100

Freundin will zu ex zurück

Ricky
Zitat von thinkerbell:
Danke. Ihr könnt meinetwegen gerne weiterhin eure Buddhaansichten vertreten, aber ich finde, das wahre Leben sieht (leider) anders aus. Und das beweist nicht nur diese, sondern auch andere unzählige Geschichten hier aus dem Forum..


Ja, schon gut, Stasi-Mausi...

Mal so als Konter zur Buddha-Ansicht.

Es ist doch totaler Quatsch einerseits auf beständig und Recht zu pochen, weil man es von Anderen verlangt, aber dann seinem eigenen Verlangen nachzugeben die Privatsphäre des Anderen zu belasten. Das ist nichts Anderes als ein Unrecht mit dem Anderen aufzuwerten.

Es gibt auch etliche Geschichten hier im Forum, wo der Missbrauch der Privatsphäre, Eifersucht und so weiter zum Ende von Beziehungen geführt haben. Aber vielleicht merkst Du das ja mal, wenn irgendwer bei Dir alle Gespräche durchliest und sich dann seine Realität daraus bildet, Dir evtl Vorwürfe daraus fertigt oder Drama macht. Dann wirst Du Dir auch überlegen Dein Handy in Zukunft mit einem Passwort zu sperren.

27.11.2018 15:59 • #61


T
Zitat von Ricky:
Stasi-Mausi...


27.11.2018 16:01 • #62


A


Freundin will zu ex zurück

x 3


6rama9
Zitat von Ricky:
Wann entsteht denn begründeter Verdacht, wenn laut Deiner Aussage, das Bauchgefühl kein Indikator ist?

Sorry, aber jetzt wirst du kindisch. Ich habe nie gesagt, dass ein Bauchgefühl kein Indikator ist. Ich habe gesagt, dass man Entscheidungen nicht aus einem Bauchgefühle heraus treffen soll, sondern bewusst und nach Abwägung mehrerer Faktoren (von denen einer durchaus dein Bauchgefühl sein kann). Bleib also bitte bei den Fakten, wenn du mich referierst (von zitieren kann ja keine Rede sein).
Zitat von Ricky:
Merkst Du, dass Du allgemeine Aussagen triffst, diese dann aber für die Situation nicht als erforderlich ansiehst. Also heißt das hier kurzum: Es gibt keine Regeln... außer ich brauche sie für mich. Coole Lebensweise, zumal Du andere dafür eindeutig kritisierst.

Willst du es nicht verstehen oder verstehst du es wirklich nicht? Natürlich gibt es Regeln. Aber im Gegensatz zu einem Dogmatiker wie dir, versteife ich micht nicht auf Absolutaussagen. Es gab, gibt und wird immer Situationen geben, in denen man Regeln brechen muss, um größeres Unrecht zu vermeiden. Für mich ist der Fall des TE in ganz ganz kleinem Umfang ähnlich zu der Geschichte eines Polizisten der einen Geiselnehmer im Zielfernrohr hat. Die Tötung eines Menschen ist wohl das ultimative Unrecht, das man begehen kann und selbst das kann (aber muss nicht) richtig sein. Oder die Geschichte des vielleicht größten Unsung Hero Stanislav Petrov, der 1983 durch Befehlsverweigerung den dritten Weltkrieg verhindert hat (kansnt du gerne mal googlen).

27.11.2018 16:18 • #63


Ricky
Zitat von 6rama9:
Sorry, aber jetzt wirst du kindisch. Ich habe nie gesagt, dass ein Bauchgefühl kein Indikator ist. Ich habe gesagt, dass man Entscheidungen nicht aus einem Bauchgefühle heraus treffen soll, sondern bewusst und nach Abwägung mehrerer Faktoren (von denen einer durchaus dein Bauchgefühl sein kann). Bleib also bitte bei den Fakten, wenn du mich referierst (von zitieren kann ja keine Rede sein).


Die Entscheidung das Handy zu durchleuchten, triffst Du dann ja nur aufgrund Deines Bauchgefühls. Aber nett, wie Du Dich da rauswieseln willst. Das hast Du den Tieren voraus, mit Ausnahme des Wiesels selbstverständlich.

Zitat:
Willst du es nicht verstehen oder verstehst du es wirklich nicht? Natürlich gibt es Regeln. Aber im Gegensatz zu einem Dogmatiker wie dir, versteife ich micht nicht auf Absolutaussagen.


