Zitat von Luk:Im deutschen Recht gabt es zwar theoretisch kein Verschuldensprinzip bei Scheidungen, aber auch in Deutschland läuft es in der gerichtlichen Praxis so, dass die Gerichte der Frau keinen Trennungsunterhalt oder Scheidungsunterhalt zusprechen, wenn die Frau untreu war, in den Entscheidungen heißt es dann, sie hat den Unterhaltsanspruch verwirkt.
Zitat von Luk:
Klar kann ich mein nein weiter erläutern. Ich tue dies nur ungern, weil in diesem Forum sehr viele Menschen unterwegs sind, die so hilflos und mitten im Schmerz sind, daß sie nach jedem auch eben juristischen Strohhalmen greifen und ich das massiv problematisch finde.
Das, was Du gemacht hast, ist einen (der obere Link ist qualitativ gut, von Detekteien halte ich gar nichts) Link beizufügen der schon im fett gedruckten, etwas anderes sagt, als Du behauptet hast in Deinem Absatz.
Zunächst: Richtig ist, es gibt in Deutschland das Zerrüttungsprinzip, das bedeutet, dass die Ehe als gescheitert definiert werden muß. Dafür gibt es Tatbestandsvoraussetzungen, die recht überschaubar sind. Diese Entscheidung des Gesetzgebers war eine bewusste und in Abkehr vom Verschuldensprinzip getroffene. Das bedeutet zunächst, daß der Herr und Frau Gesetzgeber besonderes Augenmerk eben darauf legen, diese nicht wieder durch die Hintertür einzuführen.
Was Du mittelbar getan hast, ist zu behaupten, daß erstens dieses Prinzip ausgehöhlt wird, durch die Frage, ob jemand im Anschluß danach Anspruch auf Unterhalt hat (wir reden hier nur über Trennung bzw nachträglichen Unterhalt, nicht über Kindesunterhalt). Das aber ist zunächst nicht richtig, weil Verschuldensprinzip bedeutet, daß die Ehe nur dann geschieden werden kann, wenn jemand schuld ist. Also nicht, ob jemand hinterher dem anderen Geld zahlen muß sondern, ob (!) eine Scheidung möglich ist.
Fun fact: es gibt ein europäisches Land, welches erst 2011 Scheidungen überhaupt ermöglicht hat.
Du gehst einfach davon aus, daß Scheidungen per se möglich sind in Deiner Argumentation. Das ist nicht richtig, sondern es gilt zu differenzieren, was ermöglicht eine Scheidung und was sind die Grundlagen für Unterhaltsansprüche.
Als nächste gibt es für Dich Gewinner und Verlierer und Moral. Wenn eine Frau einen Mann betrügt, mit dem Gspusi ein Kind zeugt und hinterher vom Ehegatten Trennungsunterhalt möchte ist das total gemein. Trennungsunterhalt etc hat aber eine andere Funktion. Dabei geht es um die Fortsetzung der ehelichen Solidarität-Gemeinschaft, die beide ursprünglich mal eingegangen sind. Früher (Arztgattinnen) konnte ein solcher nachehelicher Unterhalt auch ein Leben lang andauern. Das hat sich inzwischen geändert, da andere Nachkommen (also neue Kinder mit neuem Partner) im Unterhalt vorgehen und nunmehr der Zweck verfolgt wird, daß beide Partner wieder wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen. (wenn die Ehe keinen Bestand mehr hat, zB durch Tod müsste sich der wirtschaftlich weniger gut situierte Teil ja auch zwangsläufig um eigene Einnahmen kümmern).
Was Du angesprochen hast, ist die Unterhaltsverwirkung. Wie in jedem Rechtssystem und in jedem zivilrechtlichen Gebiet, kann man, wenn man sich extrem doof benimmt, einen Anspruch, der einem tatsächlich zusteht, auch verwirken. Das ist möglich, eben weil das Recht flexibel genug bleiben muß, extrem unbillige Urteile zu vermeiden.
Spannend wäre gewesen, ob das Urteil eines AGs auch in der nächsten Instanz hält. Ich kenne leider weder die Aktenlage noch das tatsächliche Urteil vom AG Oranienburg, so daß ich nicht beurteilen kann, inwieweit das LG oder OLG der Argumentation vom AG gefolgt wäre.
Ich kann Dir allerdings sagen, daß das AG xyz Kleinstadt in Thüringen mal einen erheblichen Teil moderner Rauchwaren für moderne Vorratshaltung gehalten hat und nicht für bei diesen Maßen/Massen es waren mehrere kg mit Verkaufsabsicht argumentierte. Dennoch würde ich nie jemandem raten mit diesen Massen in Thüringen herumzulaufen geschweige denn woanders.
Womit wir beim eigentlichen Problem sind.
In Deinem zitierten Fall steht KÖNNEN (!), es steht nicht: der BGH sagt in der Regel wird bei Fremdgehen der Unterhalt aberkannt (in dem Fall kommt übrigens kein Kind vor, im Gegensatz zu dem worüber wir redeten.
Weißte, das ist schon so, als hätte jemand Kopfschmerzen und ich zitiere einen, wenn auch passablen, Link, welcher sagt, in diesem einen Fall, kamen diesen von einem Gehirntumor, aber ich behaupte, daß ist in jedem (!) Fall ein Gehirntumor.
Merke: Unterhaltsverwirkung führt nicht über die Hintertür neue Voraussetzungen ein, um sich überhaupt scheiden lassen zu können.
Merke 2: Wer Kopfschmerzen hat, sollte zum Arzt gehen und wer sich scheiden lassen will, direkt zu einem Fachanwalt/In für FamR.
Merke 3: Wer glaubt, zu verstehen wie Jura/Medizin/oder jeder andere Ausbildungsberuf funktioniert, weil die Schwägerin seines Nachbars dessen Hamster ihm da mal nen Anwalt vermittelt hat, der gut war, hat womöglich einfach bisher nur gute Erfahrungen gemacht oder ist uU noch ein bißchen am Üben, was die eigene Kritikfähigkeit angeht

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Hoffe, daß hilft. Hab noch einen schönen Abend und @Solaris_80 sorry für den OT. Normalerweise, kann ich das besser.
@Solaris_80 ich hab immer mal wieder über Deine Fragestellung nachgedacht: ich glaube, das Sinnvollste wäre, nicht zu daten. Meine ich tatsächlich ernst. Baue Deinen Freundeskreis weiter aus (Affären machen hin und wieder auch recht einsam), schau nach Hobbies und lass Dich so kennenlernen. Bleib offen für alle Begegnungen, sei ehrlich von Anfang an, kein Verschweigen Deiner Position mehr (für Erfolg darf man dankbar sein, sollte sich aber nie entschuldigen. führt ansonsten nur dazu, daß die anderen das Gefühl bekommen, sie müssten einem Lottogewinner auch noch gratulieren

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Falls Du wirklich einen Partner suchst, ernst gemeint, manchmal jagen wir alle nur Vorstellungen hinterher, die gar nichts mit unserem tatsächlichen sein oder Leben zu tun haben, dann versuch so viele Situationen zu schaffen, wie Du nur kannst, in denen Dich Männer und Frauen gleichermaßen als Menschen kennenlernen und nicht nur als Titel sehen. Ich drücke Dir die Daumen, neues Jahr, neues Glück!