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Hallo, Frau hat Kontakt mit anderem

tina1955
Zitat von ThorstenS:
Das Kind ist 5 Jahre.. wir haben ehevertrag mit gütertrennung wegen dem Haus. Aber ich weiss nicht wie hoch der Unterhalt wird bzw. Die monatliche Belastung. Steuerklasse hab ich aktuell die 4 mit dem netto, so dass ich Ende des Jahres mehr bekommen hatte...


Bei dem gewaltigen Unterschied dachte ich Du hast die Steuerklasse 3. Aber so ändert sich steuerlich nicht viel, bei Trennung.
Das Haus ist Dir schon mal sicher.
Trotzdem brauchst Du schnellstens einen Anwalt.

Wenn Du das Gespräch mit Deiner Frau führst, mache keine Zugeständnisse, bringe bitte nicht zum Ausdruck, dass Du Angst hast, daß Haus verkaufen zu müssen.

Bei den Kosten für Wohnvorteil brauchst Du eh nur den Anteil zahlen, der für eine angemessene Wohnung fällig ist.
Da kann sie sich eine 100 m2 Wohnung suchen, ihr nur 60 m2 zustehen, dann muss sie selbst für die Differenz aufkommen.
Diese Auskunft erhielt ich von meinem Anwalt damals.

Ich weiß nicht, wie es in Deiner Wohngegend ist, hier sind Anwälte zur Erstberatung im Notfall sehr schnell erreichbar.

Du solltest Dich schnellstens darum kümmern und danach erst das Gespräch mit Deiner Frau suchen.
So kannst Du schon Fakten bei dem Gespräch auf den Tisch legen.

x 1 #61


S
Ich lese noch still mit und bin überrascht, wie kompliziert das alles geworden ist mit Scheidungen. Bei mir ging das damals Ruckizucki durch. Puh .... geschockt

x 2 #62


A


Hallo, Frau hat Kontakt mit anderem

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Wurstmopped
Ich würde Deiner ex komplett im Dunkeln tappen lassen und erst dann Infos bzw. Klaren Ansagen kommunizieren, wenn Du dir deinen Plan zurecht gelegt hast und das alles Wasserdicht ist.
Alles andere muss nicht sein, das nimmt dir den Vorteil.

x 2 #63


unbel-Leberwurst
Zitat von ThorstenS:
Das Problem ist, ich hab das Haus damals gekauft und.muss noch abzahlen. Am Freitag haben wir rechtsberatung,


Gemeinsam?
Wo?

#64


tina1955
Ganz genau, erst Fakten schaffen, Rechtsauskunft holen.
Somit kannst Du vorbereitet in das Gespräch gehen.

Wenn Du Deine Frau vorab heute schon fragen willst, wie die sich die Wohnsituation vorstellt, hast Du schon mal ihre Gedanken dazu.
Aber höre nur zu, nenne keine Zahlen.
Du kannst ihr aber durchaus sagen, dass Du es nicht duldest, dass sie derartige Gespräche mit dem Freund im Beisein von Dir führt, sollte sie Weihnachten noch bei Dir wohnen wollen.

Ob Gütertrennung oder nicht, Deine Frau hat bei Dir ein Wohnrecht und Du musst ihr auch angemessene Zeit zugestehen, bis wann sie ausgezogen sein muss.
Über die Fristen kann Dich ein Anwalt beraten.
Ob es jetzt zu seelischer Grausamkeit zählt, wenn sie solche Gespräche mit dem anderen Mann führt, kann ich nicht beantworten.
Dann wäre unter Umständen ein zusammen wohnen unzumutbar.

Anwalt = dringend

x 1 #65


tina1955
Zitat von unbel Leberwurst:

Gemeinsam?
Wo?



Ich hoffe er allein.

#66


T
Ne zusammen... meint ihr nicht dass sie wenigstens auch wissen sollte wie der Ablauf ist? Ich mache auch nen Rechtsanwaltstermin nur für mich aus.. aber dass sie sich informiert, das würde sie ja auch ohne mich machen, so hab ichs doch eher im Griff noch?

x 2 #67


T
Meint ihr nicht dass eine gütliche Trennung möglich ist, ich will sie ja nicht als Feind sehen. Wir streiten uns net immerzu oder so und wir reden auch viel. Natürlich ist es Risiko. Aber nach dem Motto dass sie auszieht und wir finden ne gütliche Lösung ohne dass finanziell einer untrrgeht

x 2 #68


tina1955
Zitat von ThorstenS:
Ne zusammen... meint ihr nicht dass sie wenigstens auch wissen sollte wie der Ablauf ist? Ich mache auch nen Rechtsanwaltstermin nur für mich aus.. aber dass sie sich informiert, das würde sie ja auch ohne mich machen, so hab ichs doch eher im Griff noch?



