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Sie verlässt mich nach 11 Jahren für einen anderen, wir

Schwedus
Zitat von Chrissi87:
@vollhorst

Ja, ich war bei einem Familienrechtler. Der normale Umgang würde nach meiner Kenntnis alle zwei Wochenenden am Wochenende erfolgen. Dann wäre ich voll unterhaltsverpflichtet. Bei einem klassischen Wechselmodell und unserer Einkommensdifferenz würden keine Ansprüche bestehen. Bei einem Umgang, der über den Mindestumgang hinausgeht, wären die Ansprüche anteilig zu ermitteln. Grob also 22/30 (im o.g. skizzierten Modell)*( Unterhalt nach Tabelle + halbes Kindergeld).
Oder sehe ich das falsch?

Klar kann es noch zu Konflikten kommen, deswegen habe ich den Rat erhalten, eine möglichst präzise Vereinbarung schriftlich abzuschließen.



Immer Abhängig vom Richter, dem jeweiligen Bundesland und der Ansicht des OLG.
In meinem Land muss der Umgangsvater auch wenn er das Kind mehr als im Mindestumgang betreut den vollen Unterhalt zahlen.
Die Begründung dafür: Miet- und Nebenkosten fallen bei der Mutter trotzdem an.

Zum Thema Konflikt: du wirkst sehr aufgeräumt und der Zukunft zugewandt, vielleicht ist es bei dir sogar von Vorteil den neuen Partner der Ex kennenzulernen, er wird wichtige Aspekte der Erziehung beeinflussen.

14.08.2019 12:40 • x 1 #391


C
Grundsätzlich können wir doch hier aber eine individuelle Vereinbarung, ohne Beteiligung des Gerichts, finden, oder?

14.08.2019 12:50 • #392


A


Sie verlässt mich nach 11 Jahren für einen anderen, wir

x 3


R
Zitat von Chrissi87:
Grundsätzlich können wir doch hier aber eine individuelle Vereinbarung, ohne Beteiligung des Gerichts, finden, oder?


Das Problem an individuellen Vereinbarungen ist nunmal das sie auf Good Will basieren und je nach Verfassung dann mal mehr oder weniger ernst genommen werden.

14.08.2019 12:55 • x 1 #393


Schwedus
Zitat von Chrissi87:
Grundsätzlich können wir doch hier aber eine individuelle Vereinbarung, ohne Beteiligung des Gerichts, finden, oder?


Spätestens nachdem sie sich beraten lässt, wird meistens der Höchstsatz plus gefordert.
Aber versuchen würde ich es, ihr scheint eine gute Basis zu haben.

14.08.2019 13:03 • #394


V
@Chrissi87 Wir haben eine sogenannte Elternvereinbarung geschlossen. Wir haben darin Unterhalt und Umgang untereinander geregelt. Das funktioniert seit über 2 Jahren zunehmend besser. Ich hoffe, dass es so bleibt.

Mein Anwalt sagte auch, dass grundsätzlich jede Vereinbarung vor Gericht hinfällig sein kann, auch eine notarielle. Aber wenn es eine längere geübte Praxis ist, bräuchte es sehr gute Argumente, damit sowas vom Gericht umgeworfen wird. Diese Vereinbarungen sind ja von beiden Eltern getroffene Willenserklärungen. Der Fall von @Schwedus zeigt, dass es da leider keine einheitliche Regelung gibt.

14.08.2019 14:06 • x 1 #395


C
Ich trete mal wieder die Flucht nach vorne an und werde aktiv, um mein Leben zu genießen. Für Freitag Abend habe ich meiner Ex angeboten, hier den Babysitter zu machen. Sie wird bei ihrem neuen Typen, ich nenne ihn in ihrer Gegenwart immer Dingsda, übernachten. Also werde ich mit meiner Kleinen einen tollen Nachmittag/ Abend machen. Ich fahre morgen auf Dienstreise und will dort ein tolles Kinderbuch besorgen, in das wir uns dann vergraben können. Am Wochenende besuchen wir zwei dann meine Eltern. Gemeinsam grillen, Fußballspielen auf ihrem Grundstück und Sonntag bestimmt ein Besuch im Tierpark.

