E-Claire
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E-Claire
Mitglied
Zitat von NurBen:Dazu verzichtet sie entsprechend auf Kindesunterhalt.
Ebenso gibt es für den Mann noch den Rechtsweg, auch beim Sorgerecht. Dies kann die Frau nicht einfach so ablehnen, sondern es müssen triftige Gründe vorliegen.
E-Claire
Mitglied
Zitat von Annre:Das darfst du hier nicht verharmlosen.
NurBen
Mitglied
Zitat von E-Claire:Ähm, bitte mach dich da mal schlau.
Zitat:Ist die Mutter mit der Abgabe dieser Erklärung nicht einverstanden, kann der Vater seit einem wegweisenden Verfassungsgerichtsbeschluss von Juli 2010 das Sorgerecht „einklagen“. Nach dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 19. Mai 2013 genügt eine tragfähige soziale Beziehung zur Mutter, um dem Vater das Sorgerecht zu ermöglichen – selbst, wenn die Mutter nicht zustimmt. Es wird lediglich geprüft, dass die Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechts nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Zitat von E-Claire:Und entgegen Deiner Überzeugung, sie verzichtet nicht auf Kindesunterhalt der wird vom JA vorgeschossen.
Annre
Mitglied
Zitat von E-Claire:Ok, ich habe das jetzt drei mal gelesen und bin mir nicht sicher, ob ich die anekdotische Argumentation verstehe. Was genau verharmlose ich?
PuMa
Gast
Zitat von NurBen:Als Vater brauchst du dich aber nur melden und sagen "ich bin der Vater von XYZ".
BernhardQXY
Mitglied
Zitat von E-Claire:Aufgrund des Ehegattensplittings fördert Deutschland strukturell eine Ehe, in der einer sehr gut verdient und der andere deutlich weniger, an der Stelle also gibt das deutsche Steuerrecht dem Modell der Versorgerehe (unabhängig davon wer Versorger ist) den Vorzug auf Kosten einer wirtschaftlich gleichberechtigten Ehe, die eventuell eigentlich von beiden Partnern gewollt gewesen wäre.
PuMa
Gast
Zitat von Annre:danach möchten sie nur in TZ arbeiten.
Annre
Mitglied
Zitat von PuMa:Nein das stimmt nicht. Sie muss oft nur in teilzeit arbeiten. Sie schafft einfach nicht mehr solang die Kinder noch voll versorgt werden müssen. ...
PuMa
Gast
Zitat von Annre:Es gibt Ganztags KITAs und Schulen.
E-Claire
Mitglied
Zitat von NurBen:Grundsätzlich bist du dazu verpflichtet Angaben zu machen, wer der Vater ist. Da dieser Vorschuss halt vom Staat finanziert wird und er natürlich Interesse daran hat, dass der richtige Vater zahlt und nicht Vater Staat.
Spielst du natürlich die dumme und sagst "ich weiß nicht, wer da in mich reingespritzt hat" kannst du das natürlich machen.
Als Vater brauchst du dich aber nur melden und sagen "ich bin der Vater von XYZ".
Da der Staat natürlich will, dass ich zahle und nicht der Staat, wird alles in die Wege geleitet und ein Vaterschaftstest angeordnet.
E-Claire
Mitglied
Zitat von PuMa:Ganztags bedeutet von 7h bis 16h.
Was ist mit denen die eher arbeiten, oder länger, ist später?
Dazu noch an und Abreise.
Annre
Mitglied
Zitat von PuMa:Ganztags bedeutet von 7h bis 16h. Was ist mit denen die eher arbeiten, oder länger, ist später? Dazu noch an und Abreise.
Feli2024
Gast
Zitat von PuMa:Ganztags bedeutet von 7h bis 16h. Was ist mit denen die eher arbeiten, oder länger, ist später? Dazu noch an und Abreise.
Feli2024
Gast
Zitat von Annre:Warum gibt es diese Einrichtungen?
Annre
Mitglied
Zitat von Felica:......für Halbtagskräfte