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Problem mit Tochter des Partners - Bitte um Rat

ElGatoRojo
Tja, die breite Front derer, die Pappi mit 13-jähriger Tochter im Bett so niedlich finden, ist ja richtig aktiv und geht in die Vollen, wenn sie andere Meiniungen lesen. Haltlose Kommentare sind etwas anderes als über den Tellerand der unendlichen Beschönigung und Begöschung zu sehen.

Ich als Mann hätte Respekt vor dem § 182 des Strafgesetzbuches, denn wie die Erfahrung zeigt. kommen auch Unschuldige und Naive in Bedrängnis, wenn das Gerede anfängt. Da kann der Vater ein Mann mit großen Gefühl für Freundlichkeit und Beschützung sein - das hilft ihm wenig, wenn die Meute los heult. Gibt ja genug Fälle dieser Art. Aber o.k. - jeder wie er will.

x 1 #496


ElGatoRojo
Zitat von BernhardQXY:
Jeder haftet nur für sich

Och - das ist ja praktisch. Können meine Kinder ja viel Mist machen ohne dass mich das interessieren muss.

x 1 #497


A


Problem mit Tochter des Partners - Bitte um Rat

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B
@ElGatoRojo
Das ist nicht praktisch sondern Gesetz.
Ich verstehe nicht warum da so viel Unwissen herrscht, wobei es doch ganz simpel geregelt ist:
Wie gesagt, jeder haftet nur für seinen Mist. Kinder unter sieben haften nie und für ältere Kinder steigt die Haftung mit der Zunahme ihres Unrechtsbewusstseins.
Wenn zb 14 jährige erwischt werden, wie sie Graffiti sprühen, so müssen sie aller voraussicht nach zahlen. Haben sie die Kohle nicht, so gibt es einen Titel.
Eltern wiederum haben eine Aufsichtspflicht und haften für Verstöße dagegen. Und nur dafür. Selbst unter 7 jährige müssen nicht permanent überwacht werden. Heißt auf deutsch:
Einfach ist es über 18 .
Dazwischen wird abgewogen mit den zwei Aspekten: wurde die Aufsichtspflicht verletzt und konnte das Kind sein Tun als Unrecht erkennen.
Unter sieben muss nur geklärt werden, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

#498


A
Zitat von Fenjal:
Dieser erlernte Kommunikationsstil - Abwertung-

Gut, dass DU nie verallgemeinerst oder abwertest. Grinsendes Gesicht Alle 13jährigen sind gleich, alle Ehefrauen und alle Kinder sind gleich. Das ist doch dein dämliches Horn in das Du ständig bläst - in allen Threads an denen Du Dich beteiligst und deine schwarzen Ansichten publizierst.

x 3 #499


Worrior
Nein Eltern haben eine Fürsorge und Aufsichtspflichts gegenüber ihren Kindern.
Ein Kind ist lefiglich bis 14 strafunmündig.
Wenn eine Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht nachgewiesen wird dann haften die Eltern bis hin zur eigenen straffälligkeit bei grober Versäumnis.
Ist übrigens im BGB zu lesen welches sich mit Dingen wie Haftung, Wiedergutmachung, Zirückversetzung in den vorherigen Stand und solchen Dingen befasst.
Also Beziehungen von Bürgern zwischen Bürgern und deren geschäftlicher Verantwortung gegenüber.
Strafsachen sind im Strafgesetzbuch geregelt, da geht es um straffälligkeit und Straftaten.

x 2 #500


MissLilly
Zitat von alleswirdbesser:
Du hast mir gegenüber erklärt, der Vater lebt im WM und könnte, wenn die Tochter bei der Mutter ist, bei der TE übernachten und somit wäre das Problem gelöst. Davor hat die TE geschrieben, dass die Tochter fast immer da ist.

Ganz genauso so ist .. die Tochter ist FAST immer da … ich weiß nun nicht wie es bei dir ist, aber meine Definition von fast immer bedeutet also nicht 24 Stunden am Tag und an 7 Tagen der Woche …
Darüber hinaus schrieb die TE auch noch das hier :

Zitat:
sie kommt auch ganz oft mit uns mit wenn wir am Wochenende was machen


Auch hier wieder .. „sie kommt ganz OFT mit wenn wir am WE was machen“ ….
Bedeutet also auch hier das die Tochter nicht bei jedem Treffen mit der TE mit dabei ist .

Ich gehe daher davon aus, dass die 13 jährige Tochter wohl noch andere soziale Kontakte als nur die leibliche Mutter oder den Vater hat mit denen Sie Zeit verbringen kann oder will ..