Außer wenn es um Betrug geht oder um Dinge, die Dir nicht in den Kram passen, dann wirst Du ganz schnell fuchsig. Ja, absolut. Sorry, aber Dogmen befolgst Du eher als ich.

Zitat:
Es gab, gibt und wird immer Situationen geben, in denen man Regeln brechen muss, um größeres Unrecht zu vermeiden.


Ja, und das ist hier ja eindeutig gegeben, weil... äh... warum nochmal? Ach ja, weil es ja um parasitöses Verhalten geht. Beziehungen sind ja hauptsächlich Kosten-Nutzen-Rechnungen... ach ne, doch nicht. Na ja.

Zitat:
Für mich ist der Fall des TE in ganz ganz kleinem Umfang ähnlich zu der Geschichte eines Polizisten der einen Geiselnehmer im Zielfernrohr hat. Die Tötung eines Menschen ist wohl das ultimative Unrecht, das man begehen kann und selbst das kann (aber muss nicht) richtig sein. Oder die Geschichte des vielleicht größten Unsung Hero Stanislav Petrov, der 1983 durch Befehlsverweigerung den dritten Weltkrieg verhindert hat (kansnt du gerne mal googlen).


Diese Vergleiche... Es ist so schön. Beziehungen und Befehlsverweigerung. Pfoah...

27.11.2018 16:50 • #64


6rama9
Zitat von Ricky:
Die Entscheidung das Handy zu durchleuchten, triffst Du dann ja nur aufgrund Deines Bauchgefühls. Aber nett, wie Du Dich da rauswieseln willst. Das hast Du den Tieren voraus

Exakt. Der Mensch hat den Tieren die Ratio voraus. Und die sollte er statt Bauchgefühlen für seine Entscheidungen nutzen.
Zitat von Ricky:
Außer wenn es um Betrug geht oder um Dinge, die Dir nicht in den Kram passen, dann wirst Du ganz schnell fuchsig.

Stimmt, weil es für egoistische Selbstverwirklung auf dem Rücken unwissender Partner ethisch keine Rechtfertigung gibt. Du siehst und verstehst den Unterschied eines Betrugs im Vergleich Verifizieren/Falsifizieren eines begründeten Verdachtes durch Handy-Einsicht?
Zitat von Ricky:
Beziehungen sind ja hauptsächlich Kosten-Nutzen-Rechnungen... ach ne, doch nicht. Na ja.

Auf einer abstrakten Ebene: Ja. Eine funktionierende Beziehung bildet eine Symbiose, aus der beide Partner ein deutliches Nutzen-Plus ziehen. Sobald einer der Partner die Beziehung einseitig parasitär ausnutzt, kippt das Aufwand-/Nutzen-Verhältnis. Der ausgenutzte Partner steckt Energie in die Beziehung und bekommt im besten Fall nichts zurück, im schlimmsten Fall Narben für das weitere Leben.

27.11.2018 17:42 • #65


Gretel
Zitat von 6rama9:

Nein ,das ist Esoterik.


Soso, Esoterik.

https://www.spektrum.de/news/unbewusste ... irn/949689

27.11.2018 18:01 • #66


Simone1978
Jeder hat seine Meinung. Für dieses Problem gibt es (zum Glück) kein Gesetz.
Jede Reaktion hat eine vorherige Aktion. Privatsphäre kann sogar laut Gesetz den Umständen entsprechend durchbrochen werden. Es gibt keine pauschale Lösung. Die Polizei darf auf Verdacht abhören, so lange keiner geschädigt wird. Die Person, welche das Handy besitzt, wird nicht beschädigt. Auch nicht ihr Eigentum. Bzw. im Verhältnis steht.
Es ist doch auch tolerant, wenn jetzt jeder hier bildlich gesehen dem anderen die Hand gibt. Es geht doch nur um unterschiedliche Ansichten zu einem imaginären Beispiel. Mal TE ausgenommen. Letztendlich hat er sich geschützt. Sie hat es ja wohl kaum. Da sind wir uns doch einig. Und dass er sie raus warf, ist doch auch für alle richtig. Also, warum weiter streiten und BEIDE Seiten betonen Toleranz. Dann zeigt sie mal.

