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Mann geht fremd und hält am Doppelleben fest

Fenjal
@Tobuka naja, ich würde es jedenfalls nicht beklatschen wenn mein Ex in meinem Haus wohnen würde und ich mir eine andere Unterkunft suchen müsse.
Der Eigentümer ist in der Regel derjenige, der die Immobilie zahlt und kann sich die Mieter aussuchen, solvent und gepflegt sollten sie sein.

13.04.2025 12:25 • #31


Tobuka
@Fenjal das ist schon klar. Aber er kann Frau und Kinder nicht einfach vor die Tür setzen.

13.04.2025 12:46 • x 2 #32


A


Mann geht fremd und hält am Doppelleben fest

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Umbra_
Zitat von Fenjal:
naja, ich würde es jedenfalls nicht beklatschen wenn mein Ex in meinem Haus wohnen würde und ich mir eine andere Unterkunft suchen müsse.

Es geht ja nicht nur um die Ehefrau, sondern auch um seine Kinder. Auch sie müssten in eine neue Unterkunft umziehen. Ich glaube kaum, dass er sich um die Kinder kümmern würde (nur meine Einschätzung).

Eine passende Wohnung zu finden, kann sich über Monate hinziehen. Hier muss aber kurzfristig eine Lösung her. Da wäre das einfachste, wenn er (vorübergehend) auszöge.

Ich finde, das ist er zumindest seinen Kindern schuldig. Und ER ist derjenige, der großen Mist verzapft hat.

13.04.2025 12:48 • x 5 #33


Fenjal
Zitat von Umbra_:
Und ER ist derjenige, der großen Mist verzapft hat.

Das ist völlig richtig.
Nur, als ich mich von meinem Ex getrennt hatte, babe ich allein das Haus übernommen, mit allen finanziellen Verpflichtungen, ich liebe dieses Häuschen und kann es mir nur schwer vorstellen, es einer ( m) Ex zu überlassen, vor allem weil man nicht weiss, wie er mit ihm umgeht.
Aus dieser Sicht habe ich kommentiert.

Er muss natürlich Sorge tragen, dass seine Frau und die Kinder ordentlichen Wohnraum haben, völlig korrekt, nur ob das gerade seine eigene Immobilie sein muss ...... ich sehe da enormes Konfliktpotenzial.

13.04.2025 12:55 • x 1 #34


Umbra_
Zitat von Fenjal:
Er muss natürlich Sorge tragen, dass seine Frau und die Kinder ordentlichen Wohnraum haben, völlig korrekt, nur ob das gerade seine eigene Immobilie sein muss .

Er soll ihr das Haus ja nicht für immer und ewig überlassen. Aber wie gesagt, bis eine geeignete Wohnung gefunden ist, kann es ewig dauern. Für den Übergang fände ich es fair, wenn er (vorübergehend) auszöge.

Alternativ müssten beide erstmal weiterhin unter einem Dach leben. Für mich persönlich unvorstellbar, aber wir wissen ja gar nicht, wie die TE darüber denkt.

13.04.2025 13:06 • x 2 #35


Fenjal
@Umbra_ ist mehr spekulativ unsere Diskussion, schon richtig.
Unter 1 Dach, in dieser Situation zu leben, ist wirklich kaum vorstellbar.
Wie sie die Wohnmöglichkeiten gestalten,..... wird vermutlich nicht einfach werden.

Ich rate daher Frauen immer ihr eigenes Auskommen zu sichern, sich nicht auf Partner zu verlassen, denn was ist verlässlicher als die eigene Kraft, allein Herausforderungen zu begegnen und an ihnen zu wachsen.
Keine Frau sollte sich auf die Worte des Mannes, was Versorgung, Wohnraum und Alterssicherheit betrifft, verlassen, sondern IMMER ihr EIGENES Feld bestellen.

13.04.2025 13:13 • x 3 #36


B
Zitat von Fenjal:
Du legst ihm nahe aus dem Haus auszuziehen, dessen Eigentümer ER ist?
Versteh ich nicht.