#501


alleswirdbesser
Zitat von MissLilly:
Ganz genauso so ist .. die Tochter ist FAST immer da … ich weiß nun nicht wie es bei dir ist, aber meine Definition von fast immer bedeutet also nicht 24 Stunden am Tag und an 7 Tagen der Woche …

Meine Definition vom Wechselmodell, auf welches du mich hingewiesen hast und dazu noch der Hinweis, dass die Mutter noch leben würde, ist nun nicht „fast immer da“.
Zitat von MissLilly:
Auch hier wieder .. „sie kommt ganz OFT mit wenn wir am WE was machen“ ….
Bedeutet also auch hier das die Tochter nicht bei jedem Treffen mit der TE mit dabei ist .

Was nicht heißt, dass sie bei der Mutter ist, sondern einfach nicht mitkommt und zu Hause bleibt oder Freundin besucht.
Zitat von MissLilly:
Ich gehe daher davon aus, dass die 13 jährige Tochter wohl noch andere soziale Kontakte als nur die leibliche Mutter oder den Vater hat mit denen Sie Zeit verbringen kann oder will ..

Aha, auch die Nächte? Denn du meintest, dass der Vater zukünftig bei der TE schlafen sollte und ich fragte dich, ob es der Tochter dann recht wäre, nachts zu Hause allein zu schlafen. Darauf hin dein Hinweis auf lebende Mutter und Wechselmodell.

Was ich sagen wollte, es sind nicht nur die anderen, die die Texte so auslegen, dass es zu ihrer Theorie passt. Und ja, ich tue es auch, aus der eigenen Warte Sehen und schreiben. Dürfen die anderen aber auch tun.

x 4 #502


MissLilly
Zitat von alleswirdbesser:
Meine Definition vom Wechselmodell, auf welches du mich hingewiesen hast und dazu noch der Hinweis, dass die Mutter noch leben würde, ist nun nicht „fast immer da“.

Sorry aber wenn das so ist, dann verstehe ich dein Problem mit meinem Beitrag dazu erst recht nicht Unwissender Smiley

#503


ElGatoRojo
Zitat von BernhardQXY:
Unter sieben muss nur geklärt werden, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

... und dann sind die Eltern eben nicht aus dem Schneider. Sieh es doch mal in der Lebenswirklichkeit.

x 1 #504


B
@ElGatoRojo
Es ist wichtig korrekt zu sein. Eltern haften nicht für ihre Kinder.
Edith: die Lebenswirklichkeit zeigt, dass es nicht so einfach ist, eine Aufsichtspflichtverletzung zu begehen

#505


Worrior
Selbst Kinder zwischen 7 und 14 haften selbst wenn es ihren zugemutet werden kann zu erkennen dass ihr Handeln falsch oder rechtswidrig war.
Eltern haften wenn die Aufsichtspflicht verletzt ist und diese eigentlich notwendig und durchführbar gewesen wäre.
Sie können die Aufsichtspflicht auch übertragen, stehen aber in der Pflicht zu prüfen ob diese angemessen und ausreichend ist.

Von daher gibt es Haftpflichtversicherungen die Schäden übernehmen wenn das Kind lediglich normal fahrläsdig gehandelt hat oder es ihm nicht zumutbar gewesen wäre die Folgen seines Handelns zu erkennen.
Wäre aber eine Aufsicht des Kindes erfordelich und zumutbar gewesen stehen die Eltern in der Haftung.

Die pauschale Aussage "Eltern haften für ihre Kinder" ist nicht pauschal richtig jedoch ist der Haftungsanspruch und die Verpflichtung zur Haftung zu prüfen.
Späzestens wenn es um Personenschäden oder erhebliche Sachschäden geht werden sich Eltern wundern in welchem Umfang sie aufsichtspflichtig gewesen wären und wie sie haftbar gemacht werden.

x 1 #506


B
@Worrior
Zwei fragen:
Warum schreibst du erst Eltern haften für ihre Kinder und warum wiederholst du die Ausführungen zur Rechtslage?
Verstehe ich nicht.
Was den Satz betrifft, dass sich manche Eltern wundern würden, wie weit die Aufsichtspflicht geht, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor und schnell ergoogelte Urteile zeigen, wie überraschend die Verletzung der Aufsichtspflicht verneint wurde

#507


HeavyDreamy

Worrior
@BernhardQXY
Ich habe keine Gesetzestexte zitiert und wie weit der Haftungsanspruch der Eltern dann geht beurteilt mitunter ein Gericht und ja das könnte von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich ausfallen.
Pauschal kann man das auch nicht beurteilen denn es gilt die spezifische Eimzelfallbegutachtung.

x 1 #509


Pippa
Zitat von HeavyDreamy:
Gehts jetzt hier weiterhin um den Zaun

Sieht so aus.
Vielleicht sollte mal eine/r einen Thread zu Fenjal's Zaun eröffnen.

x 3 #510


A


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