Sorgild
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Zitat von Offspring78:Aber der TE ist doch noch immer dran, das JA die alten Akten rauskramen zu lassen um eine Einschätzung zur Erziehungsfähigkeit seiner Ex treffen zu können, oder irre ich da?
Ja...
Problem ist: der TE hat sich mit seiner EX ja vor Gericht auf genau das geeinigt, was er jetzt auch hat.
Damit ist der Staat raus. Es gibt hier ein Grundgesetz, was den Schutz der Familie vor dem Staat garantiert. Da kann der Staat nicht einfach mal so antanzen und sagen: Ey, ich hab ein komisches Gefühl. Da müssen harte Fakten ran. Und die sehe ich hier noch nicht. Und auch das Jugendamt ist eine staatliche Behörde. Mit der Einigung auf das Umgangsmodell ist deren Job eigentlich getan. Das wars!
Wäre was anderes, wenn das Kind seinen Verfahrensbeistand bekommen hätte. Der kann natürlich sofort hin und sagen: hier Akten her. Ich will die sehen! Und dann geht das aber .. so schnell kannst du gar nicht gucken.
Doch momentan.. wo kein Kläger, da kein Richter. Der TE kann jetzt zwar wieder auflaufen und darum "bitten" das die nochmal die alten Akten aus dem Keller holen und aufarbeiten.. Aber ein wirkliches Anrecht hat er nur im Rahmen eines laufenden Verfahrens. Das von ihm selbst mit der Einigung beendet wurde.