Zitat von Offspring78:Deine Karten gibst du damit aus der Hand. Sollte sie sich nicht dran halten und es geht doch noch mal vor Gericht, werden die dich da auslachen.
Für mich ist das nicht so recht nachvollziehbar. Wenn für den TE eine für ihn zufriedenstellende Regelung mit
seiner NF über die RA vor der Hauptverhandlung (Familiengericht) und vor der Bestellung eines Verfahrensbei-
standes getroffen und rechtsverbindlich schriftlich fixiert wird, spricht was dagegen? Klappt das gravierend nicht
kann selbstverständlich das FG angerufen werden. Es ist ja bereits eine Aktenlage aus dem jetzigen Verfahren
vorhanden. Ausgelacht wird dort niemand, da trotz Vereinbarung es zum Streit zwischen den Eltern kommen
kann. Diese Fälle landen ja auch beim FG. Also das ist dort Normalität.
Zitat:Also mein Anwalt meinte heute er lässt das Verfahren ruhen bis wir die Sache schriftlich von ihrem Anwalt bestätigt haben
Das hält den Druck auf die Gegenseite aufrecht und hält alle Optionen offen.
Zitat:Doch was tust du? Deine Ex kommt rum, blinkert mal kurz mit den Äuglein, (hach, sie war ja so nett!, warum wohl!?) und du? ziehst deinen Antrag zurück.
Da muss ich wohl etwas überlesen haben, denn mein Stand ist sein RA lässt das Verfahren beim FG erst
einmal ruhen.
Klar kann das von dir beschriebene so sein. Ob das jedoch so ist, daran habe ich jedoch Zweifel. Nach meiner Einschätzung hat seine NF - ich beschreibe das mal mit "den Waffen einer Frau" vermutlich nicht gut genug -
wohl eher nicht gearbeitet. Wenn man etwas Wichtiges erreichen möchte, halte ich es für ganz normal nett
und freundlich zu sein. Ihr ging es, nachvollziehbar, aus der sich abzeichnenden misslichen Lage beim FG
mit für sie möglicherweise unangenehmen und unerwünschten - für sie wohl nicht mehr kalkulierbare - Folgen, möglichst noch herauszukommen. Ihre Triebfeder ist wohl die nicht unbegründete Angst. In dieser Gemengelage
hat sie, nicht nur aus ihrer Sicht, genau das richtige getan und versucht eine außergerichtliche Einigung/Verein-
barung, mit erheblichen Zugeständnissen an den TE, zu erreichen.
Natürlich kann ich mit meiner Sichtweise daneben liegen. Aber, für mich spricht einiges dafür hier ziemlich nahe
an der Wahrheit zu sein. Ihre begründeten Ängste (FG) sind ja mit einer außergerichtlichen Vereinbarung nicht
weg. Ich glaube eher, sie versucht jetzt, und wird auch später, den Gang zum FG möglichst vermeiden.
Es ist mir durchaus bewusst hier nicht die Mehrheitsmeinung zu treffen. Klar ist Vorsicht geboten. Etwas
auf Vertrauen aufbauen = nein, eine rechtsverbindliche einvernehmliche und für beide Seiten gut annehm-
bare, faire Vereinbarung = ja.