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Mein Freund hat ein Kind von einem One-Night-Stand

S
Zitat von tina1955:

dass der Mann der TE die Absicht hatte, bei diesem ONS ein Kind zu zeugen.



Ist doch egal, welche Absicht er hatte. Das Kind ist da. Ein Mensch ist daraus entstanden!

12.02.2021 13:24 • x 2 #346


tina1955
Zitat von Liessa:
Ne, hat er wahrscheinlich nicht. Hat aber auch nicht alles unternommen, das zu verhindern, von irgendwelchen Krankheiten mal ganz abgesehen.



Wissen wir das so genau?
Auch Kond. sind nicht immer zu 100 % sicher

12.02.2021 13:25 • #347


A


Mein Freund hat ein Kind von einem One-Night-Stand

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G
Zitat von tina1955:
Wissen wir das so genau? Auch Kond. sind nicht immer zu 100 % sicher


Zitat von Ratlos1988:
Sie hat hat sich als Single ausgegeben und hat laut seiner Aussage auch behauptet zu verhüten. Er hat sich (total dämlich) drauf verlassent



Hier.

12.02.2021 13:27 • x 1 #348


Liessa
Zitat von tina1955:
Wissen wir das so genau?

Ich war nicht dabei, nein. Hätte er aber ein Kond. benutzt, würde er sich wahrscheinlich nicht so viel Sorgen machen, der Vater zu sein. Immerhin ist die Dame ja auch verheiratet. Aber wissen kann man das von außen nicht.

12.02.2021 13:29 • x 2 #349


tina1955
Zitat von Goldy:
Hier.


Okay, habe ich überlesen, sorry

Trotzdem verpflichtet es den Mann noch lange nicht, ein Umgangsrecht mit diesem Kind zu pflegen, wenn er es absolut nicht möchte.
Es würde doch dem Kind eher schaden, als gut tun.
Und ich würde als Mutter keinesfalls mein Kind in die Hände eines Mannes geben, wenn es dort nicht willkommen ist.

12.02.2021 13:32 • x 1 #350


G
Zitat von tina1955:
Trotzdem verpflichtet es den Mann noch lange nicht, ein Umgangsrecht mit diesem Kind zu pflegen, wenn er es absolut nicht möchte.


Falsch.

Zitat:
Gesetzliche Umgangsverpflichtung

Der zuständige OLG-Senat hatte kein Verständnis für die Argumente des Beschwerdeführers. Er verwies auf die nach § 1684 Abs. 1 BGB bestehende Verpflichtung der Eltern zum Umgang mit ihren Kindern. Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind

"das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt".

Der Senat betonte die in dieser gesetzlichen Regelung zum Ausdruck kommende, auch vom Verfassungsrecht vorausgesetzte Verantwortung jedes Elternteils für sein Kind. Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sei die Pflege und Erziehung der Kinder eine Pflicht beider Elternteile.

Das Grundgesetz gehe davon aus, dass das Kind des Schutzes und der Hilfe der Eltern bedürfe, um zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit heran zu wachsen. Hiermit korrespondiere die Pflicht der Eltern, dem Kind diesen Schutz und diese Hilfe angedeihen zu lassen.
Das Kind ist Rechtssubjekt und Grundrechtsträger

Das in § 1684 Abs. 1 BGB geregelte Umgangsrecht dient nach der Entscheidung des OLG diesem unabdingbaren Kindesschutz. Die Vorschrift statuiere bewusst nicht nur ein Recht der Eltern auf Umgang mit dem Kind, sondern in gleichem Maße die Pflicht der Eltern zum Umgang mit dem Kind. Das Kind sei nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung, es sei

"Rechtssubjekt und Grundrechtsträger, dem die Eltern schulden ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten".


https://www.haufe.de/recht/familien-erb...32016.html

12.02.2021 13:34 • x 2 #351


G
Zitat von tina1955:
Es würde doch dem Kind eher schaden, als gut tun.
Und ich würde als Mutter keinesfalls mein Kind in die Hände eines Mannes geben, wenn es dort nicht willkommen ist.



Dir ist aber schon klar, dass in deinem Fall, der ja Gott sei Dank nur hypothetisch ist, ihr beiden, du und dein Mann, die Erwachsenen seid und euch dementsprechend zu verhalten habt? Das Kind kann nichts dafür, dass es ein Störfaktor eurer Freizeitbeschäftigung ist. Es ist ein Mensch. Mit dem Recht auf den Vater und dessen Hilfe, ein gutes Leben zu bekommen. Denn freiwillig wird keiner geboren.

12.02.2021 13:39 • x 3 #352


tina1955
Ja @Goldy in diesem Fall in dem Urteil, ist auch die Grundlage anders und es wird von Fall zu Fall entschieden.
In dem Fall lebten die Kinder ja einige Jahre mit dem Vater zusammen, sie kennen ihn und sie vermissen ihn.
Das finde ich, ist eine völlig andere Situation.

12.02.2021 13:41 • x 1 #353


S
Zitat von tina1955:
Ja @Goldy in diesem Fall in dem Urteil, ist auch die Grundlage anders und es wird von Fall zu Fall entschieden. In dem Fall lebten die Kinder ja einige Jahre mit dem Vater zusammen, sie kennen ihn und sie vermissen ihn. Das finde ich, ist eine völlig andere Situation.


