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Frau schreibt mit anderem Mann

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Zitat von Ichgeheim:
So Schreiben geht morgen an Ihren Anwalt, mal schauen wie schnell die Bestätigung kommt, damit das Verfahren beendet werden kann. In 6 Wochen zieht sie dann offiziell mit brummi zusammen, hat die kleine heute erzählt. Mal schauen ob dann trotzdem noch alles so bleibt.



Davon müsstest du ausgehen können.. wenn ihr eine schriftliche Einigung erzielt ist diese normalerweise bindend. Sollte sie dann doch dagegen verstoßen, hätte das Gericht dann aber auch eine Vorlage für eine Entscheidung, vorausgesetzt die Rahmenbedingungen bleiben gleich. Manchmal ändern diese sich ja auch (Kind wird älter, hat weniger Interesse, Jobwechsel usw).


Deine Bedenken das Gericht würde trotz eurer Einigung von selbst die Akten weiterhin einsehen wollen oder den Beistand bestellen, kann ich nicht zerstreuen, aber von meinem Gefühl her ist alles, was außergerichtlich erledigt wird erst einmal eine Entlastung des Gerichts und deshalb wahrscheinlich auch gewissermaßen bevorzugt.
Ich kann mir vorstellen, dass euch das Gericht hier keine Steine in den Weg legt, wenn ihr euch wirklich einig seid.

18.03.2021 09:04 • x 2 #9361


O
Deine Karten gibst du damit aus der Hand. Sollte sie sich nicht dran halten und es geht doch noch mal vor Gericht, werden die dich da auslachen.

18.03.2021 09:12 • x 2 #9362


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Frau schreibt mit anderem Mann

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Mittlerweile räume ich ja hingegen einiger anderer hier selbst Vätern ein, vor Gericht eine gewisse Chance zu haben, weiterhin für ihre Kinder sorgen und (mit)entscheiden zu können. Vorausgesetzt, sie stellen sich nicht ganz so dämlich dabei an.
Te, du bist wirklich das beste Beispiel, wie man es nicht machen sollte.

Aber das Lehrgeld darfst du in Ruhe zahlen. Nur beschwere dich hinterher nicht, das die Justiz Männern keine Chance gibt. Du frisst deiner Ex aus der Hand und hinterher wunderst du dich immer wieder, wenn du gegen ne Wand läufst.
Schauen wir doch mal, wie oft der Krug noch zum Brunnen rennen wird.

18.03.2021 09:45 • x 4 #9363


I
Zitat von Sorgild:
Mittlerweile räume ich ja hingegen einiger anderer hier selbst Vätern ein, vor Gericht eine gewisse Chance zu haben, weiterhin für ihre Kinder sorgen und (mit)entscheiden zu können. Vorausgesetzt, sie stellen sich nicht ganz so dämlich dabei an. Te, du bist wirklich das ...


Also nochmal, die elterliche Sorge bei schlechteren Betreeungsmoglichkeiten einzuklagen dürfte sehr schwer sein.
Was es ja eh schon ist.
Ich lasse dem Anwalt aber mal Koch alles zukommen was ich habe, ob es evtl. Aussichtsreich sein könnte.
Das ist ja so noch nicht ganz vom Tisch.
Ich werde mich nochmal mit dem JA in Verbindung setzen und meine Bedenken äußern und bißchen raushöhren wollen wie dass dort so gesehen wird.

18.03.2021 15:22 • #9364


S
Zitat von Ichgeheim:
Also nochmal, die elterliche Sorge bei schlechteren Betreeungsmoglichkeiten einzuklagen dürfte sehr schwer sein. Was es ja eh schon ist. Ich lasse dem Anwalt aber mal Koch alles zukommen was ich habe, ob es evtl. Aussichtsreich sein könnte. Das ist ja so noch nicht ganz vom Tisch. ...


