Ichgeheim
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Ichgeheim
Zitat von Baumo:Frage mich in welcher Welt du lebst. Du warst doch suf dem Weg dieses Aufenthaltsbestimmubgsrecht gerichtlich regeln zu lassen. Und dann plötzlich hast du aufgegeben und alles zurückgezogen. Und jetzt willst du den ganzen Kuchen? Bist du bipolar?
Offspring78
Zitat von Gast2000:Mein Weg wäre das nicht, sondern nur dann wenn die einvernehmliche rechtsverbindliche
Vereinbarung doch nicht erzielt werden kann.
Ichgeheim
Zitat von Offspring78:Eine einvernehmliche rechtsverbindliche Vereinbarung gibt es so nicht. Wenn die Eltern sich einvernehmlich einigen, ist das keineswegs rechtsverbindlich. Ein Gericht kümmert sowas nicht die Bohne. Und diese Frau wird es in zwei Wochen auch nicht die Bohne mehr kümmern;-) Im Grunde kann der TE sich ...
Lebengehtweiter
Zitat von Gracia:Ich mische mich auch mal wieder ein Könnte An 5 Jahre ist gar nicht zu denken. Es geht um jetzt und jetzt wird gerade wieder alles umgedreht
Lebengehtweiter
Zitat von Ichgeheim:Ich war auf dem Weg gerichtlich den Umgang zu klären, nicht dass Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wir haben doch stand jetzt, dass gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht.
Sorgild
Zitat von Gracia:@sorgild, was sagst du dazu?
Man kann doch nicht das Aiufenthaltsbestimmungsrecht beantragen wenn man jetzt schon weiß, dass man wegen Arbeitszeiten und weder Vorhandensein von Rundumbetreuung im Kindergarten oder Schule das gar nicht schaffen kann.
Baumo
Zitat von Lebengehtweiter:Lieber TE....sag doch mal bitte, was du jetzt gerichtlich einfordern willst. Du schriebst vom alleinigen Sorgerecht du schriebst vom alleinigem Aufenthaltsrecht du schiebst vom Wechselmodell und von einer aussergerichtlichen Einigung. Was willst du denn jetzt? Was?
Ichgeheim
Zitat von Lebengehtweiter:Lieber TE....sag doch mal bitte, was du jetzt gerichtlich einfordern willst. Du schriebst vom alleinigen Sorgerecht du schriebst vom alleinigem Aufenthaltsrecht du schiebst vom Wechselmodell und von einer aussergerichtlichen Einigung. Was willst du denn jetzt? Was?
Gast2000
Zitat von Offspring78:Eine einvernehmliche rechtsverbindliche Vereinbarung gibt es so nicht. Wenn die Eltern sich einvernehmlich einigen, ist das keineswegs rechtsverbindlich. Ein Gericht kümmert sowas nicht die Bohne. Und diese Frau wird es in zwei Wochen auch nicht die Bohne mehr kümmern;-) Im Grunde kann der TE sich ...
Baumo
Sorgild
Zitat von Ichgeheim:Da ich mittlerweile aber noch weitere Dinge über ihre Mutter erfahren hab, weitere Dinge erfahren hab was die Kinder alles dürfen, das der große schon mal rausgeschmissen wurde und JA Berichte Probleme ihrerseits belegen, steht nun das aufenthaltsbestimmungsrecht im Raum. Und zwar weil ich die Entwicklung meiner Tochter bei ihr kritisch sehe. Mein Anwalt hat paar JA berichte gelesen und meinte man müsse dann halt alles auspacken, die Dame vom JA hat meine Sorgen ernst genommen und liest sich nunmal in die Sache ein. Und wenn auch das JA dann eine potenzielle Entwicklungsgefährudung sehen würde, dann wäre der Schritt zum Handeln nahe.
Ichgeheim
Zitat von Baumo:Und das alles ist innerhalb von dem letzten Tag ans tageslicht gekommen? Ich meine vorgestern wolltest du diesen Deal . Das klingt alles sehr verrückt. Was sagt denn der Anwalt dazu? Immerhin hat er doch dem anderen Anwalt den Deal bestätigt
Ichgeheim
Zitat von Sorgild:Alles schön und gut. Nur bringt dir das so ziemlich gar nichts, wenn du vor Gericht mit dem ganzen Kram anfängst, aber selbst keine wirklichen Alternativen zur Hand hast, wonach hervorgeht, das deine Tochter bei dir besser aufgehoben wäre. Denn momentan bekommst du sie noch ...
Offspring78
Zitat von Gast2000:Ich bin jedenfalls bislang davon ausgegangen, dass das über das FG laufen soll und damit das ruhende
Verfahren abgeschlossen, bzw. eingestellt, werden kann.
Ichgeheim
Zitat von Offspring78:So wie ich den TE jetzt zuletzt verstanden habe, möchte er aber genau dies nicht (dass es übers Gericht läuft). Da ja dort schon signalisiert wurde, dass der Deal der Eltern für die Tochter wohl zu viel hin und her bedeuten würde und so kaum durchginge.