Zitat von Lebengehtweiter:Lieber TE....sag doch mal bitte, was du jetzt gerichtlich einfordern willst. Du schriebst vom "alleinigen Sorgerecht" du schriebst vom "alleinigem Aufenthaltsrecht" du schiebst vom "Wechselmodell" und von einer "aussergerichtlichen Einigung". Was willst du denn jetzt? Was?
Ich wollte gerichtlich ein Wechselmodell bzw. Mehr Umgang einfordern.
Da wir per Einigung nun mehr Umgang erreicht haben, wo kein Mittagskindergarten, keine mittagsschule oder andere extra Betreuung notwendig ist haben wir uns darauf geeinigt.
Da ich mittlerweile aber noch weitere Dinge über ihre Mutter erfahren hab, weitere Dinge erfahren hab was die Kinder alles dürfen, das der große schon mal rausgeschmissen wurde und JA Berichte Probleme ihrerseits belegen, steht nun das aufenthaltsbestimmungsrecht im Raum. Und zwar weil ich die Entwicklung meiner Tochter bei ihr kritisch sehe. Mein Anwalt hat paar JA berichte gelesen und meinte man müsse dann halt alles auspacken, die Dame vom JA hat meine Sorgen ernst genommen und liest sich nunmal in die Sache ein. Und wenn auch das JA dann eine potenzielle Entwicklungsgefährudung sehen würde, dann wäre der Schritt zum Handeln nahe.
Das für die kleine die Trennung sch. ist ist klar, dass es bei der Mutter nicht wirklich genial abläuft ist mir auch klar, die wichtige Frage ist aber ob ich ihr definitiv eine bessere Alternative bieten kann, auch mit Betreuung und mittagsschule/Kindergarten.
Und wie wir hier ja auch glaube ich mit @Gast2000 erörtert haben, ist die Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht so einfach und kann auch schnell nach hinten los gehen.
Und Über allem steht dann die Frage, mit welcher Variante die kleine den kleinsten Schaden davonträgt, die kann nämlich nicht einschätzen, was dieses ganze mit ihr in Zukunft machen wird.