Sonntag Nachmittag geht es dann wieder nach Hause und die Exe übernimmt die Kinderbetreuung. Ich treffe mich dann mit einem Kumpel in der Sauna, anschließend wird gedönert.

In zwei Wochen besuche ich mir zwei guten Freunden ein Konzert. Den Künstler haben wir vor 10 Jahren zufällig auf einem Festival kennengelernt. Der spielt ganz selten in Deutschland und sie freuen uns wie Bolle darauf.

14.08.2019 19:44 • x 3 #396


H
@Chrissi87 ,
,
Viel Spaß mit der Kleinen und erfolgreiche Dienstreise.
Es wird alles gut. Du hast die richtige Entscheidung getroffen.

14.08.2019 20:31 • x 1 #397


G
@ Chrissi87, für mich wird immer deutlicher Du bist einfach zu lieb, nachgiebig, weich und pflegeleicht.
Die an sich guten Eigenschaften konnte sie nicht mehr Wert schätzen. Sie konnte sich an Dir offenbar
nicht reiben, hast zu wenig die Führungsrolle übernommen und bist, ohne es zu bemerken, für sie
wohl in die Rolle gekommen wo keine oder zu wenig Spannung mehr entstanden ist und damit die
Anziehungskraft immer weniger wurde. Ihr Lover wird das genaue Gegenteil sein. Meine Einschätzung.

Weißt Du, anstatt sie nun mit ihren gepackten Koffern sofort und dauerhaft zum Lover zu schicken,
bietest Du dich als Kinderbetreuer an und ermöglichst ihr beim Lover zu sein und dort, zustimmend
nickend?, auch zu übernachten. Nun, ein Mann mit Selbstwertgefühl und Selbstachtung hätte ihr
beim packen ihrer Koffer geholfen und sie mit einer One Way-Fahrkarte zum Lover geschickt.

15.08.2019 13:54 • #398


Nachtlicht
Zitat von Gast2000:
Nun, ein Mann mit Selbstwertgefühl und Selbstachtung hätte ihr
beim packen ihrer Koffer geholfen und sie mit einer One Way-Fahrkarte zum Lover geschickt.


Das wäre sinnvoll wenn es jetzt darum ginge, die Anziehung zu erhöhen und die Dame zurück zu gewinnen. In der aktuellen Situation erscheint mir so eine Maßnahme als unnötiges Generieren von Fronten.

Die beiden müssen die nächsten 15 Jahre gemeinsam Eltern sein. Solange deine jetzt Ex Partnerin sich ihrerseits kooperativ und umgänglich zeigt, besteht doch für dich, Chrissi, jetzt gar kein Anlass diese Basis zu gefährden.

In der aktuellen Situation das gekränkte Betrugsopfer zu geben und unkooperativ zu sein weil die andere Person es wagt, einen nicht mehr genug zu lieben, mag eine kurzfristige Befriedigung von Selbstgerechtigkeit bescheren, ein Zeichen von hohem Selbstwertgefühl erkenne ich darin eher nicht. Langfristig wertvoller und damit ratsamer erscheint mir die Fokussierung auf die eigene Lebensqualität und das Wohlbefinden der gemeinsamen Tochter, und das machst du ja bereits.

15.08.2019 16:34 • x 1 #399


G
Zitat von Nachtlicht:

Das wäre sinnvoll wenn es jetzt darum ginge, die Anziehung zu erhöhen und die Dame zurück zu gewinnen. In der aktuellen Situation erscheint mir so eine Maßnahme als unnötiges Generieren von Fronten.

Nein, der TE hatte ihr das angeboten die Kinder zu behüten, damit sie zu ihrem Lover mit Übernachtung fahren kann. Mit unnötigem generieren von Fronten hat das nichts zu tun, sondern
mit seiner eingenommen Rolle in diesem Spiel
.

