E-Claire
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Zitat von BernhardQXY:Wie schon gesagt, das Zeug vor die Tür stellen ist nicht legal möglich, auf den Wert kommt es nicht an.
Was man in diesem Fall tun kann:
Nach nachweislicher Fristsetzung ( ich empfehle immer den Gerichtsvollzieher)
das Zeug kostenpflichtig einlagern und die kosten dafür einklagen.
Gleichzeitig auf Rücknahme verklagen.
Naja. 🐧
Also natürlich kannste das Geraffel vor die Tür stellen. Ja, dann bist Du für den Schaden des anderen für den Fall, dass es weg ist, in der Haftung, wie hoch allerdings die Haftung ist, muß der andere beweisen.
Ist halt ne Abwägung.
Wirtschaftlich gesehen, wenn das Zeug ein paar hundert Euro Wert ist, dann lohnt die kostenpflichtige Einlagerung, die man ja selbst vorstrecken muss, um dann Regress zu nehmen, nicht wirklich.
Alles nicht so wild.