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Ich drehe durch- nach16 Jahren getrennt, Kind, Narzisst

tlell
Zitat von Jeannie89:
Brief vom Auto hab ich eingefordert, da ist er ja wieder völlig eskaliert und händigt ihn mir nicht aus

Vielleicht hast du es schon geschrieben auf wen ist das Auto zugelassen und versichert?

x 1 #91


J
Zitat von tlell:
Komm runter und atme mal durch! Du läufst auf hochtouren und hörst auf rational und logisch zu denkn. Atme mal durch! Setz dich samnmel dich und überlege was würde mir jetzt aktuell am meisten helfen. Du bist hier "nur" in einem Forum. Vielleicht würde es helfen deine Ängste und Sorgen konkret an einen ...

Ich würde ja gerne meine Ängste/Sorgen an jemanden formulieren, aber ich bekomme so null Resonanz. - Nicht missverstehen bitte, hier ja schon. Vielen vielen Dank!
Ich habe gestern Abend mehrere weitere Fachanwälte angeschrieben, bisher von einer eine Reaktion, die keine Kapazitäten hat.
Frauenberatungsstelle hat zu.
Familienberatungsstelle ging keiner ans Telefon, da habe ich eine E-Mail hingesendet.
Die Dame vom Jugendamt habe ich endlich telefonisch erreicht, die wurde direkt patzig, dass ich mir sicherlich vorstellen kann, dass vor Weihnachten viel zu tun wäre und sie sich bzgl. eines Termins im Januar meldet. Selbst den Termin wollte sie am Telefon nicht machen. - Ich war sprachlos. Bedeutet aber auch, dass mein NM sich auch nicht dahin wenden kann.
Hilfetelefon hänge ich in der Warteschleife.
Parallel kriege ich Anrufe von meinem NM, die ich natürlich nicht annehme, aber trotzdem frage ich mich, womit er mich jetzt wieder fertigmachen will.

Ich komme mir vor wie der letzte Mensch. Ich hole jetzt gleich erstmal die Kleine aus der KiTa, sende heute Abend die Mail bzgl. Umgang und Haus mit dem nochmaligen Hinweis Kontakt nur über Mail und blockiere ihn dann erstmal.

x 5 #92


A


Ich drehe durch- nach16 Jahren getrennt, Kind, Narzisst

x 3


J
Zitat von tlell:
Vielleicht hast du es schon geschrieben auf wen ist das Auto zugelassen und versichert?

Läuft alles über ihn. Ich fahre einen Dienstwagen, sodass ich keine Berührungspunkte mit dem Auto habe, ich aber bessere Kreditkonditionen bekommen habe. Und wir haben erst vor einem Jahr die Konten getrennt, als er das Auto gekauft hat, hab ich mir über sowas ja null Gedanken gemacht.

#93


QueenA
@Jeannie89 Hallo,

Du bist nicht der letzte Mensch, ganz im Gegenteil. Du tust gerade unglaublich viel, während du emotional unter enormem Druck stehst. Dass sich Stellen nicht zurückmelden, überlastet sind oder patzig reagieren, ist kein persönliches Versagen von dir, sondern leider ein strukturelles Problem, das so einige gerade erleben.

Dass du trotzdem weiter telefonierst, Mails schreibst, nach Lösungen suchst und dabei noch für dein Kind da bist, zeigt, wie viel Kraft in dir steckt, auch wenn es sich gerade überhaupt nicht so anfühlt.

Es ist frustrierend und verletzend, wenn man Hilfe sucht und auf Schweigen oder Abweisung stößt. Das würde jedem den Boden unter den Füßen wegziehen. Deine Sorgen sind berechtigt, und du hast jedes Recht darauf, Unterstützung zu erwarten.

Vielleicht kann dir ein Gedanke ein kleines Stück Druck nehmen: Viele Beratungsstellen sind diese Woche tatsächlich noch besetzt. Danach kommen die Feiertage, aber es gibt Notrufnummern und Hilfetelefone, die durchgehend erreichbar sind, regional, deutschlandweit oder auch online. Wenn es sich zuspitzt, darfst du diese Angebote ohne Zögern in Anspruch nehmen.

