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Haben es Frauen leichter als Männer?

E-Claire
Zitat von NurBen:
Dazu verzichtet sie entsprechend auf Kindesunterhalt.
Ebenso gibt es für den Mann noch den Rechtsweg, auch beim Sorgerecht. Dies kann die Frau nicht einfach so ablehnen, sondern es müssen triftige Gründe vorliegen.


Ähm, bitte mach dich da mal schlau.
Und entgegen Deiner Überzeugung, sie verzichtet nicht auf Kindesunterhalt der wird vom JA vorgeschossen. Wenn die Mutter nur glaubhaft behauptet, daß sie nicht weiß, wer der Vater ist, sind alle Maßnahmen danach nur sehr schwierig (Jahre) durchzusetzen, um anderen Sachstand zu erzielen.

Sollte die Mutter dann mehrfach umziehen (mit dem Kind), wird das aufgrund des föderalen Prinzips de facto unmöglich, als Vater, der möchte, mit seinem Kind Kontakt zu haben.

Ich finde es recht bedenklich, wie wenig Mitgefühl du da mit anderen Vätern hast und noch mal, als Mann kann ich Dir aus juristischer Perspektive nicht empfehlen ein Kind außerhalb der Ehe zu zeugen, so Du denn an Vaterschaft interessiert bist.

Wie kann es eigentlich sein, daß ich die Rechtslage für Männern da besser kenne als Du?

19.11.2022 14:01 • x 4 #5821


E-Claire
Zitat von Annre:
Das darfst du hier nicht verharmlosen.


Ok, ich habe das jetzt drei mal gelesen und bin mir nicht sicher, ob ich die anekdotische Argumentation verstehe.

Was genau verharmlose ich?

19.11.2022 14:04 • x 1 #5822


A


Haben es Frauen leichter als Männer?

x 3


NurBen
Zitat von E-Claire:
Ähm, bitte mach dich da mal schlau.

Kurz gegoogled:
Zitat:
Ist die Mutter mit der Abgabe dieser Erklärung nicht einverstanden, kann der Vater seit einem wegweisenden Verfassungsgerichtsbeschluss von Juli 2010 das Sorgerecht „einklagen“. Nach dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 19. Mai 2013 genügt eine tragfähige soziale Beziehung zur Mutter, um dem Vater das Sorgerecht zu ermöglichen – selbst, wenn die Mutter nicht zustimmt. Es wird lediglich geprüft, dass die Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechts nicht dem Kindeswohl widerspricht.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/...-bestimmt/

Zitat von E-Claire:
Und entgegen Deiner Überzeugung, sie verzichtet nicht auf Kindesunterhalt der wird vom JA vorgeschossen.

Grundsätzlich bist du dazu verpflichtet Angaben zu machen, wer der Vater ist. Da dieser Vorschuss halt vom Staat finanziert wird und er natürlich Interesse daran hat, dass der richtige Vater zahlt und nicht Vater Staat.
Spielst du natürlich die dumme und sagst ich weiß nicht, wer da in mich reingespritzt hat kannst du das natürlich machen.
Als Vater brauchst du dich aber nur melden und sagen ich bin der Vater von XYZ.
Da der Staat natürlich will, dass ich zahle und nicht der Staat, wird alles in die Wege geleitet und ein Vaterschaftstest angeordnet.

19.11.2022 14:10 • #5823


A
Zitat von E-Claire:
Ok, ich habe das jetzt drei mal gelesen und bin mir nicht sicher, ob ich die anekdotische Argumentation verstehe. Was genau verharmlose ich?

Dass es bei aller Emanzipation, bei dem vielen Miteinander der Geschlechter, den meisten Frauen - nicht allen -, wir reden hier über Frauen, nicht um Priorisierung der Berufstätigkeit nach der Geburt, geht.
Wenn sie die Wahl hätten, ausreichend versorgt werden, bleiben sie zu Hause, zumindest 1-2 Jahre, danach möchten sie nur in TZ arbeiten.
Es gibt darüber Statistiken, die du mit Sicherheit kennst.
Und komm mir nicht mit dem Totschlagargument, des Mitte-Rechts-Wählers.
Ganz lahmes blablabla, dem du oft eine Kirrung auslegt.

19.11.2022 14:14 • #5824


P
Zitat von NurBen:
Als Vater brauchst du dich aber nur melden und sagen ich bin der Vater von XYZ.


Gott bewahre. So einfach ist das nicht. Sonst könnte da ja jeder anrufen, der Postbote. De Schornsteinfeger. Der Vermieter.

Ne du musst schon den Beweis vorlegen vom Vaterschaftstest. Ohne läuft nix.

19.11.2022 14:17 • x 1 #5825


B
Zitat von E-Claire:
Aufgrund des Ehegattensplittings fördert Deutschland strukturell eine Ehe, in der einer sehr gut verdient und der andere deutlich weniger, an der Stelle also gibt das deutsche Steuerrecht dem Modell der Versorgerehe (unabhängig davon wer Versorger ist) den Vorzug auf Kosten einer wirtschaftlich gleichberechtigten Ehe, die eventuell eigentlich von beiden Partnern gewollt gewesen wäre.

