Zitat:Grundsätzlich hat er das Recht auf 50% des Haushalteinkommens abzgl der gemeinsamen Lebensunterhaltskosten.
@6rama9: Das ist eine völlige Fehlinformation! Bei einer Scheidung hat der Gatte Anrecht auf 50% des Zugewinns. Aber da sind wir ja noch nicht. In der jetzigen Situation stehen ihm neben einem Dach über dem Kopf, Verpflegung und sonstige Lebensnotwendigkeiten zusätzlich noch 3-5% des Nettos seiner alleinverdienenden Frau als Taschengeld zum Verjuxen für seine Hobbies, Interessen und Luxusartikel zur Verfügung. Mehr nicht.
Dass die meisten Paare gemeinsame Sache machen und sich die Einkommen teilen, ist deren momentane Entscheidung und Vereinbarung. Ein Anrecht(!) besteht nur auf Versorgung und 3-5% des Nettos. Und in nicht wenigen Ehen wird auch nach wie vor genau so verfahren. Also kann die TE dem Garten selbstverständlich den Geldhahn bis zu o.g. Grenzen zudrehen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Davon ab, dass Männlein wie Weiblein sich unter diesen Bedingungen natürlich zur Scheidung entschließen kann.
Und entgegen Deiner Überzeugung gibt es auch kein Recht des Gatten, sich bei zu wenig subjektiv empfundenem ehelichen 6 am Haushaltsgeld zu bedienen, um damit externe Dienstleister zu beauftragen.
Genauso wenig muss die TE sich bieten lassen, dass der Gatte unter seiner Krankheit und derzeitigen Nichtnützheit in seinem Rollenverständnis als Mann leidet und sich Bestätigung von außen erkauft.
Sie zeigt reichlich Verständnis und Loyalität. Aber irgendwann ist auch mal gut und Selbstverantwortung des Partners gefragt.
Zu Hause sitzen, im Haushalt nichts auf die Reihe bekommen und 8.000 Euro wegen eines geknickten Rollenverständnisses ausgeben..
man, man, man... Das sollte sich eine Ehefrau mal wagen... Und den Ehemann möchte ich sehen, der dann geduldig wie die TE das Gespräch sucht und Chance Chance gibt.
Aber immer schön die Schuld bei der TE suchen. Ich hab nur auf den Vorwurf gewartet, sie hätte ihn zum bezahlpflichtigen Chatten indirekt gezwungen, weil sie ihm nicht stets 6uell zur Verfügung stand und ihn als Mann nicht genug in seinem Ego bestätigt hat. Und dann kam auch prompt diese Argumentation. Leute gibt's...