Tara_neu
Gast
Zitat von Iunderstand:Ist doch alles Augenwischerei. "Belästigungen" gibt es nicht als Straftat und selbst wenn, meinst du doch nicht wirklich, dass da ...
Aber der oben zitierte Artikel sagt was anderes. Hmmm. Dass der Anbieter das rausgeben darf, hat mich jedoch verwundert. Wenn es aber noch Wochen weitergehen sollte, könnte ich zur Polizei und die könnten das rausfinden, oder?