Mein erster Impuls ist falsch . Es ist richtig, dass bei asymmetrischen Einkommen das Ehegattensplitting vorteilhaft gegenüber der wilden Ehe ist
OK. Aber rein finanziell stehen bei symmetrischen Einkommen Ehepartner nicht besser da als Partner. Und es steht mehr Geld zur Verfügung.
Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass dies die Wurzel des Übels darstellt . Schwierig

19.11.2022 14:18 • x 1 #5826


P
Zitat von Annre:
danach möchten sie nur in TZ arbeiten.


Nein das stimmt nicht.
Sie muss oft nur in teilzeit arbeiten. Sie schafft einfach nicht mehr solang die Kinder noch voll versorgt werden müssen.

19.11.2022 14:18 • x 1 #5827


A
Zitat von PuMa:
Nein das stimmt nicht. Sie muss oft nur in teilzeit arbeiten. Sie schafft einfach nicht mehr solang die Kinder noch voll versorgt werden müssen. ...

Es gibt Ganztags KITAs und Schulen.

19.11.2022 14:20 • #5828


P
Zitat von Annre:
Es gibt Ganztags KITAs und Schulen.


Ganztags bedeutet von 7h bis 16h.
Was ist mit denen die eher arbeiten, oder länger, oder später?

Dazu noch an und Abreise.

19.11.2022 14:21 • x 5 #5829


E-Claire
Zitat von NurBen:
Grundsätzlich bist du dazu verpflichtet Angaben zu machen, wer der Vater ist. Da dieser Vorschuss halt vom Staat finanziert wird und er natürlich Interesse daran hat, dass der richtige Vater zahlt und nicht Vater Staat.
Spielst du natürlich die dumme und sagst ich weiß nicht, wer da in mich reingespritzt hat kannst du das natürlich machen.
Als Vater brauchst du dich aber nur melden und sagen ich bin der Vater von XYZ.
Da der Staat natürlich will, dass ich zahle und nicht der Staat, wird alles in die Wege geleitet und ein Vaterschaftstest angeordnet.


Ähm nein, noch mal frag mal Väter, die das betrifft, der Staat muß nachweisen, daß Grundlage für den DNA abgleich besteht, tragfähige soziale Beziehung gegen körperlicher Eingriff (DNA abgleich) muß abgewogen werden.

Wir reden hier über Jahre, bis das entschieden ist, das übernimmt auch keine Rechtsschutz, das bedeutet Du zahlst erst mal als Vater, wenn Du das durchsetzen möchtest, anders wenn das JA Regress anmeldet.
also lass uns mal realistisch bleiben, das passiert, Du willst Vater sein. Sie will dich als Vater nicht haben, die vereine ihre Kohle und Kindesunterhalt kommt vom Jugendamt (stell Dr mal vor, die beantragt das nicht, dann ist das JA nicht mal zuständig weil es nicht aktivlegitimiert ist).

Bei normalem Prozesslauf sind wir mit zwei bid drei Jahren erstinstanzliche dabei, mit ner guter Anwältin machen wir ne zweites Instanz auf (geht zumeist recht einfach) noch mal ein bis drei Jahre. Das Kind ist zu dem Zeitpunkt irgendetwas zwischen 4 und sieben, kein JA der Welt gibt dir dann einfach Umgang, weil das Kind dich ja nicht kennt.

Die Mutter ist in der Zwischenzeit, völlig legal, nach Österreich oder Spanien verzogen. Viel Glück.

Ausnahmeproblem?

Ok, wie wäre dann, Du Dates im internet und lernst die Frau kennen, die lebt in Trennung, Scheidung ist aber noch nicht eingereicht. Die hat schon zwei Kindern, Vater zahlt, ihr habt ne Beziehung alles super.
Sie wird schwanger, die vertragen sich wieder, Du kannst nicht mal auf Anerkennung der Vaterschaft klagen (so jedenfalls noch vor ein paar Jahren), weil Ehe geht vor.

Ob Du willst oder nicht, es gibt dutzende Möglichkeiten dir die Vaterschaft zu entziehen und es scheint nach wie vor so, daß Du ne Menge über unmögliche Frauenrechte weißt, aber ziemlich wenig über Väterrechte, meine Frage bleibt, woher kommt denn das?

19.11.2022 14:22 • x 2 #5830


E-Claire
Zitat von PuMa:
Ganztags bedeutet von 7h bis 16h.
Was ist mit denen die eher arbeiten, oder länger, ist später?

Dazu noch an und Abreise.


Deswegen brauchen wir ne Frauenquote oder ne Pandemie, diese unfassbare desperate Anwesenheitskultur bei einem einfachen Bürojob.

Ansonsten DANKE!

19.11.2022 14:23 • x 4 #5831


A
Zitat von PuMa:
Ganztags bedeutet von 7h bis 16h. Was ist mit denen die eher arbeiten, oder länger, ist später? Dazu noch an und Abreise.

Warum gibt es diese Einrichtungen?

19.11.2022 14:24 • #5832


F
Zitat von PuMa:
Ganztags bedeutet von 7h bis 16h. Was ist mit denen die eher arbeiten, oder länger, ist später? Dazu noch an und Abreise.


....oder Schichtarbeiterinnen?

19.11.2022 14:24 • x 2 #5833


F
Zitat von Annre:
Warum gibt es diese Einrichtungen?


......für Halbtagskräfte

19.11.2022 14:25 • x 2 #5834


A
Zitat von Felica:
......für Halbtagskräfte

Die 9h arbeiten?

19.11.2022 14:26 • #5835


A


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