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Ich drehe durch- nach16 Jahren getrennt, Kind, Narzisst

P
Mit was hat er Dir denn gedroht?

Evtl greift hier schon §1 Abs 2 GewschG:

https://dejure.org/gesetze/GewSchG/1.html

Heute 14:23 • x 1 #46


J
Unser gemeinsames Haus, 50/50 im Grundbuch. Absprache war, er zieht schnellstmöglich aus, Betreuung des Kindes durch mich, er 2x nachmittags in der Woche, die er sich aussuchen kann, und dann will er noch jedes 2. Wochenende. Dem hab ich aber nicht zugestimmt. Er meint aber, weil er das so will, ist das gesetzt. Und ich will auch nicht, dass er jeden Tag 2x wann und wie ihm das gefällt mit ihr telefoniert. Er macht das nicht wegen ihr (das ist mir vollkommen klar) sondern um mir einen reinzudrücken. Und momentan lass ich ihn anrufen, springe aber nicjt, wenn er das meint. Gerade schrieb er mir, ich soll sie wachmachen, weil er sie jetzt sehen will. Das hab ich unterlassen. Aber ansonsten bin ich sehr verunsichert, was ich zulassen muss und was nicht. Ich bin mit der Kleinen bei meinen Eltern (wir wohnen in Häusern nebeneinander), d.h. er sieht mein Auto, hat hier aber Hausverbot.
Ich hab allgemein geantwortet, verzeiht mir das bitte.
Achso, und seine Drohungen beziehen sich nur auf, er nimmt mir die Kleine weg (Jugendamt, Polizei etc.), ich werde sehen was ich von meiner Art habe etc. - Keine Gewalt. Soo dämlich ist er auch nicht, mir das per WhatsApp anzudrohen.

Heute 15:58 • #47


A


Ich drehe durch- nach16 Jahren getrennt, Kind, Narzisst

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J
@Wollie
Das klär ich Montag mit der Anwältin, das wird es halt noch extrem verschärfen.

Heute 16:26 • #48


P
Zitat von Jeannie89:
Unser gemeinsames Haus, 50/50 im Grundbuch

Wenn Du ihn ausbezahlen kannst, dann mach.
Das könnt ihr in einer Scheidungsfolgevereinbarung festhalten
Ansonsten wäre das Haus zu verkaufen


Zitat von Jeannie89:
2x nachmittags in der Woche, die er sich aussuchen kann, und dann will er noch jedes 2. Wochenende.

Zitat von Jeannie89:
Er meint aber, weil er das so will, ist das gesetzt.

Das steht nicht im Gesetz. Das ist Quatsch.
Gerichte beschließen in der Regel den Standardumgang jedes 2. Wochenende und halbe Ferien. Das hat sich in der Rechtsprechung so entwickelt. Davon können Gerichte nach oben und unten abweichen, je nachdem wie alt das Kind ist. Maßgeblich ist das Kindeswohl.

Standardumgang kann er relativ leicht einklagen.
Sie ist aber noch klein. Da empfehlen sich ggf. kürzere Zeiten also auch unter der Woche ein 1 Tag (oder halber) und dafür nicht das komplette Wochenende.

Da solltet ihr eine Regelung finden.

Wenn ihr das nicht hinbekommt, kann das Jugendamt vermitteln.
Scheitern die Gespräche, kann er Umgang per Gericht einklagen. Dann musst Dich dran halten (bei freiwilliger Einigung aber eigentlich auch).

Dass eine 3-jährige Tochter beim Vater nicht übernachten kann, hätte ich als Mutter keine Argumente.

Was spricht denn aus Deiner Sicht gegen den Standardumgang bzw Übernachtungen?

Wie ist seine Bindung zu ihr?

Fürs Telefonieren vereinbart feste Zeiten. Du musst ihn nicht ständig mit ihr telefonieren lassen.

Der Gewaltschutzparagraph zieht hier nicht.
Fordere ihn auf, seine Sachen aus der Wohnung zu räumen. Dann tauscht Du die Schlösser.

Heute 16:29 • x 1 #49


J
@PeterN
Ich werde jetzt ALLES über den Anwalt machen. Er hat halt seinen besten Kumpel und seinen Ziehvater als Juristen in der Hinterhand, da darf ich keine Lücke haben. Mich tröstet dass er zwar gecheckt hat, dass ich nur per WhatsApp kommunizieren will und man das ja dann schriftlich hat (ach ne?!), er aber trotzdem noch austickt.
Ich glaube auch nicht, dass er einfach Wechselmodell durchgekommen würde, zumal er es eigentlich auch nicht haben will. Aber er weiß genau, dass er mich damit kriegt.
Witzig ist, dass ich ihm im schlimmsten Fall noch Trennungsunterhalt zahlen muss, da ich doch einiges mehr verdiene (mit TZ-Stelle).

