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Gefühle weg nach 12 Jahren? Wars das wirklich?

Maximus111
@alleswirdbesser

Wir haben keine durchgetaktete Umgangszeit - wir leben ja zusammen unter einem Dach. Es gibt Tage oder Zeitfenster, wo eienr von uns beiden die Kinder übernimmt um etwas mit ihnen zu unternehmen - auswärts (Familie besuchen, Ausflüge, etc.). Da stimmen wir uns auch ab (ich mehr, als sie). Ansonsten sind wir zuhause, wie eine normale Familie. Da ist nichts exakt abgesteckt, wer jetzt wann betreut und wer gerade nicht.

Dementsprechend lebt sie mit den Kindern ihr Leben, macht und tut wie sie möchte und ich kann schauen, wie ich damit umgehe.

Ich verstehe die Regelung auch nicht, aber sie hat halt glaubhaft argumentiert, dass sie die Kinder alleine betreut und ich mehr oder weniger unsichtbar bin. Dadurch entsteht ein Unterhaltsanspruch bei (angeblich) klarer räumlicher Trennung im gemeinsamen Haus. Ich könnte mich dagegen wehren, aber das Risiko sei hier wohl noch zu hoch und mir wurde gesagt, es sei ja nur vorübergehend. Der Unterhalt ist auch nicht tituliert. Nur das "vorübergehend" ist halt fraglich, sie will ja nicht ausziehen.

x 1 #181


D
@Maximus111

ich an deiner Stelle würde schauen das sie das Haus übernimmt, die Verbindlichkeiten plus dich Auszahlt, kann sie das nicht weg damit.
diese Dame wirst nicht los, solange du im Haus wohnst, ich weis nicht über die Gesetze bescheid, aber im schlimmsten fall darfst weiter Zahlen, während sie drinnen logiert und du dir eine Wohnung suchen kannst

#182


A


Gefühle weg nach 12 Jahren? Wars das wirklich?

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Blind-Meg
Zitat von Maximus111:
muss warten bis Herd und Backofen frei sind, mir mein eigenes Zeugs kochen und darf dann allein essen

Das ist nunmal die Konsequenz, wenn beide sich weigern auszuziehen und es nur einen Herd gibt.

Zitat von Maximus111:
Sie wollen dann lieber bei mir mitessen (ich koche dann entweder zu viel oder zu wenig)

Wenn du ein Wechselmodell möchtest, wirst du lernen mässen für die Kinder passend mitzukommen.

#183


A
@maximum111

Eine Sache verstehe ich nicht so ganz. Du zahlst 700 Euro Unterhalt und zusätzlich noch die Kita und vermutlich das dortige Essen. Dass sind dann nach meiner Meinung eher über 1.000 Euro Unterhalt. Kita müsste meines Wissens, mit drin sein. Zumal deine NF das volle Kindergeld bekommt und somit hälftig ebenfalls auf den Unterhalt anzurechnen ist.
Unabhängig davon ist es gut möglich, dass man auch im Wechselmodell Unterhalt zahlen muss, wenn die Gehaltsunterschiede zwischen beiden Elternteilen so groß ist.

Was deine NF allerdings betreibt mit dem minutösen Aufschreiben klingt für mich nach ziemlichen Kindergarten. Das hat null Beweiskraft... spätestens dann, wenn du sagst wir haben viele Sachen, zum Wohl der Kinder, zusammen gemacht. Dann steht nämlich Aussage gegen Aussage

#184


Birkai
@Maximus111 hast du denn auch mit der Dokumentation deiner Betreuung angefangen? Das wirst du benötigen, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Ich kann dir nur dringend empfehlen, dir bereits jetzt mit deiner Anwältin eine Strategie zurecht zu legen und diese dann auch entsprechend umzusetzen. Aus dem was du schreibst, wird es keine einvernehmliche Lösung mit deiner Ex geben.

Mein Ex und ich haben uns direkt nach der Trennung auf eine wochenweise Verantwortung für die Kinder geeinigt. Dann hatten auch die Kinder einen verlässlichen Rahmen. Das was bei euch passiert, ist auch für die Kinder schwierig zu verarbeiten.

Du sollest hier wirklich auf eine feste Betreuungsregelung drängen, denn es macht die Situation auch für dich planbarer. Das schließt dann auch die hauswirtschaftlichen Themen ein.

Zitat von Blind-Meg:
Wenn du ein Wechselmodell möchtest, wirst du lernen mässen für die Kinder passend mitzukommen

So lange es keine abgestimmten Betreuungsrahmen gibt, wird das nicht funktionieren. Wenn nicht klar ist, mit wem die Kinder essen, wie soll er dann passend mit kochen und dann von 300 Euro im Monat.

Zitat von Maximus111:
Die Noch-Ehefrau hat mit Unterhalt, Kindergeld und ihrem Minijob 1.600 Euro für Lebensmittel und Spielgeld zur Verfügung

Wenn ich die Zahlen so sehe, ist es kein Wunder, dass deine Ex kein Wechselmodell will. Ist sie aktuell auf der Suche nach einer Festanstellung?

Wie sieht denn dein Plan aus? Scheidungsfolgevereinbarung oder alles gerichtlich klären? Haus halten und sie ausbezahlen oder verkaufen? Dein Ziel sollte es ja sein, direkt nach dem Trennungsjahr die Scheidung einzureichen?

x 1 #185


euggen
Ich verstehe nicht warum du unterhalt Zahlst für die Kinder, obwohl sie bei dir wohnen.

Warum zahlt sie nicht die Hälfte der Immobilienkosten?

Wenn das angeblich nicht anders geht, was ich nicht glaube.
Dann müsst ihr das Haus verkaufen!

Ich lebe in ähnlicher Situation, nur das ich meiner noch Frau klar gesagt habe was passiert wenn sie mich versucht zu versrarschen. So wie es deine tut mit dir.
Dann wird das Haus verkauft, dann ist vorbei mit schönem wohnen im Neubau.
Ich verdiene auch mit abstand mehr als sie.

Deine Frau will dich rausräuchern aus dem Haus, um in ruhe neuen Kerl empfangen zu können.

Hab keine Angst Fakten zu schafen! Deine Kinder verlierst du dadurch nicht.

Du kannst dir auch Wohnung nehmen und das als Zweitwohnsitz anmelden. Du bleibst im euren Haus gemeldet, kannst theoretisch jederzeit zurück kehren und sogar den neuen Stecher deiner Ex rausschmeisen, wenn er meint in Eurem Haus sich einnisten zu können.

#186


alleswirdbesser
Wenn du die ganzen Kosten für die Immobilie trägst, muss sie dir nicht Miete bezahlen? Nimm sie aus dem Vertrag raus und sie zahlt Miete, so wie sie für eine vergleichbare Wohnung tun müsste.

#187