BernhardQXY
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🙄
Wenn ich etwas schreiben so kann man davon ausgehen, dass ich weiß was ich schreibe. auch wenn es hier nicht um Rechtsberatung geht, so ist der Trennungsunterhalt ( und nur um den kann es akut gehen) nur unter bestimmten Voraussetzungen zu versagen:
A) wenn die Einkommen nicht sehr assymetrisch sind
B) wenn der Unterhaltsberechtigte grob unblig handelte ( nein Untreue ist da keine grobe unbilligkeit)
C) der Unterhaltspflichtigen muss sich den Unterhalt auch leisten könne erst wenn nach Abzug von Unterhalt und selbstbhalt etwas übrig bleibt, dann fließt Geld.
Ach so wenn sich etwas ändert wird neu darauf geguckt.
Alles andere ist schlicht irrelevant. Die Idee ist es nämlich, dass man eben nicht aus Geldgründen nicht die Scheidung vorantreiben kann.