Zitat von Angestellte88:. .

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@Ketchup geh Rosenkränze verteilen.
@ Angestellte88
ist es verwerflich, eine Meinung zu äußern, die NICHT der eigenen entspricht? Es gehört
in D-Land zu die Grundrechten, seine Meinung frei äußern zu dürfen. Das mag dir in
Bezug auf @ Ketchups" Äußerungen nicht gefallen... und doch hat sie das Recht dazu,
sich in der Weise zu äußern.
Dass du für deinen Post ein paar "Danke" abbekommen wirst, ändert nichts an der Tatsache,
dass @ Ketchup Recht hat mit dem, was sie schreibt. Selbst als ehem. AM kann ich dem nur
beipflichten...weil ich das an anderen Stellen auch schon in ähnlicher Weise geäußert habe.
Es gehört zu den Fakten, die in jede Aufarbeitung/Reflektion unweigerlich gehören, um wirklich
reinen Tisch zu machen....aber wie rein ist der Tisch wirklich, wenn solch - aus meiner Sicht -
sehr wichtige Komponenten ausgeblendet werden, um sich nicht selbst dem Vorwurf zu stellen,
viel zu blauäugig vertraut zu haben....und auf eine/e Frau/Mann hereingefallen ist, die/der
NICHT gesagt hat, bereits gebunden zu sein. Ist der verh. AP dann "Schuld", wenn er nichts
gesagt hat....oder liegt es daran, selbst nicht gefragt zu haben, bzw. "einfach nur" blind vertraut
zu haben, weil "Verliebtheit" alles überlagert hat?
Und dann der vermeintliche Liebhaber zum Rohrkrepierer, weil er nicht das gesagt hat, was
er hätte sagen sollen? Nee.. wer schweigt, lügt nicht. Wer nicht alles von sich aus sagt, lügt
auch nicht. Noch Fragen?