Zitat von Luk:Gab es nicht auch schon bei den alten Römern in der Antike die normale Mann-Frau-Ehe?
Grundsätzlich ja, so wie es auch die Griechen schon praktiziert haben.
Daher wurde das auch ins Christentum übernommen.
Das hat sich nämlich, um sich im römischen Reich auszubreiten, von vielen jüdischen Traditionen verabschiedet.
Eine römische Ehe sollte man sich aber nicht unbedingt so vorstellen, wie wir das heute kennen.
Eine Frau hatte keinerlei persönliche Rechte und wurde von der Obhut des Vaters der Obhut des Ehemannes unterstellt.
Sie hatte auch keinerlei Mitspracherecht bei der Auswahl des Ehemannes.
Es gab innerhalb der Ehe eine klare Rollenverteilung.
Der Frau oblag alles, was innerhalb des Hauses passierte.
Für alles ausserhalb des Hauses war der Mann zuständig.
Wurde ihnen ein Kind geboren, so musste es erst vom Vater als seines anerkannt werden, in dem er es nach der Geburt aufhob und so quasi "annahm".
Wollte sich der Mann trennen, so konnte er das mit einem einfachen Auspruch tun und schickte seine Frau damit zurück ins Elternhaus, wo sie wieder unter Obhut des Vaters, bzw des ältesten männlichen Verwandten stand.
Bis zu einer neuerlichen Vermählung.
Erst wenn eine Frau vier mal verheiratet und wieder getrennt bzw auch verwittwet war, durfte sie selbst über sich entscheiden und auch selbst über ihr Vermögen entscheiden.