Zitat von Fürimmer: Die Tatsache, dass ich mich in ihn verliebt hatte, war für mich Zeichen genug, dass es mit meinem Mann vorbei war.
Da haben wir was gemeinsam.
Hast du dich daraufhin denn von ihm getrennt? Während die Affäre noch lief?
Zitat von Fürimmer: Sie hat wohl unsere gesamte Korrespondenz gelesen und wollte diese meinem Mann weiterleiten. Ich habe damals zu ihm wohl gesagt, er möge das verhindern und mich schützen. Da sagte er wohl, dass er das nicht könne. Und dass es schlimm werden würde-auch für mich. Weil er so schlimm gegenüber seiner Frau gehandelt habe, dass er kein Recht mehr zu irgendwas habe.
Das ist ja fies. Dieses Bedürfnis scheinen ja viele betrogene EF zu haben, alles bis ins Detail wissen zu wollen.
Dass er ihr das gezeigt hat, spricht nicht gerade für Rückgrat, aber er fühlte sich wohl zu schwach für etwas anderes als es ihr zu zeigen.
Aber dieses "Es wird schlimm, auch für dich" klingt für mich nach einer Art Androhung von Rache. Macht mir ein beklemmendes Gefühl.
Und wenn er meint, er habe kein Recht auf irgendwas, ist seine Sache. Er hat aber damit auch
deine Rechte massiv verletzt.
Zitat von Fürimmer: Was sagt das denn genau über ihn aus?
Für mich: dass er ein rückgratloser Schwächling ist.
Zitat von Fürimmer: Mit der Ehefrau verbindet einen ja auch mehr: Haus, Kinder.
Mir wurde das in der Zeit klar, als meine Affäre auf Eis lag. Ich nenne das "Klebstoffe": alles was ein Paar noch zusammen hält außer Liebe und dem Wunsch zusammen zu sein. Gemeinsame Verpflichtungen, Haus, Ehe, Kinder, finanzielle Abhängigkeiten, gemeinsame Versicherungen und Kredite, gemeinsamer Freundeskreis, die Tatsache dass man jemanden sehr verletzen muss.... und auch Bequemlichkeit. Alles Dinge, die zwar eine Trennung nicht verhindern, aber doch erheblich verkomplizieren können.
Ich musste all diese Dinge gedanklich durchgehen vor meiner Trennung und Schritt für Schritt im Kopf "abarbeiten". Waren zum Glück nicht so viele Punkte bei uns. Trotzdem würde ich rückblickend sagen, war die Trennung ein Prozess, der insgesamt bestimmt 2 Jahre gedauert hat vom 1. Erwägen bis zum endgültigen Entschluss.