Schwedus
Gast
Zitat von Chrissi87:@vollhorst
Ja, ich war bei einem Familienrechtler. Der normale Umgang würde nach meiner Kenntnis alle zwei Wochenenden am Wochenende erfolgen. Dann wäre ich voll unterhaltsverpflichtet. Bei einem klassischen Wechselmodell und unserer Einkommensdifferenz würden keine Ansprüche bestehen. Bei einem Umgang, der über den Mindestumgang hinausgeht, wären die Ansprüche anteilig zu ermitteln. Grob also 22/30 (im o.g. skizzierten Modell)*( Unterhalt nach Tabelle + halbes Kindergeld).
Oder sehe ich das falsch?
Klar kann es noch zu Konflikten kommen, deswegen habe ich den Rat erhalten, eine möglichst präzise Vereinbarung schriftlich abzuschließen.
Immer Abhängig vom Richter, dem jeweiligen Bundesland und der Ansicht des OLG.
In meinem Land muss der Umgangsvater auch wenn er das Kind mehr als im Mindestumgang betreut den vollen Unterhalt zahlen.
Die Begründung dafür: Miet- und Nebenkosten fallen bei der Mutter trotzdem an.
Zum Thema Konflikt: du wirkst sehr aufgeräumt und der Zukunft zugewandt, vielleicht ist es bei dir sogar von Vorteil den neuen Partner der Ex kennenzulernen, er wird wichtige Aspekte der Erziehung beeinflussen.
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