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Frau schreibt mit anderem Mann

Lebengehtweiter
Zitat von Sorgild:
Kinder dürfen allein am Straßenverkehr teilnehmen, solange nichts passiert. Wenn etwas passiert, bist du als Elternteil dran und darfst so einiges erklären.


Ja, aber das ist auch, wenn sie in einer Spielstrasse Fussballspielen und ne Scheibe demolieren.
Bleibt mal geschmeidig.

30.03.2021 15:52 • #9511


S
Zitat von Lebengehtweiter:
Dein Sohn durfte erst mit 14 Jahre alleine mit dem Rad fahren? Puh.....das ist heftig.


Du hast aber schon gelesen, dass mein Sohn in Berlin aufgewachsen ist. Keiner seiner Kumpels konnte mehr Fahrrad fahren als er. Aber nur, weil ich hinter ihm fuhr und genau hingeschaut habe. Selbst Erwachsene trauen sich nicht in Großstädten auf die Fahrradwege. Zu gefährlich, sagt man. Ich sage nö, aber nur wenn man richtig fahren kann.

30.03.2021 15:53 • #9512


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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Lebengehtweiter
Zitat von Offspring78:
Laut moderner Verkehrspsychologie sind Kinder ab ca einem Alter von 8 Jahren in der Lage, den Strassenverkehr in ähnlicher Weise zu überblicken wie ein Erwachsener. Vorher eher nicht.


Oh....dann dürfen sie auch unter 8 Jahren nicht zu Fuss unterwegs sein?

Wird mir zu blöd.

Lieber TE......lass dich nicht kirre machen.
Erklär deiner Tochter die wichtigsten Regeln für's Rad fahren. Oder red mit deiner EX.

30.03.2021 15:55 • x 1 #9513


Lebengehtweiter
Zitat von Sorgild:
Du hast aber schon gelesen, dass mein Sohn in Berlin aufgewachsen ist. Keiner seiner Kumpels konnte mehr Fahrrad fahren als er. Aber nur, weil ich ...


Mit 14 Jahren bist du noch hinter deinem Sohn?
Helikopter?

30.03.2021 15:56 • #9514


O
Nein, eigentlich dürfen sie auch nicht allein zu Fuss los.
In jeder Kita, Hort, Schule wird da auch drauf hingewiesen und man muss eine Einverständniserklärung unterzeichnen, wenn die Eltern es erlauben wollen.
Es wird aber unter 8 davon abgeraten.
Kennt ihr denn kleine Kinder?
Dann wisst ihr warum;-)

30.03.2021 15:57 • x 4 #9515


S
Zitat von Lebengehtweiter:
Mit 14 Jahren bist du noch hinter deinem Sohn? Helikopter?


Ne, ich karre meine Kinder nicht mit Auto zur -Schule, um da andere Kinder zu gefährden. So ab 14 herum ist der alle Strecken in Berlin allein gefahren, nicht nur die 500 m bis zur Schule. Wenn Kinder einen Weg sicher fahren können, heißt das noch lange nicht, dass sie auf allen Wegen zurecht kommen.

Laut ADFC müssen Kinder erstmal lernen, überhaupt ihr Fahrrad zu beherrschen. Das heißt, sie müssen in der Lage sein, ihr Fahrrad auch mit Schrittgeschwindigkeit (4km/h) zu fahren. Können ja noch nicht mal viele Erwachsene.
Erst dann fängt man an, den Schulweg zu üben.. unter Aufsicht. So jedenfalls die Empfehlung von Leuten, die sich mit Radfahren und Verkehr auskennen.

Und zum Thema allein fahren: Mit Einwilligung der Eltern. Nicht wahr..
Der Vater ist aber so absolut gar nicht bereit, seine Einwilligung zu erteilen. Und damit darf sie nicht.

