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Frau schreibt mit anderem Mann

S
Zitat von Gebrochener:
Da die gute frau ohne geplanten umzug , kiga wechsel, entwurzelung des kindes umziehen wollte und hat es auch nocj durchgebracht ... aussage der richterin, der vater nahm ja keine elternzeit...


Bahh.. wenn ich sowas lese, krieg ich Krätze!

@te merkst du langsam, dass du mit deinem Richter eigentlich richtig verdammtes Glück hattest? Und was machst du? Beendest das Ganze entgegen dem ausdrücklichen Rat dieser Richterin mit einem verdammten Vergleich!
Oh man..- Das ist so....

23.04.2021 11:20 • x 1 #9736


B
Zitat von Toretto:
Ich habe dir in deinem Beitrag geantwortet; lass doch eine Annullierung Ehe oder eine Scheidung im Eilverfahren prüfen. Ebenso wäre ich beim ...


Ich denke auch...ausserdem würde ich das nicht so stehenlassen. Bitte den anwalt ordentlich weiterzukämpfen.

23.04.2021 11:36 • x 1 #9737


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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B
Zitat von Ichgeheim:
Und was hast du als Gründe für die Übertragung der Aufenthaltserlaubnis gehabt? Bzw. Konntest du da was belegen?

Soweit ich weiss reicht ein Grund heute: mann und Frau sind gleichgestellt- ein Kind darf beim Vater genauso ohne Grund wohnen wie bei Mutter .viele Männer wissen das aber nicht und kämpfen nicht. Natürlich geht das kind oft zur Mutter denn man kann es ja nicht halbschneiden, aber heute nicht mehr immer!

23.04.2021 11:39 • #9738


B
Zitat von Gebrochener:
Da die gute frau ohne geplanten umzug , kiga wechsel, entwurzelung des kindes umziehen wollte und hat es auch nocj durchgebracht ... aussage der ...


Ähmmm da kannst du aber gegen vorgehen noch

23.04.2021 11:41 • x 1 #9739


B
Zitat von Ichgeheim:
So die Frau vom Jugendamt ist eigentlich heute wieder am arbeiten, laut Infozentrale. erreichen kann ich sie trotzdem nicht, durchstellen geht nicht. ...

Du hast noch eine Möglichkeit: Beratungsstellen! Sowas wie caritas und diakonie etc. Kostet nichts . Hat den riesenvorteil dass die in der Pflicht sind sind darum zu kümmern und mit dem JA zu arbeiten. Ausserdem haben die Hilfe die msn beantragen kann. Am besten nimmst du die wo die kinder schon waren. Die dürfen auf jeden Fall nichts unter den Teppich kehren, meistens arbeiten da Pädagogen.

23.04.2021 11:45 • #9740


T
Zitat von Gebrochener:
Annulierung nicht möglich, da ich nicht beweisen kann das unter niederen bedingungen bzw unter vorsatz (geldgier z.b.) geheiratet wurde.. bleibt nur ...


Ist das deine Meinung oder die deines Anwalts? Zugegeben: Eine Annulierung ist nicht einfach.

Bzgl. Verzicht auf Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich geh auf deinen Anwalt zu; er sollte m.E. diesbezüglich einen Antrag stellen. Und das Trennungsjahr offiziell datieren. Was ja spätestens mit dem Auszug der Ex belegt ist.
Lass aber dennoch das Eilverfahren prüfen; Argument könnte deine Gesundheit sein. Bist du AU?

23.04.2021 11:46 • #9741


T
Zitat von Baumo:
Ähmmm da kannst du aber gegen vorgehen noch


Nur den Kopf in den Sand stecken hilft nicht

23.04.2021 11:47 • #9742


G
Zitat von Baumo:
Ähmmm da kannst du aber gegen vorgehen noch



Die anwältin meinte, genau wie die richterin (wegen angeblich fehlender elternzeit) soll dem kind nicht seine hauptbezugsperson genommen werden und auf anraten meiner anwältin, bin ich darauf eingegangen ich idiot da ich meine vollumfängliche elterliche sorge behalten wollte ... aber man sieht immer wieder, trotz gleichstellung werden die mütter bevorzugt.. sie hat in seinem heimatort den kiga schon gekündigt und hat noch keinen neuen bei sich... mal aufs materielle einzugehen .. sie tauscht 220qm haus mit garten , liebenden mann und vor liebe brennenden vater, gegen eine 3 zimmer wohnung mit 50qm in einer (sorry) assozialen stadt mit kind , 40 kg hund und einem neuen P. ...
Gott segne solche frauen...