Und auch wenn es sich gerade nach Stillstand anfühlt: Der Januar ist nicht mehr weit. Du musst jetzt nichts endgültig entscheiden, nicht sofort reagieren und nichts übers Knie brechen. Diese innere Haltung „ich darf mir Zeit lassen“ ist gerade ein wichtiger Schutz für dich.

Du kannst dir auch ganz bewusst vornehmen, einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin zu suchen, mit der du gut klarkommst und die zunächst den Schriftverkehr übernimmt. Allein das kann schon enorm entlasten, auch wenn inhaltlich noch nicht alles sofort geklärt wird.
Dass du den Kontakt klar auf Mail begrenzen willst, ist absolut nachvollziehbar und ein wichtiger Schritt im Selbstschutz. Du darfst Grenzen setzen, gerade wenn dich die Anrufe destabilisieren.

Wir sind gerade in einer Umbruchsphase: Jahresende, Feiertage, neues Jahr. Dass vieles stockt und auf Januar geschoben wird, ist aktuell völlig normal auch wenn es sich für dich gerade alles andere als normal anfühlt.

Alles Gute!

x 6 #94


tlell
Zitat von Jeannie89:
Ich komme mir vor wie der letzte Mensch.

Schreib mir gerne eine Pn, wenn du magst. Ich versuch dich abzuholen und dir zu helfen! Du bist nicht alleine. Du darfst garantiert auch @PeterN eine Pn schreiben für rechtliches, wenn du da spezielle Fragen hast oder möchtest das er was checkt. Ich drück dich mal knuddeln . Ich weiss wie alleine du dich gerade fühlst. @QueenA ist schon am start, die hört dir garantiert auch zu. Ich überleg mal wen wir noch hätten.

x 3 #95


MissLilly
@Jeannie89

Es ist zwingend notwendig, dass du emotional vom Gas gehst und mal kräftig auf die Bremse trittst. Insbesondere, da du noch keine adäquate Rechtsvertretung/Beratung gefunden hast!

1. Seinen persönlich Tagesform abhängigen Forderungen oder Ansprüchen musst du in keiner Weise nachkommen. Solange er ausgezogen ist und keine neue Wohnadresse hat, in der ER nachweisen kann, dass er die Betreuung des Kindes gewährleisten kann, muss deine 3 jährige Tochter nirgendwo übernachten.

2. Es ist daher wichtig, dass du ihm zunächst genau den Brief zukommen lässt den @PeterN dir mit entsprechenden § zitiert und vorgeschlagen hat und du darin auch erwähnst, da du aufgrund seiner dir nicht bekannten neuen Meldeadresse, dieses per Mail schickst und er dir umgehend seine neue Adresse mitteilen soll.

3. Bis er einen neuen Wohnsitz mit entsprechenden Räumlichkeiten vorwiesen kann, können keine Übernachtungen stattfinden. Sein Umgangsrecht, bleibt davon selbstverständlich unberührt. Dazu bietest du ihm dann dein enrsprechendes Model - bis auf weiters- (wichtig!) an und setzt eine Frist zur Bestätigung oder entsprechend anderweitigen Stellungnahme von ihm.

4. Solange der finanzielle Unterhalt für eure Tochter seinerseits nicht festgelegt und entsprechend gezahlt wird, lässt du das Sepa- Mandat für die Raten des Hauses, genau da wo sie derzeit sind.. nämlich auf seinem Konto!

5. Warum liegt der Fahrzeugbrief nicht bei der Bank, die das Auto finanziert hat? Musstest du keine Sicherheit für den Kredit hinterlegen?

x 6 #96


Heffalump
Zitat von Jeannie89:
Ich habe gestern Abend mehrere weitere Fachanwälte angeschrieben, bisher von einer eine Reaktion, die keine Kapazitäten hat.

