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Frau schreibt mit anderem Mann

I
Zitat von Baumo:
Frage mich in welcher Welt du lebst. Du warst doch suf dem Weg dieses Aufenthaltsbestimmubgsrecht gerichtlich regeln zu lassen. Und dann plötzlich hast du aufgegeben und alles zurückgezogen. Und jetzt willst du den ganzen Kuchen? Bist du bipolar?


Ich war auf dem Weg gerichtlich den Umgang zu klären, nicht dass Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wir haben doch stand jetzt, dass gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht.

19.03.2021 15:46 • #9406


O
Zitat von Gast2000:
Mein Weg wäre das nicht, sondern nur dann wenn die einvernehmliche rechtsverbindliche
Vereinbarung doch nicht erzielt werden kann.

Eine einvernehmliche rechtsverbindliche Vereinbarung gibt es so nicht.
Wenn die Eltern sich einvernehmlich einigen, ist das keineswegs rechtsverbindlich. Ein Gericht kümmert sowas nicht die Bohne. Und diese Frau wird es in zwei Wochen auch nicht die Bohne mehr kümmern;-)
Im Grunde kann der TE sich dann den Po damit putzen.

19.03.2021 15:49 • x 1 #9407


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Frau schreibt mit anderem Mann

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I
Zitat von Offspring78:
Eine einvernehmliche rechtsverbindliche Vereinbarung gibt es so nicht. Wenn die Eltern sich einvernehmlich einigen, ist das keineswegs rechtsverbindlich. Ein Gericht kümmert sowas nicht die Bohne. Und diese Frau wird es in zwei Wochen auch nicht die Bohne mehr kümmern;-) Im Grunde kann der TE sich ...


Wäre schön wenn es etwas länger hält, im Sinne der Tochter.
Ja rechtsverbindlich ist es nicht, wird aber auch beim JA so hinterlegt.

19.03.2021 16:07 • #9408


Lebengehtweiter
Zitat von Gracia:
Ich mische mich auch mal wieder ein Könnte An 5 Jahre ist gar nicht zu denken. Es geht um jetzt und jetzt wird gerade wieder alles umgedreht


Doch....an 5 Jahre ist zu denken....oder wie ein anderer gerad schrieb an 12,5 Jahre.

19.03.2021 16:34 • #9409


Lebengehtweiter
Zitat von Ichgeheim:
Ich war auf dem Weg gerichtlich den Umgang zu klären, nicht dass Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wir haben doch stand jetzt, dass gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht.


Lieber TE....sag doch mal bitte, was du jetzt gerichtlich einfordern willst.

Du schriebst vom alleinigen Sorgerecht du schriebst vom alleinigem Aufenthaltsrecht du schiebst vom Wechselmodell und von einer aussergerichtlichen Einigung.

Was willst du denn jetzt?

Was?

19.03.2021 16:42 • x 1 #9410


S
Zitat von Gracia:
@sorgild, was sagst du dazu?
Man kann doch nicht das Aiufenthaltsbestimmungsrecht beantragen wenn man jetzt schon weiß, dass man wegen Arbeitszeiten und weder Vorhandensein von Rundumbetreuung im Kindergarten oder Schule das gar nicht schaffen kann.


Ich bin da ganz bei dir. Wenn man sowas wirklich auf die Beine stellen will, sollte man zunächst seinen Kopf anmachen.
Entweder: Betreuung durch Kita / Schule sicherstellen. Wenn das nicht geht,Tagesmutter.. Au pair wird nicht anerkannt.
Verwandte, Freunde, Bekannte alles gut und schön.. Nur zu gebrauchen, wenn was aus der Reihe läuft und jemand einspringen muss. Was er braucht, ist ein Konzept. Schreib ich hier schon auf zig Seiten. Wird nicht für voll genommen..

Also.... muss doch die komische Ex ran. Die zwar total hohl ist und gänzlich ungeeignet (aber nur solange, es dem TE in den Kram passt), aber immer noch besser, als das der TE sich einen Kopf machen muss.