Heute 16:31 • #50


P
Zitat von Jeannie89:
Anwalt

Ich hoffe ein Fachanwalt für Familienrecht
Frage hier aber trotzdem um Rat
Ich habe da schon einiges durch und den ein oder anderen Fachanwalt erlebt.


Zitat von Jeannie89:
Ziehvater als Juristen


Jo mei. Wenn der Jurist für Verwaltungsrecht oder Strafrecht ist, wird ihm der im Familienrecht auch nicht helfen .
Keep cool.
Entscheidend ist, was Gerichte beschließen, nicht was Dir irgendein Dödel Jurist für Schreiben schickt. Lass Dich da nicht verrückt machen

Heute 16:37 • x 1 #51


J
@PeterN
Ausbezahlen wird gehen, das wäre auch meine Lösung. Dass er seinen Anteil seiner Tochter überschreibt, das war wahrscheinlich eh nur hohles Gewäsch um mich vom Unterhalt fordern abzuhalten.

Ich hätte irgendwann auch kein Thema, wenn sie dort (wo auch immer das ist) schläft. Aber die brauchen erstmal ne richtige Bindung. Sie wollte noch nicht mal von ihm ins Bett gebracht werden, als alles noch ok war. Manchmal, also so 1x im Monat, war ihm das egal, er hat es trotzdem versucht, ich bin dann dazwischen, wenn sie geweint hat.

Ich hab ihn schon mehrfach auch schriftlich aufgefordert seine Sachen zu packen mit dem Hinweis, dass ich den psychoterror nicht mehr aushalte, interessiert ihn aber nicht. Wobei er eben ein Hundekörbchen und ne alte Kaffemaschine rausgeschleppt hat. (Hab ich auf der Kamera gesehen). Vielleicht geht's da ja wenigstens weiter.

Heute 16:39 • #52


J
@PeterN
Ich hab nen Fachanwalt mit guten Bewertungen sowohl bei Google, als auch aus Gruppen hier in der Gegend. Bin gespannt.

Ziehvater hat auch Familienrecht, aber nicht als Fachanwalt. Kumpel gar nicht. Das beruhigt mich ein wenig zumindest.

Heute 16:41 • #53


Scheol
@Jeannie89
Zitat:
Er meint aber, weil er das so will, ist das gesetzt.

Sie haben ein eigenes Rechtsempfinden . Was sie dürfen , dürfen andere noch lange nicht.

Zitat:
Und ich will auch nicht, dass er jeden Tag 2x wann und wie ihm das gefällt mit ihr telefoniert. Er macht das nicht wegen ihr (das ist mir vollkommen klar) sondern um mir einen reinzudrücken.

a) um die Stimmung von dir mit zu bekommen
b) um dir noch kurz eine rein zu drücken
c) um bei der kleinen die Stimmung von dir mitzubekommen
d) um die kleine gegen dich zu manipulieren.

Zitat:
Gerade schrieb er mir, ich soll sie wachmachen, weil er sie jetzt sehen will.

Auf der Liste notieren und auf die WhatsApp verweisen als Beweis.


Zitat:
Aber ansonsten bin ich sehr verunsichert, was ich zulassen muss und was nicht.

Schreib dir alle Fragen auf für Montag.


Zitat:
Ich bin mit der Kleinen bei meinen Eltern (wir wohnen in Häusern nebeneinander), d.h. er sieht mein Auto, hat hier aber Hausverbot.

Warum Hausverbot ? Gab es da einen Zwischenfall ?

Wenn ja , notiere es auf der Liste. Mit Zeugen !

Zitat:
Achso, und seine Drohungen beziehen sich nur auf, er nimmt mir die Kleine weg (Jugendamt, Polizei etc.), ich werde sehen was ich von meiner Art habe etc. - Keine Gewalt.

Deshalb die Liste um eine Gegendarstellung zu haben.


Zitat:
Ausbezahlen wird gehen, das wäre auch meine Lösung. Dass er seinen Anteil seiner Tochter überschreibt, das war wahrscheinlich eh nur hohles Gewäsch um mich vom Unterhalt fordern abzuhalten.

Denke ich ja.
Es geht um sein Vorteil.

Zitat:
Ich hätte irgendwann auch kein Thema, wenn sie dort (wo auch immer das ist) schläft. Aber die brauchen erstmal ne richtige Bindung. Sie wollte noch nicht mal von ihm ins Bett gebracht werden, als alles noch ok war.

Auch das würde ich notieren.