Ich fange an:
Ich habe nichts dagegen, wenn jemand NICHT in meinem Handy schnüffelt, weil er starken Argwohn hat und keine klare Aussage von mir bekam

27.11.2018 18:47 • #67


6rama9
Du solltest referierte Artikel schon durchlesen, wenn du sie anführst. Bei so trivialen Entscheidungen, einen grünen oder roten Knopf zu drücke, also Entscheidungen die keine weitere Fakten und keine Abwägung des Nutzen erfordert, entscheidet sich das Hirn natürlich unbewusst für eine bevorzugte Variante und die Aktion wird mit statistischer Signifikanz entsprechend ausgeführt. Das ist eine recht triviale Erkenntnis und hat nichts mit der Entscheidungsfindung bei komplexen Zusammenhängen zu tun. Selbstverständlich gibt es auch dort einen sog Bias, also eine un- oder unterbewusste Bevorzugung einer Entscheidungsvariante, aber das Gehirn verabeitet in der Folge (vorausgesetzt es bedarf keiner augenblicklichen Entscheidung) sehr viel weitere Faktoren.

Daher bleibe ich bei meiner Aussage, dass die meisten Entscheidungen schon voarb unbewusst getroffen werden . Es sei denn man schließt bei meisten Entscheidungen ein, mit welchem Bein man loslaufen soll und ähnliches.

27.11.2018 18:51 • #68


T
Zitat von Simone1978:
Letztendlich hat er sich geschützt. Sie hat es ja wohl kaum. Da sind wir uns doch einig. Und dass er sie raus warf, ist doch auch für alle richtig.


Nein, da sind wir uns leider nicht alle einig:

Zitat von Luto:
Ich versuche es noch einmal. Das Thema hier heißt: Freundin will zu Ex zurück , und sie will zurück oder weg, weil sie leben und lieben will, und keinen unsicheren, ängstlichen oder gar kontrollierenden Partner haben möchte. Wer möchte das schon?


Ich habe selten ein besseres Beispiel für Schuldumkehr gelesen und das auf Grundlage EINES Anfagsposts des TE...

Uns kommt es doch hier darauf an, dass wir attraktiv wirken und sollte unser Partner auf die extremste und frechste Tour fremdschreiben, atmen wir das einfach weg wie Buddha. Auch wenn wir unzählige Male umsonst das Gespräch gesucht haben, würden wir niemals auf die Idee kommen, uns selbst Klarheit zu schaffen. Denn: coolness und Fairness gegenüber unseres Partners geht uns hier über alles, unabhängig davon, ob er uns nach Strich und Faden verarscht. Das Tagebuch aka Handy unseres Partners geht uns nichts an, vor allem, wenn wir davon im Negativen betroffen sind und in den Grundfesten der Beziehung (Treue) belogen werden.

Zitat von Luto:
von seiner Angst und Bedürftigkeit hat er durchaus geschrieben, und das ist einfach keine gute Grundlage, um auf Frau prickelnd zu wirken.


Und das war der große Fehler des TE. Muss er sich da noch wundern, dass seine Ex sich so falsch verhalten hat? Wohl kaum. Er hat einfach nicht mehr prickelnd auf sie gewirkt. Selbst schuld.

27.11.2018 19:19 • #69


Urmel_
Zitat von Simone1978:
Jeder hat seine Meinung. Für dieses Problem gibt es (zum Glück) kein Gesetz.

Aber natürlich gibt es dazu ein Gesetz.
-
Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG)

1.) Die Aktion fällt unter das Post- und Fernmeldegeheimnis. Und um es ganz konkret zu sagen: es ist sogar gesetzlich verboten, das Handy eines Partners zu durchsuchen.

2.) Darüber hinaus ist es auch moralisch verwerflich, sich über dieses Gesetz auf Basis von Gefühlen hinwegzusetzen.

Ergo: Jeder, der hier allen Ernstes vertritt, dass man sowas darf, handelt gegen moralische und gesetzlich Grundsätze. Immer. Egal ob mit begründetem Verdacht oder nicht.

Völlig irre, wie manche hier auf Basis von Wundschdenken ihre eigenen Verfehlungen schönreden wollen.

Hab ich schon mal in ein Handy geschaut? Ja. Und es war von Gesetz wegen verboten und es war moralisch falsch. War es daher ein Fehler von mir? Ja. Wer sowas leugnet, der will Verantwortung nur tragen, wenn es ihn in einem guten Licht erscheinen lässt.

27.11.2018 19:28 • #70


T
Zitat von Urmel_:
ihre eigenen Verfehlungen schönreden wollen.


Welche eigenen Verfehlungen?

Zitat von Urmel_:
Darüber hinaus ist es auch moralisch verwerflich, sich über dieses Gesetz auf Basis von Gefühlen hinwegzusetzen.


