Du hast es bei der Polizei angezeigt, das war gut und richtig so. Was die Bekanntgabe auf der Arbeitsstelle betrifft, ich würde da noch warten. Wenn du sowieso zum Jugendamt gehst und mit denen in Kontakt bist erzähle das mit dem Vorfall und das du ihn angezeigt hast. Sollte das Wohl seiner Zöglinge in Gefahr sein sind die am Zug. Das er da nicht aufkreuzt sagt viel!
Was seinen Arbeitsplatz betrifft kann ich dir keinen Rat geben, denn bei uns auf der Arbeit würde es jedem sonstwo vorbeigehen was ein Kollege für ein Partner ist und wenn er vorbestraft ist und einen Eintrag im Führungszeugnis hat kann man immer noch da anrufen, aber das sollte dein Anwalt oder das Jugendamt machen. Wer weiß wie gut er sich mit Kollegen und Vorgesetzten versteht. Es kann dir nämlich passieren, dass er sich da schon ausgeheult hat, meine böse Frau will mich ruinieren und dann rufst du da an.
Auch haben krichliche Träger ganz andere Möglichkeiten auf die wir gar nicht kommen würden. In einem katholischen Kindergarten hat man eine Erzieherin entlassen, weil sie in Scheidung lebte (da ging die Trennung aber vom Mann aus) und die durften das.
Aber eigentlich ist dir damit nicht gedient wenn du diesen Vorfall dort breittrittst, vielleicht tun die das ab. Aber frage mal bei Jugendamt oder beim Anwalt nach, was du machen kannst, die wissen was genau man tun muss. Es bringt ja nichts, wenn Aktionen ins Leere laufen, weil man den Dienstweg nicht weiß und die Zuständigkeiten nicht kennt.
Das er Termine nicht wahrnehmen kann wo es um sein Kind geht, weil er arbeiten muss.

Kennst du seine Arbeitszeiten? Muss er da auch schichten? Kitas sind hier teilweise von 6 Uhr bis 20 Uhr geöffnet, da arbeiten die Erzieher auch zu unterschiedlichen Zeiten.
Das mit dem Wochenmodell und seinen Arbeitszeiten ist sein Problem, natürlich kann man da Bedenken anmelden, wenn er sich nicht an Abhol und Bringzeiten hält oder im Notfall nicht erreichbar ist.