19.03.2021 17:07 • x 4 #9411


B
Zitat von Lebengehtweiter:
Lieber TE....sag doch mal bitte, was du jetzt gerichtlich einfordern willst. Du schriebst vom alleinigen Sorgerecht du schriebst vom alleinigem Aufenthaltsrecht du schiebst vom Wechselmodell und von einer aussergerichtlichen Einigung. Was willst du denn jetzt? Was?

Das weiss er selbst nicht, je nach Laune eben.
Die Frau hat ihm ja immer gesagt was er zu wollen hat und vorher die ex und davor die mutter.
Ich bin zwar kein Psychologe aber ich vermute dass er selbst noch nicht erwachsen ist. Er ist nicht bei sich und hat sich selbst noch nicht gefunden er hat überhaupt kein ICH. Es kommt die zeit da wird sich das entwickeln. Es tut ganz langsam.

19.03.2021 17:32 • x 2 #9412


I
Zitat von Lebengehtweiter:
Lieber TE....sag doch mal bitte, was du jetzt gerichtlich einfordern willst. Du schriebst vom alleinigen Sorgerecht du schriebst vom alleinigem Aufenthaltsrecht du schiebst vom Wechselmodell und von einer aussergerichtlichen Einigung. Was willst du denn jetzt? Was?


Ich wollte gerichtlich ein Wechselmodell bzw. Mehr Umgang einfordern.
Da wir per Einigung nun mehr Umgang erreicht haben, wo kein Mittagskindergarten, keine mittagsschule oder andere extra Betreuung notwendig ist haben wir uns darauf geeinigt.
Da ich mittlerweile aber noch weitere Dinge über ihre Mutter erfahren hab, weitere Dinge erfahren hab was die Kinder alles dürfen, das der große schon mal rausgeschmissen wurde und JA Berichte Probleme ihrerseits belegen, steht nun das aufenthaltsbestimmungsrecht im Raum. Und zwar weil ich die Entwicklung meiner Tochter bei ihr kritisch sehe. Mein Anwalt hat paar JA berichte gelesen und meinte man müsse dann halt alles auspacken, die Dame vom JA hat meine Sorgen ernst genommen und liest sich nunmal in die Sache ein. Und wenn auch das JA dann eine potenzielle Entwicklungsgefährudung sehen würde, dann wäre der Schritt zum Handeln nahe.
Das für die kleine die Trennung sch. ist ist klar, dass es bei der Mutter nicht wirklich genial abläuft ist mir auch klar, die wichtige Frage ist aber ob ich ihr definitiv eine bessere Alternative bieten kann, auch mit Betreuung und mittagsschule/Kindergarten.
Und wie wir hier ja auch glaube ich mit @Gast2000 erörtert haben, ist die Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht so einfach und kann auch schnell nach hinten los gehen.
Und Über allem steht dann die Frage, mit welcher Variante die kleine den kleinsten Schaden davonträgt, die kann nämlich nicht einschätzen, was dieses ganze mit ihr in Zukunft machen wird.

19.03.2021 17:51 • x 1 #9413


G
Zitat von Offspring78:
Eine einvernehmliche rechtsverbindliche Vereinbarung gibt es so nicht. Wenn die Eltern sich einvernehmlich einigen, ist das keineswegs rechtsverbindlich. Ein Gericht kümmert sowas nicht die Bohne. Und diese Frau wird es in zwei Wochen auch nicht die Bohne mehr kümmern;-) Im Grunde kann der TE sich ...

Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Eltern ist alleine nicht rechtsverbindlich. Das ist richtig.
Um Rechtsverbindlichkeit zu erreichen, müssen die Eltern die Umgangsvereinbarung vom zuständigen
Familiengericht protokollieren und billigen lassen. Dabei wird geprüft, ob die Vereinbarung dem Kindeswohl
entspricht. Zudem müssen die Eltern vom FG entsprechend (rechtliche Folgen) belehrt werden.

