Ex-Mitglied
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Ex-Mitglied
Zitat von La-Fleur:
Das ist nicht richtig.
Das Sorgerecht überwiegt in dem Fall die Schweigepflicht. Ein Arzt ist also verpflichtet sich den Eltern mitzuteilen, sofern sie dieses einfordern.
Zitat von Sohnemann:
Falls Der Arzt über die TrennungsSituation Bescheid weiß, wird er sinnvollerweise die Tochter fragen.
Falls sie zustimmt ist alles o. k.
Falls nicht, würde ein Arzt das Risiko kaum eingehen.
Aber hier scheint es ja so zu sein, dass der Vater nicht mal als Angehöriger gelistet ist.
Sohnemann
Zitat von La-Fleur:Anders siehts aus wenn die Gesundheitsfürsorge abgetreten wurde..
Löwenherz4
Zitat von Löwenherz4:Es kommt auf das Alter des Kindes an.
Wenn Sorgerecht besteht, kann man auf Auskunft bestehen.
Ab einem bestimmten Alter - in der Regel, ab 15/16 - kann das Kind/Jugendliche mitbestimmen.
In der Jugendpsychiatrie wird darauf geachtet, bei einem Hausarzt, weiß ich es nicht.
Zitat von Sohnemann:
Du redest jetzt aber nicht von Griechenland oder den Philippinen ?
Hab ich noch nie was von gehört
Eine Frage für den Faktencheck
Sohnemann
Ex-Mitglied
Zitat von Sohnemann::mrgreen: Geht das auch mit der Finanzfürsorge
Maccie
Tom40
Sohnemann
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