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Glücklich mit Affaire und Freundin

I
Zitat von unerwartetfroh:

nur um dich zu beruhigen liebes isley - ich habe genug geld und sie hat wenig und nicht nix (forschungsstipendium).


Mich beunruhigt das doch nicht.
Ist dein Geld.
Finde es nur eine schlechte Ausgangslage, wenn jemand so mittellos und bis anhin sich nur aushalten musste.
Für den EM wohl auch nicht so toll.

02.10.2020 15:24 • #1276


Sentimentalo
Zitat von Isely:
Oder ziehst du sie durch ?


Das hoffe ich doch, das er das noch tut

02.10.2020 21:57 • x 2 #1277


A


Glücklich mit Affaire und Freundin

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L
Zitat von Isely:
Für den EM wohl auch nicht so toll.

Der sich aber in einer besseren Rechtslage befindet,...da Osi-reich!

02.10.2020 21:59 • #1278


fengaraki
@unerwartetfroh

War sie denn schon beim Anwalt und hat die Scheidung eingereicht? Oder hat sie nur heiße Luft produziert? Hat seine Affäre ihrem EM von dir erzählt? Oder ist auch da nur Wischiwaschi Ausreden an der Tagesordnung?

03.10.2020 19:29 • #1279


U
Zitat von fengaraki:
@unerwartetfroh

War sie denn schon beim Anwalt und hat die Scheidung eingereicht? Oder hat sie nur heiße Luft produziert? Hat seine Affäre ihrem EM von dir erzählt? Oder ist auch da nur Wischiwaschi Ausreden an der Tagesordnung?


Die Affaire hat ihrem EM natürlich nichts erzählt.

Und wer rennt gleich zum Anwalt/Gericht?
Man kann sich einvernehmlich Scheiden. Das tun die meisten weil ein jahrelanges Gerichtsverfahren nichts bringt.
Was sollte der EM von einer gewonnen Schuldscheidung haben? So etwas ist nur sinnvoll falls es sich finanziell auszahlt. Da dieser gut verdient kann er sich selbst dann nichts erwarten.

05.10.2020 09:12 • x 1 #1280


unbel-Leberwurst
Zitat von unerwartetfroh:
Die Affaire hat ihrem EM natürlich nichts erzählt.


Sind eure Trennungen denn nun gemacht?

05.10.2020 09:22 • #1281


fengaraki
Warum hat sie denn ihrem EM noch nichts erzählt? Ist sie nun offiziell von ihm getrennt oder nicht? Das hört sich so halbgar von ihr an. Warmhalteplattenstyle....

Und der Anwalt hilft ja nicht nur bei Streitigkreiten, sondern das Trennungsjahr muss ja offiziell eingeleitet werden. Er ist ja auch Rechtsberatung, was ihr so zusteht. Oder wisst ihr genau, wie's läuft? Wobei, du ja sowieso. Du bist ja Dr. Allwissend, so überheblich, wie du bist.

Ich sag dir eins, deine neue Perle wird gar nichts tun, wenn sie fertig mit dir ist, bist du Altpapier.

05.10.2020 09:23 • x 1 #1282


U
Zitat von fengaraki:
Warum hat sie denn ihrem EM noch nichts erzählt? Ist sie nun offiziell von ihm getrennt oder nicht? Das hört sich so halbgar von ihr an. Warmhalteplattenstyle....

Und der Anwalt hilft ja nicht nur bei Streitigkreiten, sondern das Trennungsjahr muss ja offiziell eingeleitet werden. Er ist ja auch Rechtsberatung, was ihr so zusteht. Oder wisst ihr genau, wie's läuft? Wobei, du ja sowieso. Du bist ja Dr. Allwissend, so überheblich, wie du bist.

Ich sag dir eins, deine neue Perle wird gar nichts tun, wenn sie fertig mit dir ist, bist du Altpapier.


Ich weiss gar nichts. Aber diese Vorgehensweise wurde ihr bei der Frauenberatungsstelle nahe gelegt:
Mit ihm reden um eine einvernehmliche Scheidung zu erwirken weil eine Schuldscheidung auch für ihn keinen Sinn macht.

Es ist unsere gemeinsame Absprache, dass wir das (noch) nicht rausposaunen.

Was soll bitte ein Trennungsjahr sein?

