Schnuddel74
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Zitat von Heloise:entscheidet das die Mutter? Genau deshalb gibt es ein Recht auf Umgang. Wenn der Vater das nicht ausübt, ist das was anderes. Einfach behaupten, der andere wäre unzuverlässig, reicht nicht, um ein Umgangsrecht zu verweigern.
Im Zweifel entscheidet das das Familiengericht, leider kenne ich in meinem Umfeld auch Väter die damit nur Spielen mit dem Umgangsrecht.
Eine Freundin von mir kann sich zum Beispiel nicht drauf verlassen, weil er immer wieder kurz vorher absagt mit der Begründung "ihn geht es grade nicht so gut"... ...und teilweiße hat er sich monatelang überhaupt nicht die Kinder geholt.
Bei meiner Freundin ist es so, dass der Vater des Kindes nur ihren Sohn holt, wenn ihm danach ist, meist nur wenn er sich mit Freunden trifft die auch Kinder haben, so zu sagen wird des Kind vorgeführt "schaut her was für ein toller Vater ich bin"...
...danach gibt er das Kind sofort wieder ab.