alleswirdbesser
Mentorin
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alleswirdbesser
Mentorin
darkenrahl
Mitglied
Zitat von alleswirdbesser:Ich frage mich wie deine Ex überhaupt noch in den Spiegel schauen kann. Ich würde an deiner Stelle keine Zugeständnisse mehr machen. Aussitzen und Tee trinken.
Wolli66
Mitglied
Hansl
Mitglied
Wollie
Mitglied
Zitat von LeRoY:Und dann wieder die gleiche Leier: Sie kann die Einigung nicht unterschreiben, nur wenn ich nochmal 10.000 Euro drauflege. Sonst Käme sie nicht zum Gerichtstermin.
so eine geldgierige Trulla.......
LeRoY
Mitglied
Zitat von Lilli2:Klappt es denn wenigstens mit den Kindern?
Zitat von Lilli2:Läuft deine neue Beziehung gut?
Zitat von alleswirdbesser:Ich frage mich wie deine Ex überhaupt noch in den Spiegel schauen kann.
Zitat von darkenrahl:Ich frage mich schon lange, was dein Anwalt für seine fürstliche Bezahlung eigentlich für dich macht...
darkenrahl
Mitglied
Zitat von LeRoY:Ja, das klappt zum Glück gut. Sie beeindrucken mich, muss ich sagen. Was die in ihrem kindlichen Alter mitmachen, erstaunt mich. Auf Seiten meiner Ex jetzt mittlerweile der 7. oder 8. neue Partner - ständig übernachten sie dort, dann die Partner wieder bei meiner Ex... Ich habe das Gefühl, dass die Kinder sich bei ...
LeRoY
Mitglied
PuMa
Gast
Zitat von LeRoY:Wemutstropfen: Die Anwaltskosten werden wohl deutlich höher ausfallen, als ich kalkuliert hatte - dazu werde ich wohl nochmal euren Rat suchen.
DieSeherin
Mentorin
Zitat von LeRoY:Die Anwaltskosten werden wohl deutlich höher ausfallen
LeRoY
Mitglied
Zitat von PuMa:Was möchtest du wissen?
Zitat von DieSeherin:meinst du damit wirklich nur die anwaltskosten, oder auch die gerichtskosten?
DieSeherin
Mentorin
PuMa
Gast
Zitat von LeRoY:Außerdem sind die Anwaltskosten drei Mal so hoch, wie es mir ein Kostenrechner im Internet bei Eingabe des angesetzten Verfahrenswertes ausgegeben hat. Gibt es da - wie bei Ärzten - einen Faktor, also „dreifacher Satz“, oder sowas?
Zitat von LeRoY:alles mündlich
Zitat von LeRoY:Welche Immobilien zählen zum Beispiel in den Verfahrenswert?
LeRoY
Mitglied
Brightness2
Mitglied
Zitat von LeRoY:Fortan muss ich gemäß Scheidungsfolgenvereinbarung „nur noch“ Kindesunterhalt zahlen. Kann mir jemand sagen, ob ich zusätzlich auch noch meine Ex bei den Kosten für den Hort bezuschussen muss? Das ist mir nie eindeutig klar geworden. Oder sind Kosten für den Hort mit dem Kindesunterhalt abgegolten? Danke! ...