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Frau schreibt mit anderem Mann

S
Zitat von Offspring78:
Aber der TE ist doch noch immer dran, das JA die alten Akten rauskramen zu lassen um eine Einschätzung zur Erziehungsfähigkeit seiner Ex treffen zu können, oder irre ich da?


Ja...
Problem ist: der TE hat sich mit seiner EX ja vor Gericht auf genau das geeinigt, was er jetzt auch hat.
Damit ist der Staat raus. Es gibt hier ein Grundgesetz, was den Schutz der Familie vor dem Staat garantiert. Da kann der Staat nicht einfach mal so antanzen und sagen: Ey, ich hab ein komisches Gefühl. Da müssen harte Fakten ran. Und die sehe ich hier noch nicht. Und auch das Jugendamt ist eine staatliche Behörde. Mit der Einigung auf das Umgangsmodell ist deren Job eigentlich getan. Das wars!
Wäre was anderes, wenn das Kind seinen Verfahrensbeistand bekommen hätte. Der kann natürlich sofort hin und sagen: hier Akten her. Ich will die sehen! Und dann geht das aber .. so schnell kannst du gar nicht gucken.
Doch momentan.. wo kein Kläger, da kein Richter. Der TE kann jetzt zwar wieder auflaufen und darum bitten das die nochmal die alten Akten aus dem Keller holen und aufarbeiten.. Aber ein wirkliches Anrecht hat er nur im Rahmen eines laufenden Verfahrens. Das von ihm selbst mit der Einigung beendet wurde.

22.04.2021 16:21 • #9676


O
Kann es sein, dass der Besuch bei deiner Mutter ein Versuch von Schadensbegrenzung seitens deiner Ex war?
Warum genau sagte sie, ist der Junge in psychiatrischer Behandlung?

22.04.2021 16:21 • #9677


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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B
Zitat von Sorgild:
Du kannst hier eigentlich wirklich nur mit den Verhaltensänderungen der Tochter kommen und selbst das wird anfangs noch relativiert. Kannst hier ...


Nicht überall!bei meinem ex kamen sie alles prüfen ( WE Papa).
Die ex behauptete die Wohnung wäre verraucht ( war sie, was normal war in den 90ern) , sie würden nur Süßigkeiten essen( ja , zu viel) , er würde sie zu oma schieben um feiern zu gehen( ist an sich nicht verboten).
Sie machte so einen Aufstand dass sie schauen kamen. Passiert ist nichts aber sie haben es sehr ernst genommen .

22.04.2021 16:21 • #9678


B
Zitat von Offspring78:
Kann es sein, dass der Besuch bei deiner Mutter ein Versuch von Schadensbegrenzung seitens deiner Ex war? Warum genau sagte sie, ist der Junge in ...

Ja ein Hilferuf

22.04.2021 16:22 • #9679


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Zitat von Baumo:
Ja ein Hilferuf

Eher ein Verschleierungsversuch der wahren Gründe?!

22.04.2021 16:23 • x 1 #9680


B
Zitat von Offspring78:
Eher ein Verschleierungsversuch der wahren Gründe?!
.
Ja so in der Art. Auf ihre Art eben.

22.04.2021 16:26 • #9681


O
Ich denke, es ist etwas gravierendes vorgefallen.
Die Frau hat sonst jede Hilfe abgelehnt.
Sie hat den Jungen sicher nicht freiwillig dorthin gebracht.
Und sie war auch nicht einfach nur so bei TEs Mutter.
Die hat die geimpft.
Mit Bulls*it.

22.04.2021 16:28 • #9682


B
Zitat von Offspring78:
Ich denke, es ist etwas gravierendes vorgefallen. Die Frau hat sonst jede Hilfe abgelehnt. Sie hat den Jungen sicher nicht freiwillig dorthin ...

Mach uns keine angst

22.04.2021 16:29 • #9683


I
Zitat von Sorgild:
Ja... Problem ist: der TE hat sich mit seiner EX ja vor Gericht auf genau das geeinigt, was er jetzt auch hat. Damit ist der Staat raus. Es gibt hier ...


