unbel-Leberwurs.
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Zitat von frechdachs1:
Hast du ihm das mal genau so gesagt? Das du ihn gar nicht in die Pflicht nehmen möchtest. Vielleicht sieht er die Sache dann anders? Mal eine blöde Frage, ist er verheiratet?
Das kann dann aber trotzdem sein, dass er vom Staat in die Pflicht genommen wird. Denn bevor der mit Sozialleistungen einspringt, muss dies vorrangig der Vater tun.