Vor’m Jahresende immer blöd, trotzdem weiter versuchen, anrufen macht es persönlicher

x 1 #97


P
Zitat von tlell:
Du darfst garantiert auch eine Pn schreiben für rechtliches

Ja,darfst Du.
Ich schaue nachher mal in die Gesetzeskommentare, was alles unter den Begriff "Hausstand" fällt und wann man den aufgegeben hat.
Lass Dich nicht von Deinem Ex nicht Gaga machen.
Setzte jetzt rote Linien.
Und verspreche Dir nicht zu viel vom Jugendamt.
Die können nur vermitteln. Bei Umgangsstreitigkeiten versuchen sie, zwischen den Eltern eine Einigung zu erzielen, halten die getroffene Vereinbarung dann fest und schicken beiden Parteien die Einigung.
Sanktionieren können sie keinen von beiden.
Ebenso können sie keinen Umgang bestimmen.
Das kann auch kein Anwalt, das kann nur ein Gericht.
Kopf hoch. Wird schon.

x 6 #98


MissLilly
Zitat von PeterN:
Und verspreche Dir nicht zu viel vom Jugendamt.


Ganz genau.. Das einzige was die können und worin sie ziemlich schnell sind, ist es den Unterhalt für deine Tochter einzufordern. Das aber allerdings auch nur dann, wenn du beim Jugendamt für eure Tochter die sogenannte Beistandschaft und somit auch den Unterhaltsvorschuss beantragst. Wenn's nämlich um die Kohle geht (die das Jugendamt für IHN vorstrecken muss) ändert sich die Stimmung bei den jeweiligen Sachbearbeitern in der Regel und dein Ex wird angefangen administrativ beschäftigt zu werden zwinkern
Positiver Nebeneffekt: Dein Göttergatte wacht auf und fängt an dich ernst zu nehmen und alles ist immer dokumentiert. Richter sehen es nämlich nicht gerne, wenn Väter sich bei Unterhaltszahlungen für Kinder quer stellen oder meinen irgendwas verrechnen zu können. Da könnten ihm die privaten Schulden bis zum Hals stehen, denn Alimente für Kinder gehen IMMER VOR Schuld;-)

x 7 #99


J
Ich habs noch nicht geschafft mich um den Rest zu kümmern, da hat er nach Anrufen und WhatsApp die heute ins Leere gelaufen sind mit unserer Tochter telefoniert (das wollte ich Doof ihm erstmal nicht verwehren), da kriegt er nen Ausraster weil ich ihm keine Antwort auf was geben wollte und bombardiert mich jetzt mit WhatsApp. U.a. Wäre die Kleine jetzt Heiligabend bei ihm und ich könne sie am 1. Weihnachtstag sehen. Ich habe keine Ahnung wie ich an sie rankommen soll, wenn er das wahr macht, obwohl ich dem natürlich noch widersprechen werde. Und ihr erzählt er auch am Telefon schon, wann er sie wie holt, ohne, dass das mit mir abgestimmt ist. Ich kann sie ihm doch nicht ernsthaft geben, er bringt sie doch nicht wieder?!

x 1 #100


P
Unterbinde jetzt erstmal jeglichen Kontakt, bis es eine einvernehmliche Regelung gibt.
So geht das nicht.
Fahre zu Deinen Eltern
Hast Du die Weihnachtsregelung mit in Deine Umgangsvorstellung gepackt?

Dass er ihr am Telefon sagt wann er sie holt, gefährdet das Kindeswohl. Geht gar nicht. Blocke ihn erstmal

Du hast jetzt einen guten Grund, ihn erstmal mit der Tochter nicht mehr telefonieren zu lassen.

x 3 #101


J
@PeterN
Ich wollte ihm Montag und Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr vorschlagen, dann wäre das auch für Weihnachten ok gewesen aus meiner Sicht.

Ich muss nochmal auf deinen Passus "§1361b Satz 2 BGB, da seine ständigen unangekündigten Besuche eine unbillige Härte darstellen, weil sie das Kindeswohl der gemeinsamen Tochter beeinflussen." - Was genau gefährdet dabei das Kindeswohl? Sorry, ich grübel die ganze Zeit darüber, da ich dahinterstehen muss, versteh es aber nicht.
Und ich hänge noch an der Alternative, wenn er die Schlüssel nicht abgibt, dass ich die Sepa-Mandate nicht umschreibe.

#102


Scheol
Zitat von Jeannie89:
@PeterN Ich wollte ihm Montag und Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr vorschlagen, dann wäre das auch für Weihnachten ok gewesen aus meiner Sicht. Ich muss nochmal auf deinen Passus "§1361b Satz 2 BGB, da seine ständigen unangekündigten Besuche eine unbillige Härte darstellen, weil sie das Kindeswohl der ...

