NurBen
Mitglied
- Beiträge:
- 8753
- Themen:
- 2
- Danke erhalten:
- 14552
- Mitglied seit:
Zitat von Error:Eben, Männer haben vor dem GV die Wahl, Frauen vor- und nach dem GV.
Das ist der Punkt. Ich mein wenn eine Frau durch ein Missgeschick schwanger wird, kann entscheiden ob sie Mutter werden will oder nicht. Und ich möchte halt entscheiden, ob ich Vater werden will oder nicht.
Das Kind kann sie selbstverständlich behalten, wenn sie möchte. Ich rede hier nur von meinen Rechten und Pflichten die ich ablehnen möchte.
Musst mal überlegen was so ein Kind 18 Jahre kostet an Unterhalt. Ich denke bei der Summe habe ich ja wohl ein Wörtchen mitzureden ob ich zahlen will oder nicht.
Gesetzlich schon längst überfällig.