Ich weiß nicht, ob du in den zahlreichen Beiträgen hier oder beim Gespräch mit dem Anwalt gepennt hast, aber dir wurde schon mehrfach gesagt, dass es in keinster Weise um das alleinige Sorgerecht geht. Das ist absolut unstrittig und wird nur in den seltensten Fällen entzogen. Du hast das Sorgerecht an deiner Tochter und du behältst das auch, wenn sie bei der Mutter lebt. Im Gegenzug behält deine Ex ihr Sorgerecht genauso, wenn die Tochter bei dir leben würde. Hier geht es um nichts weiter als um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Also beim wen von euch das Kind in Zukunft seinen Lebensmittelpunkt haben wird. Das hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun und spätestens beim ersten Gespräch mit einem Anwalt hätte man dir den Unterschied klar machen müssen.

Du bist mit dem Ziel losgegangen, das Wechselmodell zu kriegen. In diesem Fall teilt ihr euch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wie auch alles andere auch. Deine Ex will dir das nicht zubilligen. Deine Tochter will mit dir mehr Zeit verbringen, mindestens genausoviel wie mit der Mutter. Deiner Tochter wäre am ehesten geholfen, wenn sie bei dir wohnen würde, aber weitaus großzügigere Umgangszeiten mit der Mutter pflegen könnte. Ich bin bislang davon ausgegangen das das auch in deinem Interesse gewesen wäre. Das Gericht hat den Vorschlag gemacht, deiner Tochter einen Verfahrensbeistand zur Seite zu stellen. Ich bin sicher, der hätte nicht nur deiner Tochter, sondern auch dir verdammt gut helfen können, dieser Exfrau Paroli zu bieten.

Doch was tust du? Deine Ex kommt rum, blinkert mal kurz mit den Äuglein, (hach, sie war ja so nett!, warum wohl!?) und du? ziehst deinen Antrag zurück.

Da kann ich nur noch mit den Schultern zucken und sagen selbst Schuld! Aber jagt ruhig eure Tochter mehrmals die Woche von einem zum nächsten. Ich sage dir gleich, nach kurzer Zeit wird die kein Bock mehr darauf haben. Besonders, wenn es jedes Mal in Stress ausartet und für den wird deine Ex schon sorgen. Und dann wirst du es sein, der in die Röhre guckt. Deinen Anwalt und all das, was du bislang so an Asse im Ärmel hattest, kannst du dann in die Tonne treten, denn über den Wunsch der Tochter geht kein Gericht der Welt hinweg.

18.03.2021 15:54 • x 3 #9365


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Zitat von Sorgild:
Ich weiß nicht, ob du in den zahlreichen Beiträgen hier oder beim Gespräch mit dem Anwalt gepennt hast, aber dir wurde schon mehrfach gesagt, dass es in keinster Weise um das alleinige Sorgerecht geht. Das ist absolut unstrittig und wird nur in den seltensten Fällen ...


Ja genauso ist es.
Das mit eurem Plan wird auf Dauer sehr stressig und es wird automatisch drauf hinauslaufen dass das kind irgendwann einfach zuhause bleibt.
Jetzt kriegst du es noch da raus , sie braucht nicht zum neuen Mann ziehen, wozu hat sie einen Papa ? Und ja das sorgerecht bleibt gabz normal, darum geht es überhaupt nicht

18.03.2021 16:04 • #9366


I
Aber ich habe doch das Problem mit der Betreuung wenn sie komplett bei mir wäre, wo meine ex einfach bessere Karten hat und sie viel mehr elbst betreuen kann. Ich weiß es ist grad ein hin und her, aber gerade die beste Lösung Kontakt zu halten um schnell zu reagieren wenn was ist.
Ich spreche nochmal mit dem Anwalt wenn er die Berichte die ich fotografiert habe gesichtet hat.