Ich habe mal Chat GPT gefragt . Also unter Vorbehalt. Hier kennen sich einige besser damit aus.

Im Zusammenhang mit § 1361b Satz 2 BGB (Wohnungszuweisung bei Getrenntleben) wird das Kindeswohl nicht abstrakt, sondern ganz konkret betrachtet. Bei ständigen unangekündigten Besuchen können insbesondere folgende Aspekte das Kindeswohl gefährden:

Fehlende Stabilität und Sicherheit
Kinder – vor allem jüngere – brauchen verlässliche Strukturen. Unangekündigte Besuche können das Gefühl von Sicherheit in der Wohnung zerstören, weil das Kind nicht weiß, wer wann auftaucht. Das Zuhause verliert damit seine Funktion als geschützter Rückzugsort.

Psychische Belastung und Stress
Wenn das Kind Spannungen, Streit oder eine angespannte Atmosphäre zwischen den Eltern erlebt, kann das zu Angst, Unruhe oder Verhaltensauffälligkeiten führen (z. B. Schlafprobleme, Rückzug, Konzentrationsschwierigkeiten).

Loyalitätskonflikte
Das Kind kann sich innerlich gezwungen fühlen, Partei zu ergreifen oder einen Elternteil zu „schützen“. Das ist eine erhebliche emotionale Überforderung und wird von Gerichten als kindeswohlgefährdend angesehen.
Beeinträchtigung des Alltags

Unangekündigte Besuche können Tagesabläufe stören (Hausaufgaben, Ruhezeiten, Schlafenszeiten). Gerade bei schulpflichtigen Kindern kann dies negative Auswirkungen auf Entwicklung und Leistung haben.

Vorbildwirkung problematischer Grenzverletzungen
Wenn ein Elternteil wiederholt die Privatsphäre missachtet, lernt das Kind, dass persönliche Grenzen nicht respektiert werden müssen. Das kann die soziale und emotionale Entwicklung beeinträchtigen.


Zusammengefasst:
Das Kindeswohl wird gefährdet, weil unangekündigte Besuche emotionale Unsicherheit, Stress, Loyalitätskonflikte und eine instabile Lebenssituation für das Kind schaffen. Genau diese konkreten Auswirkungen begründen im Rahmen von § 1361b Satz 2 BGB die „unbillige Härte“.




Gerne. Hier sind zwei gerichtstypische Formulierungen, wie sie in Schriftsätzen oder gerichtlichen Entscheidungen zu § 1361b Satz 2 BGB verwendet werden. Du kannst sie je nach Bedarf anpassen.

1. Sachlich-juristische Begründung (typisch für einen Antrag oder Beschluss)


Die wiederholten unangekündigten Besuche des Antragsgegners führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Kindeswohls der gemeinsamen Tochter. Das Kind erlebt die Wohnung nicht mehr als geschützten und stabilen Rückzugsort. Die hierdurch entstehende emotionale Unsicherheit und Belastung wirkt sich negativ auf das Sicherheitsgefühl sowie die altersgerechte Entwicklung des Kindes aus.

Zudem wird das Kind regelmäßig mit elterlichen Spannungen konfrontiert, wodurch Loyalitätskonflikte entstehen. Diese Umstände stellen eine unbillige Härte im Sinne des § 1361b Satz 2 BGB dar.


2. Konkreter und praxisnah (für anwaltliche Schriftsätze)

Die unangekündigten und nicht abgestimmten Besuche des Antragsgegners stören nachhaltig den geregelten Alltag der gemeinsamen Tochter. Ruhe- und Rückzugszeiten werden unterbrochen, schulische Abläufe beeinträchtigt.

Das Kind reagiert auf die unvorhersehbaren Situationen mit Verunsicherung und emotionalem Stress. Die elterlichen Konflikte sind für das Kind wahrnehmbar und führen zu einer psychischen Belastung, die mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund liegt eine unbillige Härte gemäß § 1361b Satz 2 BGB vor.




Habe hier eingegeben das das Kind vier Jahre ist . Hatte nicht gelesen wie als es ist.