Beendet ist das Verfahren nicht, weil das Jugendamt noch berichte vorlegen muss. Wurde vom Gericht gefordert

22.04.2021 16:30 • #9684


S
Zitat von Baumo:
Nicht überall!bei meinem ex kamen sie alles prüfen ( WE Papa). Die ex behauptete die Wohnung wäre verraucht ( war sie, was normal war in den 90ern) , sie würden nur Süßigkeiten essen( ja , zu viel) , er würde sie zu oma schieben um feiern zu gehen( ist an sich nicht verboten). Sie machte so einen Aufstand dass ...


Ja, das ist dann aber auch eine Überprüfung auf Kindeswohlgefährdung. Da musst du noch nicht mal die Mutter sein. Da reicht ein stinknormaler Nachbar, der dem Jugendamt erzählt, die Kinder sind oft allein und schon hast du als Mutter ne Vorladung vom JA im Briefkasten. Kannst hingehen, musst aber nicht. Du musst dem JA auch nicht die Tür aufmachen, außer sie wedeln mit einem Stück Verfügung vom Richter vor deiner Nase rum. Und selbst dann kannst du immer noch NÖ sagen. Am Ende der Kette, kommt irgendwann das JA mit ein paar Polizisten im Rücken und einen Beschluss in der Hand, wo drauf steht, dass die Kinder jetzt, hier und heute in staatliche Obhut zu nehmen sind und dann war es das. Aber weißt du, wie oft das vorkommt?

Und das ist etwas, was hier gar nicht zur Debatte steht.

22.04.2021 16:31 • #9685


O
Zitat von Baumo:
Mach uns keine angst

Die Tochter ist seit kurzem auch auffällig verängstigt.

22.04.2021 16:33 • #9686


S
Zitat von Ichgeheim:
Beendet ist das Verfahren nicht, weil das Jugendamt noch berichte vorlegen muss. Wurde vom Gericht gefordert


Ich denke aber doch. Dieses letzte Verfahren wurde beendet mit der Einigung deiner Ex und dir. Kann sein, dass das Gericht noch die Akten will und wenn da was drin steht, was die nicht so toll finden, kann es möglich sein, dass ein neues Verfahren eröffnet wird. Allerdings dann nicht mit dir als Kläger. Denn du hast dich geeinigt. Punkt.
Wenn die Akten ans Gericht gehen, kriegt dein Anwalt eine Abschrift davon. Dann kannst du aber ebenfalls ein neues Verfahren auf den Weg bringen oder das Gericht bestimmt über eure Köpfe hinweg einen Verfahrensbeistand für das Kind, der ebenfalls ein Verfahren in die Wege leiten kann. So rum wird das denn laufen.

22.04.2021 16:37 • #9687


I
Zitat von Offspring78:
Ich denke, es ist etwas gravierendes vorgefallen. Die Frau hat sonst jede Hilfe abgelehnt. Sie hat den Jungen sicher nicht freiwillig dorthin ...


Das glaube ich nicht.
Dieses ganz Drama hat sie beim großen damals auch gemacht als wir frisch zusammen waren.
Vielleicht hat sie auch Angst das brummi nicht den kindern so zurecht kommt wie sie eben sind. Deshalb ausquartieren und Oma fragen ob sie nicht auch mal sich um ihn kümmern mag.
So etwa war es bei uns damals am Anfang

22.04.2021 16:43 • x 1 #9688


O
Du willst es wieder mal nicht glauben, oder?
Nimm endlich deine Waffe zur Hand.

22.04.2021 16:44 • x 1 #9689


S
So für den TE was zu lesen:^

Prozessordnung

Thema Gerichtsverfahren und Vergleich:

4. Wirkungen und Inhalt
Der Prozessvergleich hat sowohl prozessrechtliche als auch materiell-rechtliche Wirkungen.

Die wichtigste prozessuale Folge ist, dass der Rechtsstreit beendet ist.


https://www.juracademy.de/zivilprozesso...dung%20ist.

Jetzt weißt du auch, warum deine Ex damals so scharf darauf war, sich mit dir ganz plötzlich einigen zu müssen.

22.04.2021 16:51 • #9690


A


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