Die beiden müssen die nächsten 15 Jahre gemeinsam Eltern sein. Solange deine jetzt Ex Partnerin sich ihrerseits kooperativ und umgänglich zeigt, besteht doch für dich, Chrissi, jetzt gar kein Anlass diese Basis
zu gefährden.

[i]Siehe o.a. Text


In der aktuellen Situation das gekränkte Betrugsopfer zu geben und unkooperativ zu sein weil die andere Person es wagt, einen nicht mehr genug zu lieben, mag eine kurzfristige Befriedigung von Selbstgerechtigkeit bescheren, ein Zeichen von hohem Selbstwertgefühl erkenne ich darin eher nicht. Langfristig wertvoller und damit ratsamer erscheint mir die Fokussierung auf die eigene Lebensqualität und das Wohlbefinden der gemeinsamen Tochter, und das machst du ja bereits.


Hier geht es nicht darum sich wie ein gekränktes Betrugsopfer zu geben und unkooperativ zu sein, weil
sie es wagt ihn nicht mehr genug zu lieben. Vor Beginn ihrer Affäre hätte sie sich sauber vom TE, weil sie sich in ihren Kollegen verliebt hatte, trennen können. Hat ihren Lover ausprobiert und wollte dann doch, vermutlich wegen ihrer kleinen Familie, wieder zum TE zurück. Der TE hat sie zurück genommen. Beide wollten einen Neustart. Sie hatte die Affäre beendet. Dann hat sie begonnen rum zu eiern, war hin- und hergerissen. Als der TE mit der Tochter, ohne sie, im Urlaub war hatte sie vermutlich wieder privaten
Kontakt zum Lover und kurze Zeit später war der Neustart wieder beendet, sie wollte dann doch zum
Lover. Das ist die Kurzfassung

Wenn der TE konsequenter gehandelt hätte, hättest Du ihm das als eine kurzfristige Befriedigung von Selbstgerechtigkeit und ein Zeichen von hohem Selbstwertgefühl erkenne ich darin eher nicht
vorgeworfen? Ich alte das für wenig zutreffend. Wenn sie beim Lover übernachten kann, kann sie
auch ihre Zelte dort aufschlagen.

Fair und sachlich miteinander umgehen, auch nach einer Trennung, liegt im Interesse beider LP. Es
gehört aber für mich zur Selbstachtung und Selbstwertgefühl dazu sich möglichst aus der Situation
heraus zu nehmen.

15.08.2019 19:08 • #400


D
Ich halte nicht viel von diesem
Selbstwertansatz mit da muss man sich so und so verhalten
Mal ein beispiel: hätte er sie per one way Ticket weggeschickt , so hätte er trotzdem seine Tochter und die ex wäre bei ihrem neuen. Selbes Ergebnis also.
Solange du auf dich schaust, dass es dir gut geht und du Zeit mit deiner Tochter verbringst , so what.
Ich war das Gegenteil von dir und mir hat man vorgeworfen- zum teil zurecht - zu hart zu sein. Frau war trotzdem weg.

Beziehungen sind immer subjektiv und die Welt ist wertneutral. Die dreht sich immer weiter.

15.08.2019 19:14 • x 2 #401


G
Zitat von Dark_Cloud:
Ich halte nicht viel von diesem
Selbstwertansatz mit da muss man sich so und so verhalten
Mal ein beispiel: hätte er sie per one way Ticket weggeschickt , so hätte er trotzdem seine Tochter und die ex wäre bei ihrem neuen. Selbes Ergebnis also.
Solange du auf dich schaust, dass es dir gut geht und du Zeit mit deiner Tochter verbringst , so what.
Ich war das Gegenteil von dir und mir hat man vorgeworfen- zum teil zurecht - zu hart zu sein. Frau war trotzdem weg.

Beziehungen sind immer subjektiv und die Welt ist wertneutral. Die dreht sich immer weiter.