Danke. Bei einem vierjährigen Kind legen Gerichte besonders strenge Maßstäbe an, weil Kinder in diesem Alter stark auf Kontinuität, feste Bezugspersonen und ein verlässliches Umfeld angewiesen sind. Entsprechend kann man das Kindeswohl sehr konkret begründen.




Gerichtstypische Begründung – zugeschnitten auf ein vierjähriges Kind

Die gemeinsame Tochter ist vier Jahre alt und damit in besonderem Maße auf Stabilität, feste Tagesabläufe und ein verlässliches häusliches Umfeld angewiesen. Die wiederholten unangekündigten Besuche des Antragsgegners führen bei dem Kind zu Verunsicherung und emotionaler Überforderung.

In diesem Alter ist das Kind nicht in der Lage, die elterliche Trennung einzuordnen oder mit plötzlich auftretenden Konfliktsituationen umzugehen. Die Wohnung verliert durch die unvorhersehbaren Besuche ihre Funktion als geschützter Rückzugsort.

Das Kind nimmt Spannungen zwischen den Eltern wahr und reagiert hierauf mit Stress, was sich altersbedingt insbesondere in Unruhe, Anhänglichkeit und Rückzugsverhalten äußert. Diese Belastung ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar und stellt eine unbillige Härte im Sinne des § 1361b Satz 2 BGB dar.


Kurz und sehr präzise (für Eilanträge)

Aufgrund des jungen Alters der vierjährigen Tochter führen unangekündigte Besuche zu erheblicher emotionaler Verunsicherung. Das Kind ist auf feste Strukturen angewiesen und kann unvorhersehbare elterliche Konflikte nicht verarbeiten. Die Beeinträchtigung des Kindeswohls begründet eine unbillige Härte gemäß § 1361b Satz 2 BGB.




Typische Aspekte, die Gerichte bei Vierjährigen besonders gewichten

fehlende Fähigkeit zur Konfliktverarbeitung
starkes Bedürfnis nach konstanten Bezugspersonen
erhöhte Stressanfälligkeit bei unvorhersehbaren Situationen
Gefahr von Regression (z. B. vermehrtes Klammern, Schlafprobleme, Rückzug)


(ohne medizinische Details, rein entwicklungspsychologisch)


3. Kurzfassung (für eilige Anträge / Zusammenfassung)


Die ständigen unangekündigten Besuche gefährden das Kindeswohl, da sie dem Kind die notwendige Stabilität und Sicherheit im häuslichen Umfeld nehmen und es wiederholt elterlichen Konflikten aussetzen. Dies begründet eine unbillige Härte im Sinne des § 1361b Satz 2 BGB.

x 3 #103


J
@Scheol
Und ich fühle mich wieder wie ein Idiot. Aud die Idee hätte ich auch kommen können. Vielen vielen Dank!
Also ja, passt inhaltlich.

#104


P
@Scheol war schneller

Hier aber der entscheidende Gesetzeskommentar:

Kindeswohlgefährdung bezeichnet eine erhebliche Bedrohung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes, die durch das Verhalten oder Unterlassen der Sorgeberechtigten oder Dritter verursacht wird

Richtet sich physische oder psychische Gewalt eines Ehegatten gegen Kinder, so begründet dies ebenfalls eine unbillige Härte, die zu einer Wohnungszuweisung nach §1361b BGB zugunsten des anderen Ehegatten führen kann.

Erleben Kinder Gewalt zwischen Erwachsenen mit, führt dies bei ihnen nicht selten zu seelischen Schäden sowie zu Verhaltensauffälligkeiten.

Aber auch wenn schwere Spannungen zwischen den Erwachsenen bestehen und die häusliche Atmosphäre durch Streitigkeiten und rücksichtslosen Umgang miteinander nachhaltig gestört ist, kann dies zu erheblichen Belastungen eines Kindes führen. Seinem Bedürfnis nach einer geordneten und spannungsfreien Familiensituation kommt auch in solchen Fällen Vorrang zu.

Wenn er Dich bepöbelt, beleidigt oder beschimpft und Tochter das mitbekommt, bringt er sie in einen Interessenkonflikt.
Insbesondere, wenn er sie abholen will, du aber was anders geplant hast, bringt er sie in einen massiven Konflikt.

Das gefährdet ihr seelisches Kindeswohl

x 5 #105


A


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