05.10.2020 09:30 • #1283


Thuja
....hab den thread jetzt nicht komplett gelesen... vielleicht habt ihr euch ja auch inzwischen verliebt. Für mich hört sich das auch ehrlich gesagt so an, als hättest du in dem Moment, wo deine Freundin den Antrag abgelehnt hat, grosse Verlustängste bekommen. Der Gedanke, dass Sie dich für einen anderen verlässt, dann doch schneller heiratet und und und... bevor dieses Szenario eintrifft schnell wen anderes finden, bevor man emotionalen Schmerz erleidet. Für mich hört sich das nach warmen Wechsel an. Eine Art Reserve um nicht alleine zu sein für den Fall der Fälle.

Zitat von unerwartetfroh:

Natürlich wäre die Affaire ein Problem für meine Freundin. Sie würde sich wahrscheinlich sofort trennen.
Wie ich dazu stehe? Als Schön kann man es nicht bezeichnen. Allerdings weiß sie es nicht.

Bzgl. Affaire: Wir geben uns ja gegenseitig was. Die größte Gefahr - und das ist uns beiden bewusst - ist das verlieben. Und Gefühle sind bereits auf beiden Seiten da.

05.10.2020 09:35 • x 1 #1284


U
Zitat von unbel Leberwurst:

Sind eure Trennungen denn nun gemacht?


Ja.

05.10.2020 09:39 • #1285


Gwenwhyfar
Für die Scheidung in Österreich muss ein Trennungsjahr dem Scheidungsverfahren vorangehen. Für das Trennungsjahr bei Scheidung in Österreich ist ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten bis zu einem Jahr vorgesehen.

Innerhalb dieser Zeit können sich die Ehepartner Gedanken über ihre zukünftige Lebensgestaltung und die Regelung der Scheidungsangelegenheiten machen.

Was darf man im Trennungsjahr bei einer Scheidung in Österreich nicht? Möchte ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, bedarf es der Einverständniserklärung des anderen Ehepartners.

Zieht jedoch ein Ehegatte ohne Zustimmung des anderen Ehepartners aus, kann das Gericht dies als schwere Eheverfehlung werten. Schlimmstenfalls führt dies zu lebenslangen Unterhaltszahlungen an den geschädigten Ehepartner.
Quelle:
https://www.familienrechtsinfo.at/schei...sterreich/

05.10.2020 09:39 • #1286


Nela-Mary
Zitat von unerwartetfroh:
Was soll bitte ein Trennungsjahr sein?


Dafür, dass du mit einer verheirateten Frau zusammen bist, die sich noch scheiden lassen muss, bist du echt gut informiert
Hat sie sowas dir gegenüber nie erwähnt?

05.10.2020 09:46 • x 4 #1287


Gwenwhyfar

unbel-Leberwurst
Zitat von unerwartetfroh:

Ja.


Wie hast Du es Deiner Ex denn mitgeteilt?
Und wie die Geliebte ihrem Mann?

05.10.2020 09:50 • #1289


U
Zitat von Gwenwhyfar:
Für die Scheidung in Österreich muss ein Trennungsjahr dem Scheidungsverfahren vorangehen. Für das Trennungsjahr bei Scheidung in Österreich ist ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten bis zu einem Jahr vorgesehen.

Innerhalb dieser Zeit können sich die Ehepartner Gedanken über ihre zukünftige Lebensgestaltung und die Regelung der Scheidungsangelegenheiten machen.

Was darf man im Trennungsjahr bei einer Scheidung in Österreich nicht? Möchte ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, bedarf es der Einverständniserklärung des anderen Ehepartners.

Zieht jedoch ein Ehegatte ohne Zustimmung des anderen Ehepartners aus, kann das Gericht dies als schwere Eheverfehlung werten. Schlimmstenfalls führt dies zu lebenslangen Unterhaltszahlungen an den geschädigten Ehepartner.
Quelle:
https://www.familienrechtsinfo.at/schei...sterreich/


So ähnlich hat das die Frauenberatungsstelle erklärt.
Nicht Trennungsjahr aber 6 Monate.
Auch das mit dem einseitigen Auszug wurde ihr so erklärt - allerdings müsste der EM beweisen, dass dieser Auszug ursächlich für die Trennung war was schwer sein soll vor Gericht.

Unterhaltszahlungen seien in ihrem Fall kein Thema da er sehr gut verdient und Unterhaltszahlungen Differenzzahlungen vom besser verdienenden zum schlechter verdienenden sind (das weiss sogar ich).

Daher wurde ihr der Versuch einer einvernehmliche Scheidung angeraten.

05.10.2020 10:00 • #1290


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