Was soll der gemeinsame Termin am Freitag denn ergeben?

#69


SlevinS
Zitat von ThorstenS:
Wir streiten uns net immerzu oder so und wir reden auch viel.


Lies dich mal durch ein par Themen und du wirst feststellen, dass sich oftmals das Verhalten der Ehepartner stark änderten, wenns ums eingemachte geht. Muss nicht, kann aber.

x 3 #70


tina1955
Auch bei einer gütlichen Trennung kann sie auf alle finanziellen Dinge die ihr zustehen bestehen.

x 3 #71


T
So Sachen obs bei uns ne kurzehe Ist? Wie der Ablauf gütliche Scheidung abläuft, ob man frei etwas ausmachen kann, z.B. Ich zahle ihr 700 Euro monatlich, ob das Arbeitsamt dS anfechten kann, ob ich dann nachzahlen muss, wie muss man es dokumentieren dass Trennung ab dem so und sovielten, auch wenn man unter einem Haus aktuell wohnt, kann Trennung ab dem 1.12 schon festgeschrieben werden, . Wie kann man saß festlegen mit 50.50 kinderbetruung, muss man das dokumentieren unterschreiben...

x 1 #72


unbel-Leberwurst
Zitat von ThorstenS:
Ne zusammen... meint ihr nicht dass sie wenigstens auch wissen sollte wie der Ablauf ist? Ich mache auch nen Rechtsanwaltstermin nur für mich aus.. aber dass sie sich informiert, das würde sie ja auch ohne mich machen, so hab ichs doch eher im Griff noch?


Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr das natürlich zusammen machen.
Die Erfahrung lehrt aber, dass sie wohl bald realisiert, dass sie mit ihrem Gehalt keine grossen Sprünge machen kann.
Also muss sie beim Ex so viel rausholen wie möglich...

x 3 #73


tina1955
Zitat von ThorstenS:
So Sachen obs bei uns ne kurzehe Ist? Wie der Ablauf gütliche Scheidung abläuft, ob man frei etwas ausmachen kann, z.B. Ich zahle ihr 700 Euro monatlich, ob das Arbeitsamt dS anfechten kann, ob ich dann nachzahlen muss, wie muss man es dokumentieren dass Trennung ab dem so und sovielten, auch wenn man unter einem Haus aktuell wohnt, kann Trennung ab dem 1.12 schon festgeschrieben werden, . Wie kann man saß festlegen mit 50.50 kinderbetruung, muss man das dokumentieren unterschreiben...



Eine Trennung wird mit Datum an dem Tag festgelegt, wann sie bei einem Anwalt beantragt wurde.

Kinderbetreuung und Kosten regelt das Gericht.

Trennungsunterhalt steht ihr gesetzlich zu. Kommt nicht auf die Dauer der Ehe an, ihr wohnt zusammen, habt ein Kind.

Beim ALG kenne ich mich nicht aus.

Du kannst frei eine Zahlung vereinbaren, wenn sie damit einverstanden ist, aber Du solltest es von einem Notar beglaubigen lassen.

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Wurstmopped
Zitat von ThorstenS:
Meint ihr nicht dass eine gütliche Trennung möglich ist, ich will sie ja nicht als Feind sehen. Wir streiten uns net immerzu oder so und wir reden auch viel. Natürlich ist es Risiko. Aber nach dem Motto dass sie auszieht und wir finden ne gütliche Lösung ohne dass finanziell einer untrrgeht

Klar kann man sich friedlich trennen, das bedeutet jedoch nicht, dass du nicht deine Rechte wahrst.
Und was sagt Dir, das Deine Noch Frau das in 5-6 Monaten immer noch so sieht? Wenn sie ihre Felle schwimmen sieht, dann wird sie ggf. Eine andere Gangart einlegen.
Vertraust Du ihr denn noch?
Hole sie mal vom Sockel!

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A


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