PeterN
Mitglied
- Beiträge:
- 668
- Themen:
- 1
- Danke erhalten:
- 805
- Mitglied seit:
Zitat von Jeannie89:Vielen Dank für deine Vorschlag, aber ich vertraue meiner Anwältin jetzt leider null mehr
Jeannie,
Ich merke, dass Du gerade etwas überfordert bist. Das ist verständlich.
Jetzt lass mal die Neue Frau weg und konzentriere Dich auf Deine Tochter.
Es ging mir hier um eine kurzfristige Lösung bis Du einen Fachanwalt gefunden hast.
Du gibst ihr vor, was sie schreiben soll. Und es geht jetzt erst einmal darum, Deinem Ex zu zeigen, dass er eure Tochter nicht abholen kann wann er will.
So ein Schreiben kann auch ein Nicht-Fachanwalt aufsetzen. Sie soll Dich juristisch nicht beraten
Aber dafür musst du erstmal wissen, was Du überhaupt möchtest.
Möchtest du ihm ein Wechselmodell anbieten? Nur den Standard? Immer vor dem Hintergrund, was das beste für eure Tochter ist.
Das kann auch ein Anwalt nicht entscheiden.
Du musst die grobe Richtung vorgeben. Auch bei Deinem späteren Fachanwalt.
Hast Du Dir diesbzgl mal das Forum mit den Tipps angeschaut, was ich Dir geschickt habe?
Mir hat das Forum damals sehr geholfen. Neben den Ratschlägen meines Fachanwalts. Der wusste auch nicht alles.
Und dann musst du mal die Ratschläge, die man Dir hier gibt, annehmen.
By the way: Du kannst Deinen Ex nicht zum Umgang zwingen, nur, dass er sich an die Vereinbarung halten soll.
Daher nochmal:
Mach ihm per Anwalt einen Umgangsvorschlag und setzte ihm eine Frist zu erwidern.
Kommt nichts, gilt Dein Vorschlag.
Hält er sich nicht dran, gibst Du ihm die Tochter erstmal nicht raus.
Wenn Dein Anwalt das nicht kann, schreibe ich es Dir.