Lebengehtweiter
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Zitat von Sorgild:Kinder dürfen allein am Straßenverkehr teilnehmen, solange nichts passiert. Wenn etwas passiert, bist du als Elternteil dran und darfst so einiges erklären.
Sorgild
Zitat von Lebengehtweiter:Dein Sohn durfte erst mit 14 Jahre alleine mit dem Rad fahren? Puh.....das ist heftig.
Zitat von Offspring78:Laut moderner Verkehrspsychologie sind Kinder ab ca einem Alter von 8 Jahren in der Lage, den Strassenverkehr in ähnlicher Weise zu überblicken wie ein Erwachsener. Vorher eher nicht.
Zitat von Sorgild:Du hast aber schon gelesen, dass mein Sohn in Berlin aufgewachsen ist. Keiner seiner Kumpels konnte mehr Fahrrad fahren als er. Aber nur, weil ich ...
Offspring78
Sorgild
Zitat von Lebengehtweiter:Mit 14 Jahren bist du noch hinter deinem Sohn? Helikopter?
Toretto
Zitat von Lebengehtweiter:Echt? Bei mir in der Stadt völlig normal. Und erlaubt ist es auch. Unter 8 Jahren muss halt auf dem Gehweg gefahren werden. Und fü...
Zitat von Toretto:(....) Und Verletzung der Aufsichtspflicht hat nichts damit zu tun, was generell erlaubt ist. Ein Kind darf in der Wohnung sein. Aber zb nicht stundenlang allein.
Zitat von Sorgild:Ne, ich karre meine Kinder nicht mit Auto zur -Schule, um da andere Kinder zu gefährden. So ab 14 herum ist der alle Strecken in ...
Toretto
Zitat von Lebengehtweiter:Solltest meine Beiträge auch lesen. Selbiges hab ich am Beispiel Spielstrasse erklärt. Verletzungder Aufsichtspflicht greift u.U. erst, wenn was passiert.
Toretto
Zitat von Lebengehtweiter:Und vielleicht solltet ihr den TE nicht mit so einem Mäusepups kirre machen.
Zitat von Toretto:Oder du reflektierst deine Wortwahl sowie den Inhalt deiner Aussagen.
Toretto
Zitat von Lebengehtweiter:Wo lieg ich inhaltlich falsch?
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