Yosie
Gast
Zitat von Carmen46:Ich soll auf das Amt gehen und bis das alles geregelt ist, bezahlt er noch die laufenden Rechnungen. I
Natürlich kannst Du einen ALG II Antrag stellen , allerdings wird sein Einkommen zur Berechnung deines Anspruchs herangezogen. Ein getrennter Wohnsitz befreit nicht von dieser Pflicht.
Ich würde dir auch anwaltliche Hilfe empfehlen. Es ist wichtig in so einer Situation jemand zu haben, der emotional nicht verwickelt ist und sachlich nur mit den Fall betraut ist und die eigenen finanziellen Möglichkeiten betrachtet und durchsetzt.


