Zitat von Multiversum: Vielleicht kann SIE dann die Schulden für das Haus oder zumindest einen Teil davon bezahlen, wenn das Kind alles erben soll.
Die Familienwohnung gehört der Freundin, die sie in jungen Jahren geerbt hat.
Zitat von Multiversum: Und wenn die Frau mehr arbeitet, braucht sie weniger Unterhalt und verdient mehr, das gleicht sich ja alles irgendwo auch wieder aus.
Im Trennungsfall steht ihr kein Unterhalt zu. Nur den Kindern. Im Gegensatz zum deutschen Recht sieht das italienische Recht keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die nichteheliche Mutter vor. Das heißt, im Trennungsfall trägt sie nicht nur die Hauptverantwortung der Betreuung sondern auch völlig allein die monetären Einbußen ihrer Familienarbeit. Deshalb war ich erstaunt, dass die Freundin mit ihrem Halbtagsjob und Kindesunterhalt -der allerdings den Kindern zusteht- im Trennungsfall laut TE mehr Geld zur Verfügung haben soll mit ihrem Halbtagsjob als der TE mit seiner Vollzeitarbeit. Obwohl sie keinen Unterhalt bekommt. Das macht ohne weitere Informationen keinen Sinn. Da fehlen zu viele Mosaiksteine, um hier vernünftig aufsetzen zu können. Vielleicht so gewollt.