Isely
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Isely
Zitat von unerwartetfroh:
nur um dich zu beruhigen liebes isley - ich habe genug geld und sie hat wenig und nicht nix (forschungsstipendium).
Sentimentalo
Zitat von Isely:Oder ziehst du sie durch ?
Likos24
Zitat von Isely:Für den EM wohl auch nicht so toll.
fengaraki
unerwartetfroh
Zitat von fengaraki:@unerwartetfroh
War sie denn schon beim Anwalt und hat die Scheidung eingereicht? Oder hat sie nur heiße Luft produziert? Hat seine Affäre ihrem EM von dir erzählt? Oder ist auch da nur Wischiwaschi Ausreden an der Tagesordnung?
unbel-Leberwurs.
Zitat von unerwartetfroh:Die Affaire hat ihrem EM natürlich nichts erzählt.
fengaraki
unerwartetfroh
Zitat von fengaraki:Warum hat sie denn ihrem EM noch nichts erzählt? Ist sie nun offiziell von ihm getrennt oder nicht? Das hört sich so halbgar von ihr an. Warmhalteplattenstyle....
Und der Anwalt hilft ja nicht nur bei Streitigkreiten, sondern das Trennungsjahr muss ja offiziell eingeleitet werden. Er ist ja auch Rechtsberatung, was ihr so zusteht. Oder wisst ihr genau, wie's läuft? Wobei, du ja sowieso. Du bist ja Dr. Allwissend, so überheblich, wie du bist.
Ich sag dir eins, deine neue Perle wird gar nichts tun, wenn sie fertig mit dir ist, bist du Altpapier.
Thuja
Zitat von unerwartetfroh:
Natürlich wäre die Affaire ein Problem für meine Freundin. Sie würde sich wahrscheinlich sofort trennen.
Wie ich dazu stehe? Als Schön kann man es nicht bezeichnen. Allerdings weiß sie es nicht.
Bzgl. Affaire: Wir geben uns ja gegenseitig was. Die größte Gefahr - und das ist uns beiden bewusst - ist das verlieben. Und Gefühle sind bereits auf beiden Seiten da.
unerwartetfroh
Zitat von unbel Leberwurst:
Sind eure Trennungen denn nun gemacht?
Gwenwhyfar
Nela-Mary
Zitat von unerwartetfroh:Was soll bitte ein Trennungsjahr sein?
Gwenwhyfar
unbel-Leberwurs.
Zitat von unerwartetfroh:
Ja.
unerwartetfroh
Zitat von Gwenwhyfar:Für die Scheidung in Österreich muss ein Trennungsjahr dem Scheidungsverfahren vorangehen. Für das Trennungsjahr bei Scheidung in Österreich ist ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten bis zu einem Jahr vorgesehen.
Innerhalb dieser Zeit können sich die Ehepartner Gedanken über ihre zukünftige Lebensgestaltung und die Regelung der Scheidungsangelegenheiten machen.
Was darf man im Trennungsjahr bei einer Scheidung in Österreich nicht? Möchte ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, bedarf es der Einverständniserklärung des anderen Ehepartners.
Zieht jedoch ein Ehegatte ohne Zustimmung des anderen Ehepartners aus, kann das Gericht dies als schwere Eheverfehlung werten. Schlimmstenfalls führt dies zu lebenslangen Unterhaltszahlungen an den geschädigten Ehepartner.
Quelle:
https://www.familienrechtsinfo.at/schei...sterreich/