrem Anwalt bestätigt haben
Zitat:Doch was tust du? Deine Ex kommt rum, blinkert mal kurz mit den Äuglein, (hach, sie war ja so nett!, warum wohl!?) und du? ziehst deinen Antrag zurück.
Ichgeheim
Zitat von Gast2000:Für mich ist das nicht so recht nachvollziehbar. Wenn für den TE eine für ihn zufriedenstellende Regelung mit seiner NF über die RA vor der Hauptverhandlung (Familiengericht) und vor der Bestellung eines Verfahrensbei- standes getroffen und rechtsverbindlich schriftlich fixiert wird, spricht was dagegen? Klappt das ...
EineMitleserin
Ichgeheim
Lebengehtweiter
Sorgild
Zitat von Gast2000:Wenn für den TE eine für ihn zufriedenstellende Regelung mit
seiner NF über die RA vor der Hauptverhandlung (Familiengericht) und vor der Bestellung eines Verfahrensbei-
standes getroffen und rechtsverbindlich schriftlich fixiert wird, spricht was dagegen? Klappt das gravierend nicht
kann selbstverständlich das FG angerufen werden.