Ist ja klar, dass du dich wunderst, bei deinerm Einfühlungsvermögen, aber gut. Ich Versuche es zu erklären.
Die Familie besteht aus 4 Personen. Dem Hauseigentümer seine Ehefrau und seine Kinder.
Wenn der Mann betrügt und weiterhin mit seiner Affäre umgehen möchte wird ein Zusammenleben unzumutbar.
Da die Mutter die meiste Carearbeit geleistet hat ist das Verhältnis zum Vater eher mau. Es wäre nicht sinnvoll wenn sie alleine auszieht. Wenn sie mit Kindern auszieht, dann ist das mindestens wirtschaftlich sinnlos.
Und nun zum rechtlichen:
Bei der ehelichen Wohnung ist das Eigentumsverhältnis völlig wurscht. Ist ein Zusammenleben nicht mehr möglich kann der Ehemann ganz locker flockig zum Auszug gezwungen werden.
Was nach der Scheidung ist, bleibt offen.

13.04.2025 15:56 • x 2 #37


Fenjal
@BernhardQXY wer zahlt dann die Unkosten, Versicherung und Reparaturen im und am Haus?
Wohnt sie dann dort für lau oder zur Miete?
Evtl sind noch Verbindlichkelten nachzukommen, wer zahlt das alles, wenn der Eigentümer nicht in seinem Haus wohnen kann?

13.04.2025 16:08 • #38


AjnosXX
Zitat von Catty:
Deshalb hab ich ihm ja auch nahegelegt auszuziehen, leider weigert er sich ja bisher.

Ich würde darauf bestehen, er könnte ja den Kinder das Haus überschreiben. So könntest Du da wohnen bleiben. Du musst nicht streiten, die Bombe beim Geburtstag platzen lassen und nur noch alleine zu Freunden gehen. Schau das Du möglichst viel bekommst, Du musst unbedingt einen Guten Anwalt nehmen, der Dir möglichst viel vom Geld für Dich die Kinder sichern kann. Dein Ex muss sicher noch einige Zeit für Eure Kinder für die Ausbildung/Studium bezahlen. Wenn die Frau nicht zum Freundeskreis passt wird das sowieso nicht so lange gehen. Du solltest Dich aber schon trennen, Dich auch nicht zu einer WG überreden lassen, so was funktioniert nicht, er will einfach nicht als A. dastehen.

13.04.2025 16:31 • x 4 #39


MissLilly
Zitat von Fenjal:
wer zahlt dann die Unkosten, Versicherung und Reparaturen im und am Haus?

Selbstverständlich er, da er ja

1.der Eigentümer ist
2. vor dem Gesetz mit der TE (noch) verheiratet ist und es offensichtlich auch (noch) bleiben möchte
3. er dank seiner Frau (noch) die bessere Steuerklasse hat
4. darüber hinaus das höhere Einkommen hat
5. 2 minderjährige und unterhaltspflichtige Kinder in dem Haushalt leben, die er ebenfalls mit gezeugt hat
6. weil keine Sau für seine EF den Unterhalt übernehmen wird, solange die beiden verheiratet sind und er eine Arbeitsstelle mit entsprechender Entlohnung hat .

13.04.2025 17:32 • x 5 #40


MissLilly
Zitat von Fenjal:
Nur, als ich mich von meinem Ex getrennt hatte, babe ich allein das Haus übernommen, mit allen finanziellen Verpflichtungen,

Das ist wirklich super.. hattest du damals auch 2 Kinder von ihm, Steuerklasse 5 im Nacken und warst mit ihm (leider) verheiratet?

13.04.2025 17:36 • #41


C
Zitat von MissLilly:
Weiß dein Mann das?

Vom Termin beim Anwalt weiß er nichts.

13.04.2025 17:42 • x 3 #42


C
Zitat von MissLilly:
Das macht nix..Die Frage ist nur ob es schon vor eurer Ehe seines war und ob bereits abbezahlt ist?

Es war schon vor der Ehe seins und ist seit kurzem abbezahlt.

13.04.2025 17:44 • #43


MissLilly
Zitat von Catty:
Es war schon vor der Ehe seins und ist seit kurzem abbezahlt.

Wunderbar.. dann hast du ihm ja kräftig beim abbbezahlen ducrch Steuerklasse 5 maßgeblich darin unterstützt. Aber das erklärt dir am besten der Anwalt. Ich hoffe es ist ein FACHanwalt für Familienrecht, den du aufsuchen wirst ?

13.04.2025 17:47 • x 6 #44


MissLilly
Zitat von Catty:
Vom Termin beim Anwalt weiß er nichts.

Sehr gut. Belasse es sei dabei!

13.04.2025 17:48 • x 3 #45


A


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