23.04.2021 11:52 • #9743


G
Zitat von Toretto:
Ist das deine Meinung oder die deines Anwalts? Zugegeben: Eine Annulierung ist nicht einfach. Bzgl. Verzicht auf Zugewinnausgleich und ...


Das war die aussage des anwalts das eine annulierung nicht möglich ist, und zugewinnausgleichs verzicht, ist wieder mit notarkoste verbunden. Und wenn ich recht überlege hatten wir in den 5 monaten keinen zugewinn ausser 5 stellige schulden, die wir gewonnen haben .
AU war ich 3 wochen aber mittlerweile arbeite ich wieder und versuche so von zuhause zu flüchten

23.04.2021 11:54 • #9744


I
Zitat von Sorgild:
Bahh.. wenn ich sowas lese, krieg ich Krätze! @te merkst du langsam, dass du mit deinem Richter eigentlich richtig verdammtes Glück hattest? Und ...


Ja ist es Im Nachhinein auch, vor allem hätte ich gar nie auf Umgang klagen sollen. deshalb hoffe ich nun dass das JA die erziehungsfähigkeit von ihr nicht als uneingeschränkt sieht und das dem Gericht auch so mitteilt.

23.04.2021 12:09 • x 1 #9745


I
Zitat von Sorgild:
Anwalt Verfahren eröffnen Antrag auf Akteneinsicht beim JA

Verfahren läuft noch.
Gericht hat Stellungnahme vom JA gefordert.

23.04.2021 12:09 • #9746


G
Zitat von Ichgeheim:
Ja ist es Im Nachhinein auch, vor allem hätte ich gar nie auf Umgang klagen sollen. deshalb hoffe ich nun dass das JA die erziehungsfähigkeit von ...


Der Umgang wurde in meinem verfahren auch mit geregelt und der sachwert auf 8000 euro festgesetzt.
Aber glaube mir ... wenn du keinen anwalt wie saul goodman hast, hat man als mann keinerlei chance , die frauen (sorry klischee) können sch. bauen wie sie wollen, sobald die trennung im raum steht und sie auch noch von ihr aus ging , stellen se sich als opfer dar und nachdem se haben was se wollen, grinsen se einem noch provokant ins gesicht

23.04.2021 12:36 • #9747


O
Naja, dem Kindeswohl entspricht es ja meist auch, bei der bisherigen Hauptbezugsperson zu bleiben (ausser sie ist irgendwie ernsthaft krank). Die kann ein Haus mit Garten im Normalfall nicht ersetzen, schon garnicht in dem Alter. Das ist die eine Seite.

Quasi auszuwandern ist aber schon ein starkes Stück. Da sollten bei modernen Richtern eigentlich auch Warnlampen angehen. Denn die Mutter sieht das Kind ja offenbar als Verlängerung ihrer eigenen Person. Sie hat zum Ex keine Emotionen mehr, da erwartet sie wohl vom Kind dasselbe. Auch nicht wirklich gesunder Stil für ein Kind.
Aber eben kein Grund, der stark genug wäre, das zu unterbinden, laut Gesetz.

Ich denke aber, dem Umzug hättest du trotzdem nicht zustimmen müssen. Warum solltest du, wenn du schon volle Rechte bekommen hast? Oder hat sie dann geklagt?

23.04.2021 12:57 • #9748


I
Zitat von Gebrochener:
Der Umgang wurde in meinem verfahren auch mit geregelt und der sachwert auf 8000 euro festgesetzt. Aber glaube mir ... wenn du keinen anwalt wie saul ...


Nicht wieder so negativ denken.
Bei meiner ex sind da durch die zwei anderen Kinder schon auch gute Anhaltspunkte da, die sie nicht im guten Licht erscheinen lassen. Auch ihre eigene Vorgeschichte und die ganze Familie sind da negativ bekannt.

23.04.2021 12:59 • #9749


B
Zitat von Ichgeheim:
Nicht wieder so negativ denken. Bei meiner ex sind da durch die zwei anderen Kinder schon auch gute Anhaltspunkte da, die sie nicht im guten Licht ...


Im Fall geheim ist das tatsächlich einfacher aber er will ja nicht..
Im fall gebrochener ok wenn das kind sehr klein ist und die Bezugsperson die Mutter war ok dann muss es wohl mit ...aber man kann es nochmal versuchen wennn das kind älter ist....

23.04.2021 13:36 • #9750


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