Solskinn2015
Gast
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Solskinn2015
Gast
Zauberhaft
Mitglied
Solskinn2015
Gast
Maccie
Mitglied
Zitat von Zauberhaft:Ich finde es als Frau echt schockierend, was Frauen so drauf haben. Es ist ja geschichtlich bekannt, dass Frauen härter in der Kriegsführung sind. Das kann ein Mann bei einer Scheidung teilw., bzw. häufig erleben.
Maccie
Mitglied
Zitat von Solskinn2015:Für den Betrag (Beitragsbemessungsgrenze- Bruttogehalt) kannst du als Angestellter 23% an Altersvorsorge bilden. Grund: Für den Betrag bezahlst Du ja nicht in die gesetzliche Rente ein, und der Gesetzgeber gesteht Dir zu selber vorzusorgen. Das mindert dann dein anrechenbares Einkommen in Sachen Unterhalt. Das ist auch legitim. Der Gesetzgeber will nicht, dass Du im Alter ein Sozialfall wirst und Geld kostest und er will auch nicht, dass die Kinder für Dich im Alter aufkommen müssen. Der durchschnittliche Anwalt wird Dir erzählen sie dürfen nur 4% Altersorsorge vom Brutto abziehen. Das gilt bis zur Beitragsbemessunggrenze, weil bereits 19% in die Rentenkasse abgeführt werden.
Rechne das mal für Dich durch.
Solskinn2015
Gast
Sohnemann
Gast
Zitat von Solskinn2015:Ja wenn Du welche bildest.
Solskinn2015
Gast