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Problem mit Tochter des Partners - Bitte um Rat

Löwenzeh
Und keiner merkt es, weil alle soviel zu sagen haben

x 3 #481


S
Zitat von alleswirdbesser:
Bei @engel-ohne-flügel kann man es aktuell nachlesen.

Ich finde den Beitrag nicht, kannst den mal verlinken?

#482


A


Problem mit Tochter des Partners - Bitte um Rat

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HeavyDreamy
Zitat von Sonnenschein85:
Aber ich verstehe, wenn die Te sich dann auch raus nimmt.

Naja, immerhin hat die TE ja geschrieben, sie würde die Tochter mögen? Dann wäre es ja gut, die Tochter auch zu verteidigen?
Hm, aber ja, abwarten, ob da noch was kommt.

#483


Sonnenschein85
Zitat von HeavyDreamy:
Naja, immerhin hat die TE ja geschrieben, sie würde die Tochter mögen? Dann wäre es ja gut, die Tochter auch zu verteidigen? Hm, aber ja, ...

Aber wieso sollte sie hier soviel Energie rein stecken? Sie kennt hier Niemanden und wollte nur eine Frage stellen und keine Diskussion führen. Das wäre mir als neue Userin auch lästig. Aber vielleicht kommt noch etwas.

x 5 #484


HeavyDreamy
Zitat von bero:
Wen interessiert jetzt eigentlich der Zaun einer anderen Userin?

Mich nicht Grinsendes grünes Gesicht Dachte da sowieso an den Maschendrahtzaun (Raab-Song) - Dachte das wäre längst geregelt Grinsendes grünes Gesicht

x 4 #485


S
Zitat von Löwenzeh:
Ich glaube, seit Seite 10 ist das hier ein Selbstläufer ohne TE

Ach, ist doch oft so...
...manchmal hab es sogar nur einen einzigen Post vom TE und kam nie wieder...

x 2 #486


Sonnenschein85
Zitat von Schnuddel74:
Ach, ist doch oft so... ...manchmal hab es sogar nur einen einzigen Post vom TE und kam nie wieder...

Ist eben Wochenende 😁

x 1 #487


alleswirdbesser
Zitat von Schnuddel74:
Ich finde den Beitrag nicht, kannst den mal verlinken?

Der muss im Verlauf mit den neuesten Beiträgen schnell zu finden sein. Ich bin mir nicht sicher, dass Engel diese Diskussion mitlesen möchte, deshalb nicht verlinkt. Ich schicke dir eine PN.

x 1 #488


HeavyDreamy
Zitat von Sonnenschein85:
Aber wieso sollte sie hier soviel Energie rein stecken?

Na, weil sie doch die Tochter so mag?

Ich weiss aber schon, wie du auch meinst, trotzdem - ja - hoffe, die haltlosen Kommentare hören hier auf.

x 1 #489


Besserwisser60
Zitat von Fenjal:
Eben nicht, hihihi die Haftpflicht zahlt dann schon, um beim Bsp zu bleiben, sondern, soetwas ist nicht korrekt, du entschuldigst dich und wir bringen das gemeinsam in Ordnung.

Soweit ich weiß, zahlt keine Haftpflicht der Welt für Kinder oder Jugendliche die absichtlich fremdes Eigentum beschäden, nur mal so als Anmerkung, weil du es so oft erwähnst.

x 1 #490


B
@Besserwisser60
Um das aufzuklären:
Kinder unter iirc 7 sind nicht haftungsfähig. Stellen sie etwas an, so ist das -so man keine Verletzung der Aufsichtspflicht unterstellen kann, Pech für den Geschädigten. Und weil sich das blöd anfühlt, gibt es Haftpflichtversicherungen mit Verzicht der Einrede, dass das Kind zu klein ist.
Bei größeren Kindern wird nach deren Reifegrad geschaut, inwieweit sie das angerichtete Unrecht erkennen können.
Grundsätzlich gilt: bei Vorsatz haftet keine Versicherung.

x 1 #491


Fenjal
@Besserwisser60 eine Haftpflicht deckt Schäden durch Kinder auch bei Mutwilligkeit ab, sie gelten als deliktunfähig.
Aber um das Geld ging es mir nicht.
Schönen Nachmittag allen, was tun muss die Frau. 😊

x 2 #492


Besserwisser60
Zitat von Fenjal:
@Besserwisser60 eine Haftpflicht deckt Schäden durch Kinder auch bei Mutwilligkeit ab, sie gelten als deliktunfähig. Aber um das Geld ging es mir nicht. Schönen Nachmittag allen, was tun muss die Frau. 😊

Ok, wie alt war der Bub denn? Das gilt doch nur für kleinere Kinder

Deliktunfähige Kinder (< 7 Jahre): Nach § 828 BGB haften Kinder unter sieben Jahren nicht. Eltern haften nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Moderne Versicherungen leisten jedoch auch dann freiwillig, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, was bei Vandalismus durch Kleinkinder entscheidend ist.

Mutwilligkeit/Vorsatz: Zerkratzt ein Kind (unter 7) mutwillig Autos, zahlt die Versicherung (bei Einschluss von deliktunfähigen Kindern). Bei Jugendlichen (ab 7/10 Jahren) kann die Versicherung bei nachweisbarem Vorsatz die Leistung verweigern, da das Kind dann als deliktfähig gilt.

Straßenverkehr: Unter 10 Jahren haften Kinder bei Unfällen im fließenden Verkehr nicht, außer bei Vorsatz.
Versicherungstarif: Es ist essenziell, dass der Tarif explizit Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert.

#493


Worrior
Eltern haften für ihre Kinder.

#494


B
@Worrior
Niemals. Das ist schlicht falsch. Jeder haftet nur für sich

#495


A


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