Zitat:
Manchmal, also so 1x im Monat, war ihm das egal, er hat es trotzdem versucht, ich bin dann dazwischen, wenn sie geweint hat.



Zitat:
Ich hab ihn schon mehrfach auch schriftlich aufgefordert seine Sachen zu packen mit dem Hinweis, dass ich den psychoterror nicht mehr aushalte, interessiert ihn aber nicht.

Schriftliche Aufforderung ausdrucken und dem Anwalt geben.

Würde ich auch ist die Liste tragen , das er aufgefordert wurde und nicht reagiert.


Zitat:
Wobei er eben ein Hundekörbchen und ne alte Kaffemaschine rausgeschleppt hat. (Hab ich auf der Kamera gesehen). Vielleicht geht's da ja wenigstens weiter.

Heute 16:46 • x 2 #54


P
Zitat von Jeannie89:
Dass er seinen Anteil seiner Tochter überschreibt, das war wahrscheinlich eh nur hohles Gewäsch um mich vom Unterhalt fordern abzuhalten.

Die Überschreibung wäre eine Schenkung und unterbindet nicht die Unterhaltsverpflichtungen. Sachleistungen sind auch keine Unterhaltszahlungen.

Auch Geld-Geschenke sind nur Geschenke und keine Unterhaltszahlung, ob zu Weihnachten, Geburtstag oder sonstiges.

Unterhaltszahlungen müssen als solche gekennzeichnet sein.

Zitat von Jeannie89:
Wobei er eben ein Hundekörbchen und ne alte Kaffemaschine rausgeschleppt hat.

Also wenn ich meine Kaffeemaschine rausgeschleppt hätte, köntest Du davon ausgehen, dass ich nicht wiederkomme

Heute 16:49 • x 1 #55


Scheol
@PeterN
Zitat:
Also wenn ich meine Kaffeemaschine rausgeschleppt hätte, köntest Du davon ausgehen, dass ich nicht wiederkomme

Der Macht Erhalt durch die Kaffeemaschine


Mach ihr keine falsche Hoffnung bei ihm.

Heute 17:08 • x 2 #56


J
Zitat von Scheol:
@Jeannie89 Sie haben ein eigenes Rechtsempfinden . Was sie dürfen , dürfen andere noch lange nicht. a) um die Stimmung von dir mit zu bekommen b) ...

Die Liste wird lang... bzw. aowas hätte ich nicht aufgeschrieben, aber dadurch immer länger. Danke!

Vor 38 Minuten • #57


J
@PeterN
Auch das war wieder nur zum triggern. Ich hab ne flammneue gekauft, allein, da hatten wir schon getrennte Konten, hätte er die mitgenommen, wäre ich innerlich im Dreieck getitscht, seine alte Maschine, keine Ahnung was er damit bezweckt. Aber er hat mich ja wieder da, dass ich mir Gedanken mache.
Und das Hundekörbchen war nicht ihm, da will er auch reizen. Aber egal. Er hat ja noch groß in die Kamera geguckt, er erwartet ja nur Reaktion.

Vor 35 Minuten • #58


J
Er rudert aber gerade per WhatsApp zurück, wahrscheinlich kommt er morgen gar nicht um seine Tochter zu sehen (aber vorher aufs Übelste den Aufstand proben), sollte er doch vorbeikommen, gibt er vorher Bescheid. Da hat ihm wohl jemand geraten, sich was zurückzunehmen.

Vor 31 Minuten • #59


Scheol
@Jeannie89

Ich gehe mal davon aus das er gar nicht vorhatte vorbei zu schauen und dir nur dein Tag versauen wollte heute.
Zitat:
Er rudert aber gerade per WhatsApp zurück, wahrscheinlich kommt er morgen gar nicht um seine Tochter zu sehen (aber vorher aufs Übelste den Aufstand proben),

Der Aufstand war das wichtige und das du dich mit ihm beschäftigst.

Zitat:
sollte er doch vorbeikommen, gibt er vorher Bescheid. Da hat ihm wohl jemand geraten, sich was zurückzunehmen.

Hier lässt er dich Standby stehen.

Also auch wieder ein Machtspiel. Es kann für einen Erwachsene Person im Normalfall nicht so schwer sein zu sagen , ja ich kommen morgen mein Kind besuchen, von 10 bis x.

Oder man sagt von 10 bis eine Stunde wegen Termin

Oder eben zu sagen , ich komme gar nicht aus terminlichen Gründen.

Auch hier will er rum Spielen in dem er keine Auskunft gibt.

Sollte er doch vorbei kommen , kann es eben sein das du gar nicht zuhause bist mit dem Kind PUNKT. Das bezieht er nicht mit ein,

Er denkt du musst warten PUNKT.

Vor 18 Minuten • #60


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