Ja. Jemanden umzubringen aus Hassgefühlen ist auch verboten, und trotzdem wird gemordet.
Dass jetzt hier ernsthaft das Gesetz herangezogen wird für sowas.

Zitat von Urmel_:
Hab ich schon mal in ein Handy geschaut? Ja. Und es war von Gesetz wegen verboten und es war moralisch falsch. War es daher ein Fehler von mir? Ja.


Ich habe niemals behauptet, dass es richtig und korrekt ist, rumzustöbern. Ich sehe aber die verzweifelte Lage des TE und ich sehe mich selbst auch nicht als Übermenschen, der im Falle des Falles an die gesetzlichen Grundlagen und über Moral nachdenkt. Sorry not sorry. Wäre ich der TE, hätte ich zumindest kein schlechtes Gewissen, weil ihr Fehler mE viel schwerer wiegt als der des TE, sich in seiner verzweifelten Lage Gewissheit zu schaffen.

27.11.2018 19:45 • #71


V
Zitat von thinkerbell:

Welche eigenen Verfehlungen?



Ja. Jemanden umzubringen aus Hassgefühlen ist auch verboten, und trotzdem wird gemordet.
Dass jetzt hier ernsthaft das Gesetz herangezogen wird für sowas.



Ich habe niemals behauptet, dass es richtig und korrekt ist, rumzustöbern. Ich sehe aber die verzweifelte Lage des TE und ich sehe mich selbst auch nicht als Übermenschen, der im Falle des Falles an die gesetzlichen Grundlagen und über Moral nachdenkt. Sorry not sorry. Wäre ich der TE, hätte ich zumindest kein schlechtes Gewissen, weil ihr Fehler mE viel schwerer wiegt als der des TE, sich in seiner verzweifelten Lage Gewissheit zu schaffen.


Ahja, alles ist eben relativ. Solide Moralvorstellungen

27.11.2018 20:00 • #72


Simone1978
Sinnlos
Ihr geht echt mit guten Beispiel von Stursinn voran. Der eine pocht auf Moral, der andere auf Menschlichkeit.
@urmel
Sagt dir der Fall Marianne Bachmeier was? Es gibt Dinge, die kann man einfach nicht mit Klugsch.rei und Rechthaberei abtun.
@thinkerbell
Urmel hat natürlich juristisch Recht. Er vertritt seine Ansicht und Moral.

27.11.2018 20:01 • #73


T
Zitat von Simone1978:
Der eine pocht auf Moral

Doppelmoral.

27.11.2018 20:03 • #74


6rama9
Natürlich ist alles relativ. Hier von strafrechtlichen Verfehlungen zu sprechen, weil jemand in das PW-free oder PW-shared Handy des Partners Einsicht nimmt, ist bar jeder Realtität aber ein wunderbarer Tummelplatz um die eigenen Moralvorsätze hochzuhalten.
Zitat von Urmel_:
Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG)

1.) Die Aktion fällt unter das Post- und Fernmeldegeheimnis. Und um es ganz konkret zu sagen: es ist sogar gesetzlich verboten, das Handy eines Partners zu durchsuchen.

Falsch. Es ist nur strafrechtlich relevant, wenn ausreichende Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind, die nachweislich bewusst gegen den Willen des Eigners umgangen werden. Soviel ich weiß, kam es in Deutschland noch nie zu einer Verurteilung und in der Schweiz erst ein einziges Mal.

Zitat von Urmel_:
2.) Darüber hinaus ist es auch moralisch verwerflich, sich über dieses Gesetz auf Basis von Gefühlen hinwegzusetzen.

Exakt... womit wir wieder bei der moralischen Relevanz wären. Ist es unmoralisch, die Geschwindigkeitsbechränkung auf der Autobahn um 15km/h zu übertreten? ist es unmoralisch bei begründetem Verdacht im Handy zu stöbern? Was ist schlimmer? Beim ersten gefährde ich andere Verkehrsteilnehmer (aber wie sehr?). Beim zweiten spioniere ich, aber wie sehr? Die Bewertung bleibt jedem individuell selbst überlassen. Ich persönlich finde die Geschwindigkeitsübertetung ethisch weniger vertretbar, denn es geht nur um den eigenen Vorteil auf Kosten anderer, die gefährdet werden. Bei begründeter Einsichtnahme ins Handy geht es nicht darum einen persönlichen Vorteil zu erreichen, sondern lediglich darum ,mich zu schützen.

27.11.2018 20:16 • x 1 #75


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag