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PAS Entfremdung der Kinder, was dagegen tun

Solskinn2015
Abtretung des Unterhaltsanspruch an Mutter ist ab 18 kaum möglich.

28.10.2019 18:03 • #346


Zauberhaft
Guten Abend die Herren,
lieber TE,
habe es gerade geschafft alles zu lesen.

Ich finde es als Frau echt schockierend, was Frauen so drauf haben.
Es ist ja geschichtlich bekannt, dass Frauen härter in der Kriegsführung sind.
Das kann ein Mann bei einer Scheidung teilw., bzw. häufig erleben.

(ICH würde als Mann nicht heiraten, da hätte ich Angst, genau vor sowas.)

An deiner Stelle würde ich nur die Beträge zahlen die gesetzlich festgelegt sind!

Wenn die Damen sagen/meinen das DU nichts zahlst, dann zahle nicht mehr als ges. nötig. Dann können Sie mal den Unterschied sehen.
Das ist auch eine Art der Erziehung, möchtest du, dass die jungen Damen wie die Mutter werden?
Verwöhnt, können nicht mit Geld umgehen, andere Menschen verletzen, lügen ...usw..
Das lernen Sie gerade von der Meisterin!

Das Geld, was du einfach so zahlst, verwende es für DEINE Rücklagen. Die wirst du noch brauchen. Es gibt auch ein Leben danach.
Dann könntest du auch Ausflüge/Reisen/Geschenke machen wenn die jungen Damen dich ev. mal besuchen kommen.

Aktuell halte Abstand von ALLEM (Fam./Hof), nichts pers. schreiben. Nur über dein Anwalt.

Habe Geduld mit deinen Töchtern.

Stärke dich jetzt, schau in den Spiegel,
atme durch, werde wieder ein starker Mann/Vater.
Und morgen holst du dir Dein Leben als Mann zurück, beginne ein neues Leben ...

Jetzt musst du nur kurz zu einem Krieger werden, danach bist DU Frei!
LG
Zauberhaft

30.10.2019 22:34 • x 2 #347


A


PAS Entfremdung der Kinder, was dagegen tun

x 3


Solskinn2015
Ja lies bitte mal die Leitlinien des OLG zur Altersvorsorge. Du verdienst gut. Wahrscheinlich über der Beitragsbemessungsgrenze. Für den Betrag (Beitragsbemessungsgrenze- Bruttogehalt) kannst du als Angestellter 23% an Altersvorsorge bilden. Grund: Für den Betrag bezahlst Du ja nicht in die gesetzliche Rente ein, und der Gesetzgeber gesteht Dir zu selber vorzusorgen. Du musst die Altersvorsorge also aber auch bilden. Das können Tilgungen sein oder andere Sparprodukte. Es muss halt nur fürs Alter sein. Das mindert dann dein anrechenbares Einkommen in Sachen Unterhalt. Das ist auch legitim. Der Gesetzgeber will nicht, dass Du im Alter ein Sozialfall wirst und Geld kostest und er will auch nicht, dass die Kinder für Dich im Alter aufkommen müssen. Der durchschnittliche Anwalt wird Dir erzählen sie dürfen nur 4% Altersorsorge vom Brutto abziehen. Das gilt bis zur Beitragsbemessunggrenze, weil bereits 19% in die Rentenkasse abgeführt werden.
Rechne das mal für Dich durch.

30.10.2019 23:14 • x 1 #348


M
Zitat von Zauberhaft:
Ich finde es als Frau echt schockierend, was Frauen so drauf haben. Es ist ja geschichtlich bekannt, dass Frauen härter in der Kriegsführung sind. Das kann ein Mann bei einer Scheidung teilw., bzw. häufig erleben.


Ich glaube, es ist einfach zuviel Wut dahinter. Und Wut lässt zerstören und man wird sich erst im Nachhinhein bewusst, was alles kaputt gegangen ist.

Wenn ich in meinen Spiegel sehe, dann sehe ich darin 2 Gesichter. Das eines Schwächlings, der sich hat unterbuttern lassen und das verblasst jetzt ein wenig. Und das andere, das aber genau aus dieser Schwäche raus keine Zerstörung hervorrufen will, die dann mit Kollateralschäden (Kinder) einhergehen. Von daher hat dieses Gesicht Macken und ist vielleicht nicht optisch schön, aber trotzdem sympathisch und aufrecht.

09.11.2019 16:15 • #349


M
Zitat von Solskinn2015:
Für den Betrag (Beitragsbemessungsgrenze- Bruttogehalt) kannst du als Angestellter 23% an Altersvorsorge bilden. Grund: Für den Betrag bezahlst Du ja nicht in die gesetzliche Rente ein, und der Gesetzgeber gesteht Dir zu selber vorzusorgen. Das mindert dann dein anrechenbares Einkommen in Sachen Unterhalt. Das ist auch legitim. Der Gesetzgeber will nicht, dass Du im Alter ein Sozialfall wirst und Geld kostest und er will auch nicht, dass die Kinder für Dich im Alter aufkommen müssen. Der durchschnittliche Anwalt wird Dir erzählen sie dürfen nur 4% Altersorsorge vom Brutto abziehen. Das gilt bis zur Beitragsbemessunggrenze, weil bereits 19% in die Rentenkasse abgeführt werden.
Rechne das mal für Dich durch.


verstehe ich das richtig?

bis zur BBG kann ich 4% als Altersvorsorge geltend machen, darüber hinaus 23%?

09.11.2019 16:18 • #350


Solskinn2015
Ja wenn Du welche bildest.

09.11.2019 16:46 • #351


S
Zitat von Solskinn2015:
Ja wenn Du welche bildest.


Man könnte also 23 % des Einkommens in die Rentenversicherung einzahlen und so die abgegebenen Punkte aufholen?

09.11.2019 17:00 • #352


Solskinn2015
Rentenversicherung weiss ich nicht. Warum willst du da einzahlen ? In den Saftladen? Tilgung von Wohnimmobilie, etc.

09.11.2019 17:51 • #353




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