Beim JA hinterlegt spielt die Vereinbarung dennoch eine nicht unwesentliche Rolle bei Nichteinhaltung durch
einen Elternteil. Ich gehe davon aus, dass der TE von seinem RA entsprechend informiert wurde.

Ich bin jedenfalls bislang davon ausgegangen, dass das über das FG laufen soll und damit das ruhende
Verfahren abgeschlossen, bzw. eingestellt, werden kann.

Dein Hinweis war berechtigt. Danke. Sollte das noch nicht eindeutig festgelegt sein, sollte der TE das mit
seinem RA besprechen und klären.

19.03.2021 18:31 • x 2 #9414


B
Und das alles ist innerhalb von dem letzten Tag ans tageslicht gekommen? Ich meine vorgestern wolltest du diesen Deal . Das klingt alles sehr verrückt. Was sagt denn der Anwalt dazu? Immerhin hat er doch dem anderen Anwalt den Deal bestätigt

19.03.2021 19:03 • x 2 #9415


S
Zitat von Ichgeheim:
Da ich mittlerweile aber noch weitere Dinge über ihre Mutter erfahren hab, weitere Dinge erfahren hab was die Kinder alles dürfen, das der große schon mal rausgeschmissen wurde und JA Berichte Probleme ihrerseits belegen, steht nun das aufenthaltsbestimmungsrecht im Raum. Und zwar weil ich die Entwicklung meiner Tochter bei ihr kritisch sehe. Mein Anwalt hat paar JA berichte gelesen und meinte man müsse dann halt alles auspacken, die Dame vom JA hat meine Sorgen ernst genommen und liest sich nunmal in die Sache ein. Und wenn auch das JA dann eine potenzielle Entwicklungsgefährudung sehen würde, dann wäre der Schritt zum Handeln nahe.


Alles schön und gut. Nur bringt dir das so ziemlich gar nichts, wenn du vor Gericht mit dem ganzen Kram anfängst, aber selbst keine wirklichen Alternativen zur Hand hast, wonach hervorgeht, das deine Tochter bei dir besser aufgehoben wäre. Denn momentan bekommst du sie noch nicht einmal sicher betreut. Wenn du Pech hast, erkennt das Gericht deine Sorgen zwar an, verballert dann aber eher deine Ex auf Hilfen zur Erziehung von Seiten des Jugendamtes. Und du stehst genauso mit nix in der Hand, wie jetzt auch. Das heißt, wenn du mit diesem Kram gegen deine Ex losgehst, solltest du ein schlüssiges Konzept vorlegen können, wie du gedenkst, deine Tochter betreut zu kriegen. Das solltest du aber vorher parat haben, nicht erst irgendwann mal.

Das heißt, entweder du trittst auf Arbeit kürzer. Dann rede mit deinem Chef und frage ihn, ob er dir dahingehend was anbieten kann, oder du schaust dich um nach schulischer Betreuung oder eine Tagesmutter, die bereit wäre, die Tochter zu nehmen. Es gibt welche, die wurden durch das Jugendamt zertifiziert. Die Listen mit den Tagesmüttern in deiner Nähe bekommst du beim Jugendamt. Im Übrigen ist es kein Nachteil für deine Tochter, wenn sie in Gruppen regelmäßig fremdbetreut wird. Fördert ihre soziale Kompetenz. Ist jedenfalls besser, als bei irgendeinem Elternteil auf dem Sofa zu sitzen und Fernsehen zu gucken. Kostet zwar Geld, aber kannst du von der Steuer absetzen. Außerdem bekommst du dann ja auch Unterhalt von der Ex, bzw Unterhaltsvorschuss vom JA, wenn bei deiner Ex nichts zu holen ist. Dafür ist das Geld gedacht. Wenn du dann noch deine Verwandten als erweiterte Babysitter mit eingespannt kriegst, kann dir niemand mehr was. Aber das solltest du vorher alles geklärt haben. Wenn du vor Gericht kommst mit.. Och, ich könnte ja eine Tagesmutter vielleicht.. mal gucken.. öhmm.. biste raus!

