Ja, du hast es als Bitte formuliert, Gast2000, und weitergehend dazu geraten, unabänderbare Konsequenzen anzukündigen. Ich nahm das als Aufhänger, generell von Zwangsmaßnahmen abzuraten.
Viele glauben, dem eigenen Partner etwas vorschreiben zu müssen/dürfen, weil sie sich davon eigene emotionale Entlastung versprechen. Sie denken, der Partner sei ihnen bestimmte Dinge oder Verhaltensweisen schuldig. Eingefordertes Verhalten führt dann kurzfristig vielleicht zum Erfolg. Der Partner meldet sich häufiger, raucht weniger oder guckt der Nachbarin nicht mehr auf den Hintern. Langfristig aber schafft es eine Kluft und neue Geheimnisse, es wird dann heimlich geraucht und geglotzt und die Meldungen werden vielleicht häufiger, aber dafür lustloser.
Ich glaube fest an die Freiwilligkeit in Beziehungen; Chrissi kann seine Partnerin nicht mit Vorschriften und Ultimaten dazu bringen, wieder aufrichtige Gefühle für ihn zu entwickeln. Er kann sie dazu einladen, das ja. Aber das erfordert von ihm ein hohes Maß an emotionaler Kompetenz und das in einer auch für ihn hochgradig schwierigen Situation.
Sein Job ist nämlich jetzt, für sich zu klären, ob er mit Betrug/Vertrauensverlust/Trennungsfolgeschäden langfristig konstruktiv umgehen kann und will. Auch gilt zu bedenken, dass seine Partnerin schon vor der Affäre in der Beziehung unzufrieden und ungehört war. Dass eine der ersten Reaktionen von Chrissi auf ihr Fremdgehen ein "Gleichziehen" war, für das noch die Gefühle einer Unbeteiligten missbraucht wurden, lässt auch eher auf ein Ego-Thema als auf ein Liebe-Thema schließen. Überhaupt kommt vom TE hier sehr viel Kopf, wenig Herz rüber. Sorry für die dritte Person, Chrissi.
Mag sein, dass das an deiner sachlichen Art zu schreiben liegt, aber es wirkt bisweilen schon ein wenig so als ginge es dir eher um die Funktionen, die deine Partnerin in deinem Leben erfüllt, als wirklich um sie im Sinne einer von dir in ihrer Gesamtheit geliebten Person. Dazu passt die Vorstellung, dass sie jetzt ja "liefern" muss, weil sie es nochmal mit dir versuchen will. In Wahrheit aber seid ihr beide hochgradig ambivalent und habt eine Menge miteinander aufzuarbeiten.
Genug Exkurs, eigentlich wollte ich ja darauf antworten:
Zitat von Gast2000:Das als gleichwertig zu betrachten, kann nicht richtig sein.
Es ist aber doch gleichwertig. Gerade deswegen habe ich ja das Beispiel gebracht.
Es ist ihre Korrespondenz, ihre persönlichen Erinnerungen an einen ihr wichtigen Menschen. Nur weil ihr Partner davon mitbetroffen ist, gibt es ihm nicht das Recht zu verlangen, die ihm unliebsamen Andenken zu entsorgen. Völlig egal ob die Briefe vom Vorvorvorgänger oder vom Nebenbuhler sind - sie gehören ihr, nicht ihm. Er kann sie auffordern sie nicht in seiner Gegenwart zu lesen, aber nicht dazu, sie zu vernichten, so zumindest sehe ich das.