Solskinn2015
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Solskinn2015
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LonelyXmas
Gast
Zitat von Räubertochter007:das mit den Mieteinkünften ist interessant.... steuerrechtlich kann sie maximal Zinsen und eindeutig zuordenbare Nebenkosten ansetzen... Verrechnung mit Tilgung könnte bei Einkunftsermittlung sogar korrekt sein![]()
und schreiben kann ihr Anwalt viel.... Papier ist geduldig![]()
... mir sträuben sich bei soviel Niedertracht die Nackenhaare ...
....also glücklich kann Dein hEXE mit ihrem Neuen nicht sein.... hilft zwar nix, aber darauf

LonelyXmas
Gast
Zitat von Räubertochter007:frag trotzdem Deinen Anwalt dazu... es gibt da durchaus Ansatzmöglichkeiten... auch im Sinne der Altersvorsorge...
betrifft die Tilgung denn das selbstbewohnte Haus oder die Vermietungsobjekte... is nämlich auch ein Unterschied
wat mach ich hier eigentlich... hab doch Feierabendund räuber immer noch rum
Prost
Räubertochter00.
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Zitat von LonelyXmas:
Experte: Bei der steuerlichen Einkunftsermittlung sind Tilgungen nicht abzuziehen.
nichts anderes habe ich doch geschrieben
Räubertochter00.
Mitglied
Zitat von LonelyXmas:
Stimmt.

LonelyXmas
Gast
Zitat von Räubertochter007:
wat genau?![]()
ich werde langsam misstrauischwenn Du mir Recht gibst

LonelyXmas
Gast
Zitat von Räubertochter007:
Du Expertenichts anderes habe ich doch geschrieben
Random
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Solskinn2015
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Ex-Mitglied
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LonelyXmas
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Zitat von Random:Musst du nachehelichen Unterhalt bezahlen? Wenn ja wie lange?
Solskinn2015
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kaaaaa72
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Solskinn2015
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Random
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