19.03.2021 19:50 • x 1 #9416


I
Zitat von Baumo:
Und das alles ist innerhalb von dem letzten Tag ans tageslicht gekommen? Ich meine vorgestern wolltest du diesen Deal . Das klingt alles sehr verrückt. Was sagt denn der Anwalt dazu? Immerhin hat er doch dem anderen Anwalt den Deal bestätigt


Ne schon die letzten Wochen, seit der große anrief weil er zuhause raisgeflogen ist, aber da lief das Verfahren wegen dem Umgang schon. Und der Deal war nun soweit ganz gut, um meine Chancen auszuloten und eben Dinge wegen Betreuung zu klären. Arbeit zu schauen und finanzielle Aspekte zu berücksichtigen.

19.03.2021 20:57 • #9417


I
Zitat von Sorgild:
Alles schön und gut. Nur bringt dir das so ziemlich gar nichts, wenn du vor Gericht mit dem ganzen Kram anfängst, aber selbst keine wirklichen Alternativen zur Hand hast, wonach hervorgeht, das deine Tochter bei dir besser aufgehoben wäre. Denn momentan bekommst du sie noch ...


Danke Sorgild, das mit den Tagesmüttern übers JA weiß ich, dass mit der Arbeit weiß ich auch, ich klopfe schon finanzielle Aspekte, wie hausraten usw. Ab.
Und das dies bis zu einem wirklichen Streit über das Aufenthaltsrecht stehen muss weiß ich, deshalb ist die Regelung momentan ganz gut um die Zeit für diese Dinge zu nutzen.
Ich hatte nur ein Konzept für WM und Kindergarten parat. Weil ich bisher auch dachte dass dies das sinnvollste ist. Aber mittlerweile bin ich ja, auch durch Hinweise von hier, sehr skeptisch was die Entwicklung meiner Tochter bei der Mutter angeht und suche Lösungen für das aufenthaltsbestimmungsrecht. Deshalb habe ich ja auch nun die Unterstützung durch das JA abgeklopft, um überhaupt mal zu sehen wie die das bei meiner ex sehen, da das JA ja doch auch bishen was zu sagen hat wenns soweit kommt.

19.03.2021 21:04 • #9418


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Zitat von Gast2000:
Ich bin jedenfalls bislang davon ausgegangen, dass das über das FG laufen soll und damit das ruhende
Verfahren abgeschlossen, bzw. eingestellt, werden kann.

So wie ich den TE jetzt zuletzt verstanden habe, möchte er aber genau dies nicht (dass es übers Gericht läuft). Da ja dort schon signalisiert wurde, dass der Deal der Eltern für die Tochter wohl zu viel hin und her bedeuten würde und so kaum durchginge.

20.03.2021 11:51 • x 1 #9419


I
Zitat von Offspring78:
So wie ich den TE jetzt zuletzt verstanden habe, möchte er aber genau dies nicht (dass es übers Gericht läuft). Da ja dort schon signalisiert wurde, dass der Deal der Eltern für die Tochter wohl zu viel hin und her bedeuten würde und so kaum durchginge.


Zum einen das, wobei mein Anwalt und das JA meinten wenn wir das so zusammen festlegen, sagt die Richterin da nichts dagegen. Un dzum anderen hat meine ex die große Befürchtung dass das JA oder das Gericht, in ihrer Vergangenheit anfangen könnten zu schauen und es evtl. Dann doch zum Verfahrensbeistand usw. Kommen könnte.

Deshalb habe ich die Einigung nun per Anwalt Und per JA schriftlich festlegen lassen. Beim JA müssen wir beide unterschreiben.

20.03.2021 12:06 • #9420


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