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Rauchen im Büro

I
Das ist für einen Nichtraucher unzumutbar und rein arbeitsrechtlich ist das so ganz sicher nicht erlaubt. Da werden Personen gegen ihren Willen dem Rauch ausgesetzt.
Aber Recht haben und Recht bekommen sind ja immer 2 Paar Schuhe ...
Wie man da gegen vorgehen kann weiß ich leider auch nicht. Ich wurde mir da mal fachkundigen Rat einholen ...

21.10.2020 14:56 • #16


A
Zitat von BirdNation:


Das ist es eben: ich will es mir auch nicht mit der GF verscherzen, weil ich hier so viele Vorteile habe wie noch in keinem anderen Job (Arbeitszeiten, Vergütung, Wohnortnähe, individuelle Absprachen jederzeit möglich wenn ich mal was vor hab, trotz die Raucher-Sache menschlich und bodenständig geblieben....)


Wie wäre denn der umgekehrte Wunsch, nämlich dass Du bittest eben die Büroräume dementsprechend abzugrenzen.
Es gibt zum Beispiel eine Erfindung, die nennt sich Tür.

Und die Forderung , dass in den Büros Rauchen nicht gestattet ist.

21.10.2020 14:57 • x 1 #17


A


Rauchen im Büro

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LaLeLu_
Sorry, es ist nicht lustig, aber ein bisschen schon - wegen der Bilder im Kopf. Es ist echt faszinierend, dass ihr dennoch so antiquiert scheinbar mithalten könnt

Inhaltlich würde ich mich der Empfehlung anschließen, dir fachlichen Rat zu holen, was Du dagegen - möglichst diplomatisch - noch tun könntest.

Alles Gute und toi toi toi!

21.10.2020 15:06 • #18


Kummerkasten007
Hol Dir doch privat für Dein Büro einen Luftreiniger, kannst ja mal nachfragen, ob sie sowas bezuschußen.

Hänge die Gruselbilder der Zig. gerahmt auf den Flur.

Du kannst Dich wehren (kostet Geld, Nerven und wahrscheinlich Deinen Arbeitsplatz), Dich noch in der Firma duschen und Ersatzkleidung hinhängen oder Du arrangierst Dich weiterhin.

21.10.2020 15:07 • #19


LaLeLu_
offene Büros sind häufig wirklich offen... also mit maximal halbhohen Trennwände...so würde ich das hier auch vermuten?

21.10.2020 15:09 • #20


A
Erinnert mich alles an die 2 rauchenden Tschechen aus der Bullyparade , schön mit vergilbtem Anzug und Vokuhila mit Kippchen zwischen den gelben Fingern.

21.10.2020 15:12 • x 1 #21


S
Wenn Du so einen Film machst, wirste erst recht vollgequalmt. Handwerker vom alten Schlag eben. Ich denke da bist du fehl am Platze.

21.10.2020 15:14 • #22


B
Danke für eure ganzen Tipps!
Ich werde mal darüber nachdenken, was bzw. ob man was dagegen tun kann.
Die Büros sind halb offen, d.h. es gibt schon Wände und Türen. Die Türen stehen aber immer offen, damit das hanseatische Grundkonzept auch im Arbeitsalltag zum Tragen kommt und jeder jederzeit überall hin darf und alles transparent ist. Dazu gehört auch, dass versucht wird die höher gestellten MA (also mich auch) nicht von den kleineren Handwerkern zu trennen. Die GF will vorleben, dass Familienbetrieb nicht nur ein Wort ist. es laufen auch jeden Tag die Kinder und Hunde der GF und Kollegen hier rum und nach Feierabend wird öfter mal das eine oder andere B. gekippt. Teilweise versacken die hier auch richtig bis nachts und hängen morgens durch...

Wir sind in der Branche seit 1975 sehr gut aufgestellt, weil die handwerkliche Arbeit wirklich ausgezeichnet ist und haben daher auch einen sehr guten Namen. Ein in Rente gegangener Kollege sagte mir mal: Das änderst du da alles nicht. Das war so, ist so, bleibt so. Entweder du lebst damit oder du gehst.