Das Kind vermisst aber das Gefühl einen Vater zu haben. Auch wenn der Vater früh stirbt, wird er vermisst.

12.02.2021 13:45 • x 2 #354


tina1955
Zitat von Goldy:
Dir ist aber schon klar, dass in deinem Fall, der ja Gott sei Dank nur hypothetisch ist, ihr beiden, du und dein Mann, die Erwachsenen seid und euch dementsprechend zu verhalten habt? Das Kind kann nichts dafür, dass es ein Störfaktor eurer Freizeitbeschäftigung ist. Es ...


Natürlich kann ein Kind nichts dafür.
Deswegen würde ich mein Kind niemals zum Vater geben, wenn ich wüsste, es wird als Störfaktor angesehen.

Ich gehe als Mutter immer davon aus, dass ich möchte, dass es meinem Kind gut geht.
Deswegen würde ich auch nie erzwingen wollen, dass der Vater zu einer Umgangspflicht verurteilt wird.

12.02.2021 13:50 • #355


S
Zitat von tina1955:
es wird als Störfaktor angesehen.


Von dem Vater oder von der Lebensgefährtin?

12.02.2021 13:55 • x 2 #356


G
Zitat von tina1955:
Ja @Goldy in diesem Fall in dem Urteil, ist auch die Grundlage anders und es wird von Fall zu Fall entschieden. In dem Fall lebten die Kinder ja einige Jahre mit dem Vater zusammen, sie kennen ihn und sie vermissen ihn. Das finde ich, ist eine völlig andere Situation.


Ok, dann hast wahrscheinlich du Recht.

Aber moralisch finde ich deine Haltung fragwürdig. Aber was zählt das schon.

12.02.2021 13:55 • x 2 #357


tina1955
Zitat von Orchidee1:
Ein Umgangsrecht würdest du nicht unterstützen? Wenn dein Partner sich aber Kontakt zu seinem Kind wünschen würde? Was würdest du dann tun?


Ganz ehrlich, das ginge hier bei uns zu Hause nicht, wir sind räumlich garnicht dazu in der Lage und müssten komplett umbauen. Die Sicherheit des Kindes ist nicht gewährleistet.
Und mit einem Umbau wäre ich nicht einverstanden, da es mein Haus ist.

12.02.2021 14:00 • #358


K
Zitat von tina1955:
Okay, habe ich überlesen, sorry Trotzdem verpflichtet es den Mann noch lange nicht, ein Umgangsrecht mit diesem Kind zu pflegen, wenn er es absolut nicht möchte. Es würde doch dem Kind eher schaden, als gut tun. Und ich würde als Mutter keinesfalls mein Kind in ...


Mit diesem Kind... da läuft mir schon ein wenig die Gänsehaut über den Rücken...

erst einmal denke ich, dass er nicht der einzige Mensch ist, der mal Hals über Kopf oder betrunken oder wie auch immer einen ONS hatte oder zu einem frühen Kennenlernzeitpunkt ein Kond. weggelassen hat.. es hat hier im Forum garantiert auch nicht jeder immer gleich gut verhütet, oder nach 2 Wochen Kennenlernen einen STD Test gefordert. Was hier so als Wer hat Schuld geschrieben wird, ist schon sehr von der Kanzel herab und hat mit der Wirklichkeit wenig zu tun.

@tina1955

Für mich steht im Raum, dass die Kindesmutter ihn nachträglich angerufen hat, um ihm die Schwangerschaft mitzuteilen. warum hat sie das gemacht? Wenn es so ist wie Kummerkasten es vermutet und es gibt das Kind gar nicht, ist hier entweder eine totale Kurzschlusshandlung einer verärgerten Frau der Grund, oder, falls es das Kind gibt, eventuell eine zukünftige Option zum EM geschaffen worden.
Dann würde ich mich auch fragen, warum der Freund von Ratlos es erzählt hat. Wühlt es ihn mehr auf als er nach außen zeigt? Oder ist es eine unausgesprochene Bitte ihm zu helfen? Oder plant er ebenfalls in die Zukunft: Da ist was, ich ignoriere es aber, falls es doch mal relevant wird und mir um die Ohren fliegt, dann hast du es aber doch schon lange gewusst und bist an der Situation fast so Schuld wie ich.

12.02.2021 14:06 • x 2 #359


P
Zitat von tina1955:
da es mein Haus ist.


Ihr seit doch verheiratet, oder?

Mi casa es su casa. Oder hört da die große Liebe etwa auf? Ach richtig, wäre ja eh nicht dein Kind. Das wäre dein Argument, oder? Aber er ist DEIN MANN.

Wie dem auch sei.

Ich gehe mit dir d'accord das du ein Kind keinem Vater geben möchtest, wo es unerwünscht ist. Ich denke das sehen wir alle so. Und das steht auch nicht zur Diskussion.

Es geht um das Verhalten, wie man damit umgeht. Wie der Freund der TE mit dem Wissen umgeht...

Zitat von Karili:
Kummerfalten


Ich hoffe du meinst @Kummerkasten

PS: hast schon korrigiert. Ich musste herzlich schmunzeln.

12.02.2021 14:07 • x 3 #360


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