Zitat von Igelfisch:Die zahlt auch noch bei ganz anderen Umständen, z.B. auch bei Nichtantritt, wenn ein enges Familienmitglied krank ist. Hieß es nicht, seiner Mutti ...
Auch bei einer bestehenden langen Erkrankung sieht die Versicherung keinen Grund die Stornokosten zu übernehmen, da es der Mutter ,, nicht gut geht!
Eine Versicherung zahlt bei
Unfall
Einbruch
Tod
Feuer
Arbeitslosigkeit !und nicht weil im Job etwas dazwischenkommt
Auch werden alle Polizeiberichte, Krankenhausberichte , Ärztebericht verlangt plus müssen in spezielle Onlineformularen alle Fragen beantwortet werden.
Versicherungsbetrug bei einer Reiserücktrittsversicherung liegt vor, wenn jemand falsche Angaben macht, um eine Erstattung zu erhalten, obwohl kein berechtigter Rücktrittsgrund vorliegt. Dies kann z.B. das Vortäuschen einer Krankheit sein, um die Versicherung zur Kostenerstattung zu bewegen. Versicherungsbetrug ist eine Straftat und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Was ist Versicherungsbetrug bei einer Reiserücktrittsversicherung?
Versicherungsbetrug bei einer Reiserücktrittsversicherung ist gegeben, wenn jemand versucht, Leistungen aus der Versicherung zu erschleichen, indem er falsche Angaben macht oder Tatsachen verschweigt, die für die Leistungspflicht der Versicherung relevant sind. Ein häufiger Fall ist das Vortäuschen von Krankheit oder Unfall, um eine Reise nicht antreten zu müssen und die Stornokosten erstattet zu bekommen.