21.10.2020 15:21 • #23


S
Das ist jammern auf hohem Niveau. Offensichtlich ein erfolgreiches Unternehmen mit einem Erbsenzähler dabei.
Toll das es solche Unternehmen noch gibt, wo nicht jeder gleich mit irgendwelchen Rechtsansprüchen kommt.
Suche dir einen anderen Job. Du wirst da zum Opfer wenn du nicht mit schwimmst. Es gibt halt überempfindliche Leute, zu denen darfst du dich zählen.

21.10.2020 15:28 • #24


T
Zitat von Schwede:
Das ist jammern auf hohem Niveau. Offensichtlich ein erfolgreiches Unternehmen mit einem Erbsenzähler dabei.
Toll das es solche Unternehmen noch gibt, wo nicht jeder gleich mit irgendwelchen Rechtsansprüchen kommt.
Suche dir einen anderen Job. Du wirst da zum Opfer wenn du nicht mit schwimmst. Es gibt halt überempfindliche Leute, zu denen darfst du dich zählen.


Jammern auf hohem Niveau? Man kann das auch als vorsätzliche Körperverletzung auslegen. Denn genau deshalb gibt es das Nichtraucherschutzgesetz. Wegen Leute die so denken wie du und diese GF.

Die Konsequenzen muss halt jeder für dich selbst tragen... letzten Endes hilft nur ein Jobwechsel. Freiwillig oder dank Kündigung...

21.10.2020 15:34 • x 2 #25


LaLeLu_
Hmh, also ein Büro mit offenen Türen ist für mich kein offenes Büro

Eine Glastür wäre vielleicht deine Lösung!

Wenn Du dann noch so nen Non-Smoking-Sign anbringst, läuft auch keiner gegen

21.10.2020 15:41 • #26


Gorch_Fock
Du liebe Güte, selbst bei der Bundeswehr (wo früher stark geraucht wurde) kam ca. 2006 das Nichtraucherschutzgesetz an. Und seit dem war es auch dort vorbei mit der Raucherei in den Büros / Besprechungsräumen. Was insg. für Nichtraucher eine Zumutung und Gesundheitsgefahr war.
Ich kenne auch keinen anderen Bereich, wo heute noch - auch gegen Widerstand - in solchen Bereichen geraucht werden darf. Insb. da es ja kein reiner Raucherbetrieb ist.
Hier ist mal der Chef gefragt, kreative Lösungen anzubieten. Von der Raucherinsel vor der Produktion bis zur speziellen Raucherkabine mit Abluft für Innenräume gibt es ja verschiedenste Lösungen. Aber Euch alle vollqualmen zu lassen, halte ich für ziemlich grenzwertig.
Familienbetrieb heißt ja auch nicht, wir vergiften uns alle gegenseitig mit krebseregenden Stoffen und das 8 Stunden am Tag.
Dazu sollte sich Eure Führung mal fragen, was lauter nikotinabhängige Handwerker im Alter bedeuten. Hier wären eher mal Programme für einen gesünderen Lebensstil gefragt. Würde ich mir im Jahr 2020 so nicht mehr bieten lassen. Ansonsten muss eine wirksame Abluftanlage in der Halle / im Bürotrakt installiert werden.

21.10.2020 17:05 • x 3 #27


Solskinn2015
Der arbeitet wahrscheinlich bei den Ludolffs.

21.10.2020 22:57 • x 1 #28


T
Hier gibt es gar keinen Diskussionsbedarf. Deine Geschäftsleitung kommt ihren rechtlichen Pflichten (Arbeitgeberpflichten) und dem damit verbundenen Nichtraucherschutzgesetz nach. Er hat die Pflicht Schäden von seinen Mitarbeitern abzuwenden.

Dort wird ganz einfach das Gesetz gebrochen. Punkt.

21.10.2020 23:14 • x 2 #29


T
Der Arbeitgeber muss nach § 5 Abs. 1 der ArbStättVO, die erforderlichen Maßnahmen treffen, um nichtrauchende Beschäftigte in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tbk zu schützen. Der Nichtraucherschutz im Betrieb ist also ein Teil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Auch die Fürsorge- und Schutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern erfordert, dass er ihnen einen rauchfreien Arbeitsplatz zur Vefügung stellt.

Damit sollte es geklärt sein.

21.10.2020 23:18 • x 2 #30


A


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