Übrigens hat meine Tochter ein neues lieblingslied bei mama. Nach Schrei nach Liebe von den Ärzten ist es nun fi ck doch und verp iss doch von Freiwild.
Das durfte sie bei mir dann schon nicht mehr hören. Oh man

18.03.2021 17:45 • #9367


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Deine Ex hat keine besseren Karten, sie hat genau so ein Betreuungsproblem wie du. Sie hat nämlich noch zwei andere Jungs, für die sie Pflegegeld kassiert, die hat sie damit sogar vorrangig zu betreuen. Und sie kriegt das nicht hin.Einfach nur zu Hause sein, reicht nicht um bessere Karten zu haben. Betreuung ist was anderes, als die Kinder vorm Fernseher zu parken.
Du hast zig Möglichkeiten das in Frage zu stellen. Und hättest sogar noch jemanden hinter dir, der genauso viel Gewicht vor dem Richter hat, wie dein Anwalt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es bei dir im Umkreis mal so null Schulen gibt, die ein Ganztagskonzept anbieten. Das eine 6jährige mittags unbedingt nach Hause muss, ist heutzutage längst kein Argument mehr, um für sie sorgen zu dürfen.

Und vergiss nicht: Jugendamt, Richter und eure Anwälte waren gegen eure Abmachung. Das sind Profis auf diesem Gebiet . Die werden Gründe haben. Bevor du also jetzt mal wieder völlig überstürzt irgendwo deiner Ex zuliebe eine Unterschrift raus haust, geh doch mal hin zum Jugendamt und frage die, was an diesem Konzept nicht gut ist.

18.03.2021 18:50 • x 1 #9368


I
Zitat von Sorgild:
Deine Ex hat keine besseren Karten, sie hat genau so ein Betreuungsproblem wie du. Sie hat nämlich noch zwei andere Jungs, für die sie Pflegegeld kassiert, die hat sie damit sogar vorrangig zu betreuen. Und sie kriegt das nicht hin.Einfach nur zu Hause sein, reicht ...


Achso und was die Schulen betrifft, es gibt hier in der Gegend tatsächlich keine richtigen Ganztagsschulen und vor allem soll sie ja auch mit ihren Kindergartenfreundinnen in die Schule können.

18.03.2021 19:43 • #9369


G
Zitat von Offspring78:
Deine Karten gibst du damit aus der Hand. Sollte sie sich nicht dran halten und es geht doch noch mal vor Gericht, werden die dich da auslachen.

Für mich ist das nicht so recht nachvollziehbar. Wenn für den TE eine für ihn zufriedenstellende Regelung mit
seiner NF über die RA vor der Hauptverhandlung (Familiengericht) und vor der Bestellung eines Verfahrensbei-
standes getroffen und rechtsverbindlich schriftlich fixiert wird, spricht was dagegen? Klappt das gravierend nicht
kann selbstverständlich das FG angerufen werden. Es ist ja bereits eine Aktenlage aus dem jetzigen Verfahren
vorhanden. Ausgelacht wird dort niemand, da trotz Vereinbarung es zum Streit zwischen den Eltern kommen
kann. Diese Fälle landen ja auch beim FG. Also das ist dort Normalität.
Zitat:
Also mein Anwalt meinte heute er lässt das Verfahren ruhen bis wir die Sache schriftlich von ihrem Anwalt bestätigt haben

Das hält den Druck auf die Gegenseite aufrecht und hält alle Optionen offen.
Zitat:
Doch was tust du? Deine Ex kommt rum, blinkert mal kurz mit den Äuglein, (hach, sie war ja so nett!, warum wohl!?) und du? ziehst deinen Antrag zurück.

Da muss ich wohl etwas überlesen haben, denn mein Stand ist sein RA lässt das Verfahren beim FG erst
einmal ruhen.

