Zitat von Jeannie89: Dann soll er das bitte tun, ich bin gerade kurz davor das selbst anzustreben, damit der Wahnsinn mal ein Ende hat. Ich vereitel nichts, ich habe das Gespräch auch nicht abgebrochen und zu allem ja gesagt was das JA vorgeschlagen hat.
Also,
Ich stelle Dich nicht an den Pranger. Ich versuche Dir nur zu vermitteln, dass es nichts bringt, ihm sein Fehlverhalten nachzuweisen.
Es geht darum, dass Du mit ihm in Gespräche musst, um dort die Dinge anzusprechen, die schief laufen.
Eine geschulte, neutrale Person kann das besser.
Anders erreichst Du ihn nicht.
Natürlich kannst auch Du ein Gerichtsverfahren anleiern und bekommst eine Regelung. Und vielleicht hast Du auch das Glück, und erwischt eine Richterin, die ihm mal den Kopf wäscht. Ich musste erst bis zum OLG, wo die dortige Richterin der Mutter klar gemacht hat, dass sie gefälligst zu den Elterngesprächen zu gehen hat. Fürs Kind!
Und bei den weiteten Gesprächen wurde dann alles entspannt besprochen.
Nach einem Gerichtsbeschluss fühlen sich beide oft als Verlierer. Und ob sich dann der andere daran hält, ist auch fraglich.
Besser ist es immer, eine gemeinsame Regelung zu finden. Die ist dann immer tragfähiger.
Vermutlich drängt Dich Deine Anwältin zu einem Verfahren, denn sie verdient am Streit, nicht an einvernehmlichen Gesprächen.
Du brauchst kein Verfahren. Er will Umgang. Also soll er klagen, wenn ihm was nicht passt.
Dass Deine Tochter verwirrt nach Hause kommt, will ich ja gar nicht in Abrede stellen. Das muss aber nicht unbedingt an ihm liegen. Vielleicht kommt sie auch generell mit der Trennung nicht zurecht.
Was willst du denn mit einem gerichtlichen Beschluss erreichen? Wie soll der Umgang aussehen?
Wenn er Dich über Email und WhatsApp terrorisiert, dann antworte nicht.
Ich habe Dir schon einmal dazu geraten, den Umgang einzuschränken und den weiteren Umgang in den Elterngesprächen zu besprechen.
Das würde ich ihm so sagen.
Das kann Dir auch nicht auf die Füße fallen.
Selbst wenn er dann eine Umgangsklage startet, kann es sogar so sein, dass das Gericht zunächst eben diese Gespräche zu Beginn des Verfahrens beschließt, weil auch Gerichte der Meinung sind, dass einvernehmliche Gespräche/Einigungen immer besser sind.
Und wenn Du dann schon in den Gesprächen bist, umso besser.
Ein Gerichtsverfahren kann sich incl OLG Verfahren ziehen.
Wäre mein Rat.
Bitte die JA Trulla, einen Träger zu finden. Was die sagt, ist Hupe. Auch was die beschließt.
Du musst auch nicht zu allem Ja und Amen sagen.
Ihr habt dort keine Einigung erzielt, also habt ihr aktuell auch keine Umgangsregelung.
Hast Du ihn denn schon mal auf das Verhalten Deiner Tochter angesprochen?