30.03.2021 16:12 • x 1 #9516


T
Zitat von Lebengehtweiter:
Echt? Bei mir in der Stadt völlig normal. Und erlaubt ist es auch. Unter 8 Jahren muss halt auf dem Gehweg gefahren werden. Und fü...


4. Klasse = ca 9 Jahre

Richtig; die Eltern sind verantwortlich. Aber seine Frau handelt nicht verantwortungsvoll.

Und Verletzung der Aufsichtspflicht hat nichts damit zu tun, was generell erlaubt ist. Ein Kind darf in der Wohnung sein. Aber zb nicht stundenlang allein.

30.03.2021 16:43 • x 2 #9517


Lebengehtweiter
Zitat von Toretto:
(....) Und Verletzung der Aufsichtspflicht hat nichts damit zu tun, was generell erlaubt ist. Ein Kind darf in der Wohnung sein. Aber zb nicht stundenlang allein.


Solltest meine Beiträge auch lesen. Selbiges hab ich am Beispiel Spielstrasse erklärt.

Verletzungder Aufsichtspflicht greift u.U. erst, wenn was passiert.

30.03.2021 17:53 • #9518


Lebengehtweiter
Zitat von Sorgild:
Ne, ich karre meine Kinder nicht mit Auto zur -Schule, um da andere Kinder zu gefährden. So ab 14 herum ist der alle Strecken in ...


Nicht mit Einwilligung der Eltern. Obliegt den Elternteil, der gerade die Aufsichtpflicht hat.
Anders.....wenn die Tochter on ein geparktes Auto gekracht wäre, hat der TE nicht gegen die Aufsichtspflicht verletzt. Nur die EX.

Von daher ( hab es ja schon 2x geschrieben; nun ein 3. Mal) soll der TE mit seiner EX reden.

30.03.2021 17:57 • #9519


Lebengehtweiter
Und vielleicht solltet ihr den TE nicht mit so einem Mäusepups kirre machen.

30.03.2021 17:59 • x 1 #9520


T
Zitat von Lebengehtweiter:
Solltest meine Beiträge auch lesen. Selbiges hab ich am Beispiel Spielstrasse erklärt. Verletzungder Aufsichtspflicht greift u.U. erst, wenn was passiert.


Du suchst mit deiner Wortwahl hier wohl Stunk!? Dein Vergleich mit dem Fußball in der Scheibe des Nachbarn ist doch etwas ganz anderes.

Die Verletzung der Aufsichtspflicht greift wenn sie erkannt wird. Dies passiert leider häufig erst wenn etwas passiert. Das ist ein wichtiger Unterschied.

30.03.2021 19:01 • x 2 #9521


T
Zitat von Lebengehtweiter:
Und vielleicht solltet ihr den TE nicht mit so einem Mäusepups kirre machen.


Oder du reflektierst deine Wortwahl sowie den Inhalt deiner Aussagen.

30.03.2021 19:06 • #9522


Lebengehtweiter
Natürlich greift sie erst wenn was passiert.
Auch das schrieb ich bereits.
Nein, such kein Stunk. Warum auch?

Blos wird hier fälschlicherweise (nicht vom TE) behauptet, dass es ein Verstoss gegen die Aufsichtspflicht ist, wenn Kinder per se mit 5 Jahren alleine Fahrradfahren.

Das ist es nicht.

Und bevor ihr, bzw. Du den TE damit auf dem falschen Pott setzt, ist es um so wichtiger, dieses richtig zu stellen.

Mehr nicht.

30.03.2021 19:17 • #9523


Lebengehtweiter
Zitat von Toretto:
Oder du reflektierst deine Wortwahl sowie den Inhalt deiner Aussagen.


Wo lieg ich inhaltlich falsch?

30.03.2021 19:18 • #9524


T
Zitat von Lebengehtweiter:
Wo lieg ich inhaltlich falsch?


Mit deinen Aussagen. Lass gut sein. Wir kommen auf keinen gemeinsamen Nenner.

30.03.2021 19:41 • #9525


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