Klar kann das von dir beschriebene so sein. Ob das jedoch so ist, daran habe ich jedoch Zweifel. Nach meiner Einschätzung hat seine NF - ich beschreibe das mal mit den Waffen einer Frau vermutlich nicht gut genug -
wohl eher nicht gearbeitet. Wenn man etwas Wichtiges erreichen möchte, halte ich es für ganz normal nett
und freundlich zu sein. Ihr ging es, nachvollziehbar, aus der sich abzeichnenden misslichen Lage beim FG
mit für sie möglicherweise unangenehmen und unerwünschten - für sie wohl nicht mehr kalkulierbare - Folgen, möglichst noch herauszukommen. Ihre Triebfeder ist wohl die nicht unbegründete Angst. In dieser Gemengelage
hat sie, nicht nur aus ihrer Sicht, genau das richtige getan und versucht eine außergerichtliche Einigung/Verein-
barung, mit erheblichen Zugeständnissen an den TE, zu erreichen.

Natürlich kann ich mit meiner Sichtweise daneben liegen. Aber, für mich spricht einiges dafür hier ziemlich nahe
an der Wahrheit zu sein. Ihre begründeten Ängste (FG) sind ja mit einer außergerichtlichen Vereinbarung nicht
weg. Ich glaube eher, sie versucht jetzt, und wird auch später, den Gang zum FG möglichst vermeiden.

Es ist mir durchaus bewusst hier nicht die Mehrheitsmeinung zu treffen. Klar ist Vorsicht geboten. Etwas
auf Vertrauen aufbauen = nein, eine rechtsverbindliche einvernehmliche und für beide Seiten gut annehm-
bare, faire Vereinbarung = ja.

18.03.2021 19:50 • x 4 #9370


I
Zitat von Gast2000:
Für mich ist das nicht so recht nachvollziehbar. Wenn für den TE eine für ihn zufriedenstellende Regelung mit seiner NF über die RA vor der Hauptverhandlung (Familiengericht) und vor der Bestellung eines Verfahrensbei- standes getroffen und rechtsverbindlich schriftlich fixiert wird, spricht was dagegen? Klappt das ...


Danke für den Beitrag, genau so sehe ich es momentan auch.
Sie war auch heute sehr freundlich, als ich die kleine holte, hat ganz normal von einem arztbesuch mit der kleinen erzählt, gefragt ob sie bei mir Saft trinkt oder so. Völlig normal.
Ich glaube aber dass ist für sie eine enorme Überwindung. Wie lange das nun anhält wird sich zeigen, die Bestätigung durch ihren Anwalt wegem dem Umgang müsste ja nun die nächsten Tage kommen. Und vertrauen dass alles weiter so problemlos läuft kann ich nicht, da ich eben glaube sie muss sich ordentlich zusammenreißen so freundlich zu sein. Aber die Angst vor weiteren Auseinandersetzungen gerade in Verbindung mit dem JA und Berichten scheint momentan groß zu sein. Ich glaube auch nicht, dass sie hier mit dem JA oder dem Anwalt nochmal spricht um das Risiko einzuschätzen, dazu ist ihr die Vergangenheit zu heiß und peinlich.
Außer mit ihrer mutter wird sie da mit niemandem reden können und selbst die scheint ihr den Wind aus den segeln genommen zu haben.

18.03.2021 20:43 • x 3 #9371


E
Ich sehe es genauso wie @Gast2000
Abgesehen davon, dass man Brüche solcher festgesetzten Entscheidungen ganz schön sanktioniert bekommen kann (vorallem finanziell), auf beiden Seiten, kann so ein Antrag und Verfahren jederzeit wieder eingereicht und aufgewirbelt werden. Das sind 2 nicht unerhebliche Druckmittel, die dem TE Unterstützung sein können.