Es gibt keinen Königsweg. So verschieden die Menschen sind, so verschieden ist auch der Selbstwertansatz.
Ich halte das, bereits aus Eigenschutz, jedenfalls im Normalmaß, nicht für falsch.

Selbiges Ergebnis also? Ja, aber nur auf dem ersten Blick. Sie lebt noch mit dem TE zusammen und ist
vermutlich, der TE hat dazu nichts geschrieben, auf Wohnungssuche. Sie lebt also weiter mit dem TE unter
einem Dach und vergnügt sich beim Lover/Arbeitskollegen. Beim one way Ticket, falls sie dann überhaupt
zum Lover gefahren wäre, hätte sie ihre Zelte beim TE bereits abbrechen müssen. In der Gesamtbetrach-
tung somit kein selbiges Ergebnis.

Für den Umgang in einer solchen Situation gibt es bekanntlich viele unterschiedliche Meinungen. Ein richtig
oder falsch gibt es pauschal nicht. Was bei dem einen gut funktioniert hat, schlägt bei dem anderen völlig
fehl. Was ich aber aus den vielen Beiträgen, nicht nur in diesem Forum, mitgenommen habe, ist zu seinen
kommunizierten Werten mit den gezogenen Grenzen zu stehen, seine Rechte kennen, und klares, durch-
dachtes, selbstbewußtes, faires und höflich bleibendes konsequentes handeln, ist die von allen möglichen Optionen die wahrscheinlich beste.

15.08.2019 20:20 • #402


Nachtlicht
Zitat von Gast2000:
Wenn sie beim Lover übernachten kann, kann sie
auch ihre Zelte dort aufschlagen.


Weißt du doch gar nicht, ob sie das kann, geschweige denn ob sie das will.

Sowas meine ich mit selbstgerechter Logik: aus der Kränkung des eigenen Egos abzuleiten, man hätte das Recht, den anderen mal eben obdachlos zu machen. Die Ex dürfte Rechte und Pflichten im Mietverhältnis haben, und sie hat den gleichen Anspruch darauf eine vernünftige und möglichst sinnvolle räumliche Lösung für alle Beteiligten, insbesondere die kleine Tochter, zu finden wie Chrissi auch.

Zitat von Dark_Cloud:
Selbes Ergebnis also.


Korrekt, nur dass es unterm Strich mit unnötiger Härte noch mehr Scherben gibt als ohnehin schon. Ich finde, dass Chrissi mit seiner sachlichen und lösungsorientierten Einstellung echte Größe zeigt, insbesondere auch weil er die Belange seines Kindes im Blick hat und diese höher zu werten scheint als die Möglichkeit, der Frau eins auszuwischen, mit der er doch zuvor immerhin auch elf wohl wirklich gute Jahre verbracht hat.

15.08.2019 20:32 • #403


D
Um noch etwas zu differenzieren . Solange das mit ner vernünftigen Absprache läuft , ist alles gut.

Wenn es aber so ausartet, dass sie ihm spontan das Kind aufs auf drückt um zum neuen zu fahren , ihn mit nach Hause nimmt oder statt Samstag erst am Sonntag ihrer elterlichen Pflicht nachkommt, da hört es dann auf .

Aber nichts von alldem hat der te geschrieben, von daher sollte man - wenn man es kann- Fair bleiben

15.08.2019 21:03 • #404


G
@ Nachtlicht, wir schreiben da leider etwas an einander vorbei und haben unterschiedliche Sichtweisen.

Natürlich kann er seine Ex nicht zwingen so lange sie mit im Mietvertrag steht. Von Zwang irgendwelcher
Art halte ich überhaupt nichts. Das war somit auch in keiner Weise gemeint. Die einen bevorzugen halt
das weich gespülte, verständnisvolle und andere stehen zu ihren Werten und lassen bei Überschreitung
der gezogenen Grenzen auch die benannten Konsequenzen folgen. Jeder halt so wie er es für richtig hält.
Es gibt keinen Königsweg.

15.08.2019 21:28 • x 1 #405


A


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