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Nervige Bekanntschaft

T
Zitat von Iunderstand:
Ist doch alles Augenwischerei. Belästigungen gibt es nicht als Straftat und selbst wenn, meinst du doch nicht wirklich, dass da ...

Aber der oben zitierte Artikel sagt was anderes. Hmmm. Dass der Anbieter das rausgeben darf, hat mich jedoch verwundert. Wenn es aber noch Wochen weitergehen sollte, könnte ich zur Polizei und die könnten das rausfinden, oder?

02.10.2022 22:27 • #16


BillieLurk85
Hey du!Ich würde ihm auf Verdacht mal eine Nachricht schreiben,dass er den Sch*** gefälligst lassen soll und du ihn ggf anzeigt.Vielleicht reicht das schon.
Ich hatte auch mal so eine Bekanntschaft;manche Menschen sind einfach....nun...unbesiegt im Kopf.

02.10.2022 22:28 • x 1 #17


A


Nervige Bekanntschaft

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Gwenwhyfar
Zu Stalkern nimmt man grundsätzlich keinen persönlichen Kontakt auf!

02.10.2022 22:30 • x 3 #18


T
Zitat von BillieLurk85:
Hey du!Ich würde ihm auf Verdacht mal eine Nachricht schreiben,dass er den Sch*** gefälligst lassen soll und du ihn ggf anzeigt.Vielleicht reicht ...

Stimmt. Und wenn er nicht aufhört, Telefonanbieter kontaktieren oder zur Polizei! Oder?

02.10.2022 22:30 • #19


OxfordGirl
Zitat von Tara_neu:
Der Anrufer legt sofort wieder auf.

Besorge dir eine Trillerpfeife. Hat bei mir geholfen , Hörer abheben und sofort lospfeifen, so laut es geht. Viel Erfolg

02.10.2022 22:30 • x 3 #20


T
Zitat von Gwenwhyfar:
Zu Stalkern nimmt man grundsätzlich keinen persönlichen Kontakt auf!

Ist die Frage, ab wann man ein Stalker ist.

02.10.2022 22:31 • #21


Blanca
Zitat von Gwenwhyfar:
Zu Stalkern nimmt man grundsätzlich keinen persönlichen Kontakt auf!

Stimmt, kann zum Bumerang werden...

02.10.2022 22:31 • #22


T
Ab wann ist es denn Belästigung? Über wie viele Wochen muss das gehen? Oder wie oft muss anonym angerufen haben?

02.10.2022 22:32 • #23


Blanca
Stand im Link weiter oben, Beitrag #15

02.10.2022 22:33 • #24


I
Zitat von Tara_neu:
Aber der oben zitierte Artikel sagt was anderes. Hmmm. Dass der Anbieter das rausgeben darf, hat mich jedoch verwundert. Wenn es aber noch Wochen ...

Da fehlt aber ein elementarer Schritt in deiner Kette: der Beschluss nach dem GewSchG, und ohne Strafftat keine Maßnahmen nach dem GewSchG. Und vor allem, du brauchst einen Täter dafür. Und du hast weder eine Straftat, noch einen Täter (außer aus deinen Hypothesen heraus)

Ich hätte mal eine bloße Anrufaufstellung von meinem Handyanbieter gebraucht, nen ganz normalen Einzelverbindungsnachweis. Kannste knicken

02.10.2022 22:33 • x 1 #25


T
Zitat von Iunderstand:
Da fehlt aber ein elementarer Schritt in deiner Kette: der Beschluss nach dem GewSchG, und ohne Strafftat keine Maßnahmen nach dem GewSchG. Und vor ...

Naja, mit der Nummernverfolgung ist doch ganz klar er der Täter? Und ständiges anrufen und Auflegen ist ja wohl schon eine Belästigung. Also eine Straftat.

02.10.2022 22:35 • #26


T
Zitat von Blanca:
Stand im Link weiter oben, Beitrag
Ah! Danke. Sprich, ich muss dem anonymen sagen, dass er das unterlassen soll. Und dann gilt erst, dass 20-30 Anrufe in der Woche unzumutbar sind?

02.10.2022 22:38 • #27


I
Zitat von Tara_neu:
Naja, mit der Nummernverfolgung ist doch ganz klar er der Täter? Und ständiges anrufen und Auflegen ist ja wohl schon eine Belästigung. Also eine ...

Blätter mal dad StGB durch, da wirst du keine Belästigung finden.
Und für die Nummernverfolgung braucht es schwere Straftaten, nervige Anrufe von einem verprellten möchtegern zählen da leider nicht dazu.

Die Idee mit der Trillerpfeife finde ich ganz amüsant

02.10.2022 22:38 • #28


T
Zitat von Iunderstand:
Da fehlt aber ein elementarer Schritt in deiner Kette: der Beschluss nach dem GewSchG, und ohne Strafftat keine Maßnahmen nach dem GewSchG. Und vor ...

Hmmm. Aber vermutlich wäre es über die Polizei möglich?!

02.10.2022 22:39 • #29


I
Zitat von Tara_neu:
Hmmm. Aber vermutlich wäre es über die Polizei möglich?!

Nochmal: nein. Nicht wegen ein paar anonymer Anrufe

02.10.2022 22:41 • #30


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