19.03.2021 07:51 • x 3 #9372


I
Ich habe eben nochmal mit dem JA telefoniert und die Geschichte mit der elterlichen Sorge bei Gericht erklärt. Das familiäre Umfeld meiner Ex das durchweg psychische Belastungen aufweist erklärt und noch so ein paar Kleinigkeiten, wie neue lieblingslied er der kleinen, der Mittler darf mitm Hund alleine laufen, den großen vor paar Wochen rausgeschmissen erklärt. Und aufgrund dessen eben meine Sorge wegen der kleinen erläutert. Den Brief wo mir psychische Labilität und Alk. vorgeworfen wurde und meine ex ja gleichzeitig bestätigte vor vielen Jahren Probleme bezüglich Borderline gehabt zu haben, hat sie noch nicht vom Gericht bekommen, fordert sie aber an. Sie versteht meine Sorgen und erkennt auch die unheilbarkeit von borderline an und kann auch einen Zusammenhang zu den zwie Jungs und ihren adhs Problematiken sehen. Sie hat nun natürlich ertlstmla ne Woche Urlaub, wird sich danach aber sofort den Brief von meiner ex ans Gericht durchlesen und sich auch nochmal die ganze Thematik anschauen und sich dann melden. Meine Bedenken, dass meine Tochter bei meiner ex ordentlich aufwachsen kann, sieht sie also durchaus als berechtigt.
Ich habe ihr auch erklärt, dass ich bei meiner ex solche Dinge nicht ansprechen kann, weil sie dann sich kritisiert fühlt und in Angriff wechseln wird. Deshalb möchte sie sich das ganze genau anschauen bevor hier evtl. Auf die ex zugegangen wird.
Nun bin ich gespannt ob dadurch was ins Rollen kommt.

19.03.2021 10:17 • x 3 #9373


Lebengehtweiter
Lieber TE..
Also die Sache mit dem Lieblingslied deiner Tochter..... Das Lied steht nicht auf dem Index für jugendgefährdende Texte. Es darf im Radio rauf und runtergespielt werden. Was erwartest du jetzt vom JA?
Rede lieber mit deiner Tochter über den Text und Inhalt.

Nochmal....der Mittlere darf mit dem Hund gassi gehen....wenn DU bedenken hast, besuche mit ihm eine Hundeschule....diese bringen Kindern bei, richtig mit dem Hund gassi zu gehen.

In diesen Punkten könntest du als Vater glänzen.....anstatt dich beim JA auszuheulen.

19.03.2021 10:47 • x 1 #9374


S
Zitat von Gast2000:
Wenn für den TE eine für ihn zufriedenstellende Regelung mit
seiner NF über die RA vor der Hauptverhandlung (Familiengericht) und vor der Bestellung eines Verfahrensbei-
standes getroffen und rechtsverbindlich schriftlich fixiert wird, spricht was dagegen? Klappt das gravierend nicht
kann selbstverständlich das FG angerufen werden.


Grundsätzlich stimme ich dir zu, das Problem hierbei ist aber, das hier eine Regelung getroffen wird, die zwar gut für die Eltern ist, die aber letztendlich von der Tochter bewältigt werden muss. Es wird die Tochter sein, die mehrmals die Woche ihre Bezugspersonen wechseln muss, sich jedes Mal neu bei dem jeweils anderen orientieren und gewöhnen muss. Das allein ist für Kinder schon eine ziemliche Herausforderung und es ist genau das, was das klassische Wechselmodell mit den nur wöchentlichen Wechseln angreifbar macht. Hier soll noch mehr gewechselt werden und ich befürchte, das die Einhaltung dieser von den Eltern getroffenen Vereinbarungen gar nicht an den Eltern scheitern wird, sondern an der Tochter.
Wenn die nämlich eines Tages NÖ sagt, ich will das so nicht mehr, hat die Mutter ganz leichtes Spiel, diese Vereinbarung zu kippen und niemand wird sie dabei aufhalten können. Dazu kennen wir diese Frau als hoch manipulative Person (lt den Berichten des TE), die genau das für sich zu nutzen weiß.

19.03.2021 11:05 • #9375


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